Kenntnisnahme - FB 61/0755/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss den Baubeschluss für den Ausbau des Boxgrabens 1. BA auf Grundlage der Pläne Nr. 2007/06-04 L1 B und L2B zu fassen. Weiterhin empfiehlt er dem Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Ausbauplanung zu erstellen und den Zuschussantrag nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) einzureichen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Ausbau des Boxgrabens 1. BA  gem. Pläne Nr. 2007/06-04 L1 B und L2B. Die Verwaltung wird  beauftragt, die Ausbauplanung zu erstellen und den Zuschussantrag nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) einzureichen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Allgemeines

 

Der Boxgraben ist Teil der Bundesstraße 1 und ein Abschnitt des Alleenrings, der als innerstädtischer Hauptverteilerring fungiert. Die Verkehrsmengen betragen rund 20.000 - 22.000 Kfz am Tag. Auf dem Abschnitt zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof und Schanz werden täglich ca. 3200 Fahrgäste über den Boxgraben befördert (Stand Feb. 2000). Seitdem ist die Zahl der beförderten Personen um ca. 15 % gestiegen.

Der Boxgraben gehört zu den lärmmäßig hochbelasteten Straßenabschnitten des Stadtgebietes.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung nach EU-Verordnung werden zurzeit die technisch-wirtschaftlichen Möglichkeiten zum Einbau lärmarmer Fahrbahndecken geprüft.

 

2. Beschreibung der Maßnahme

 

Auf der Grundlage der am 09.01.2008 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte  und am                                                 

17.01.2008 im Verkehrsausschuss vorgestellten Entwurfspläne wurde am 06.02.2008 eine Bürgerinformation durchgeführt. Die hiermit vorgelegte Planung enthält Modifizierungen auf der Basis der mündlichen und schriftlichen Eingaben der Bürger. Die Anregungen aus der Bürgerschaft wurden von der Verwaltung mit den beteiligten Dienststellen diskutiert und werden nach einer eingehenden Abwägung als sinnvoll erachtet.

 

Die Abweichungen von der ursprünglichen Planung sind im Wesentlichen folgende:

·         Der Radfahrstreifen bergab wird um 25cm zu Lasten des Gehwegs verbreitert, um den potentiellen Konflikt zwischen Radfahrern und aufschlagenden Autotüren zu reduzieren.

·         Die Umweltspur in Höhe Lavenstein wird nicht um 25cm zu Lasten des Gehweges verbreitert, sondern den bergauf fahrenden langsamen oder schutzbedürftigen Radfahrern die Benutzung des Gehweges erlaubt.

 

Andere vorgetragene Details wie z.B. die Ausbildung von Einfahrten werden im Zuge der Ausbauplanung nach Möglichkeit berücksichtigt

Der hier vorgelegte 1. Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von etwa 750 m. Die Breite der öffentlichen Verkehrsfläche variiert zwischen ca. 19,00 m  und ca. 25,00 m. Für diesen Abschnitt  ist ein Vollausbau erforderlich.

Die Charakteristik der einzelnen Teileinrichtungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Element

Breite

Material

KFZ-Fahrstreifen           

3,25 m

Asphaltoberbau

Umweltspur

4,00 m

 

4,25m

Asphaltoberbau

Radstreifen

1,50/1,75m

Asphaltoberbau 

Gehwege          

2,00 m - 2,50 m

Betonplatten*

Einfahrten

variabel

Betonsteinpflaster

*gem. dem Entwurf des Gestaltungshandbuchs kommen hier Betonplatten im Format 40/40cm im Diagonalverband mit Friesplatte zum Einsatz.

 

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen sind aus topographischen Gründen möglich.

 

3. Beleuchtung

 

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und an das Baumraster angepasst.

 

4. Bäume

 

Es werden 33 Bäume neu gepflanzt und 3 geschützte Mehlbeerbäume werden gefällt.

 

5. Behindertenbelange

 

Die Planung wurde der Abteilung Behindertenhilfe vorgelegt. Von dort bestehen keine Bedenken. Im Zuge der Detailplanung findet nochmals eine Beteiligung statt.

 

6. Bauzeit

 

Als reguläre Bauzeit sind derzeit 30 Monate ab Juli 2008 vorgesehen. Dabei wurde ein relativ hoher Tagesumsatz zu Grunde gelegt.

Nach der öffentlichen Kritik am Baufortschritt in der Trierer Straße möchte die Verwaltung auch an dieser Stelle die Möglichkeit längerer Wochenarbeitszeit (verlängerte Tagesarbeitszeit, und/oder Samstagsarbeit) als Option im Ausschreibungsverfahren zulassen. Die Reaktion der betroffenen Anlieger auf diese Frage in der Bürgerinformation war allerdings nicht eindeutig. So befürworten gewerbliche Anlieger die Verkürzung der Gesamtbauzeit. Die Anwohner dagegen sehen längere Arbeitszeiten eher kritisch.

Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, in der Ausschreibung Nebenangebote zuzulassen mit dem Ziel, den am Wettbewerb teilnehmenden Firmen die Möglichkeit zu eröffnen, durch geeignete Vorschläge zu einer kürzeren Bauzeit zu kommen.

Derzeit ist nicht abzusehen, ob derartige Alternativen der Bauausführung zu Mehrkosten führen.  Dies wird im Zuge der Angebotsprüfung im Einzelnen zu bewerten sein. Beitragsrechtlich und zuschussrechtlich ist dieser Mehraufwand weder dem beitragspflichtigen Bürgern noch dem Zuschussgeber anzulasten. Ein evtl. Mehraufwand müsste dementsprechend aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Die Bewertung des evtl. höheren finanziellen Aufwands in Relation zum volkswirtschaftlichen Nutzen durch den verkürzten Eingriff in die Verkehrsabwicklung und die Reduzierung der dadurch verursachten Staus sowie die Belastung der Anlieger durch Lärm und Abgase wird derzeit noch diskutiert. 

 

7. Finanzierung

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Boxgraben, Umbau, 1. BA von Karmeliterstraße bis An der Schanz betragen nach derzeitigem Kenntnisstand 2,05 Mio i.

Haushaltsmittel stehen bei dem Produktsachkonto B 12010027 7852027 (alt: 9.66000.95510/0) in Höhe von 2,05 Mio EUR. zur Verfügung.

Eine Förderung gem. Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) ist in Aussicht gestellt, aber noch nicht abschließend bewilligt. Der Finanzierungsantrag wird auf der Basis diese Beratung und Beschlussfassung gestellt.

Gemäß ' 8 KAG NW werden Anliegerbeiträge erhoben, da durch den vorgenannten Ausbau  infolge der funktionalen Neuaufteilung der Gesamtfläche und der Art der Befestigung das Tatbestandsmerkmal der Erweiterung / Verbesserung erfüllt ist.

Die Einstufung des Boxgrabens erfolgt nach der Satzung vom 21.12.2007 gem. § 4 (3) 3. und (5) e) als Hauptverkehrsstraße.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Reduzieren

Anlagen

Loading...