Kenntnisnahme - FB 61/0755/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Boxgraben 1. Bauabschnitt;Baubeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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20.02.2008
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.03.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss den Baubeschluss für den Ausbau des Boxgrabens 1. BA auf Grundlage der Pläne Nr. 2007/06-04 L1 B und L2B zu fassen. Weiterhin empfiehlt er dem Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, die Ausbauplanung zu erstellen und den Zuschussantrag nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) einzureichen.
Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Ausbau des Boxgrabens 1. BA gem. Pläne Nr. 2007/06-04 L1 B und L2B. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbauplanung zu erstellen und den Zuschussantrag nach dem Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) einzureichen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Allgemeines
Der Boxgraben ist Teil der
Bundesstraße 1 und ein Abschnitt des Alleenrings, der als innerstädtischer
Hauptverteilerring fungiert. Die Verkehrsmengen
betragen rund 20.000 - 22.000 Kfz am Tag. Auf dem Abschnitt zwischen den Haltestellen Hauptbahnhof und
Schanz werden täglich ca. 3200 Fahrgäste über den Boxgraben befördert (Stand
Feb. 2000). Seitdem ist die Zahl der beförderten Personen um ca. 15 %
gestiegen.
Der Boxgraben gehört zu den
lärmmäßig hochbelasteten Straßenabschnitten des Stadtgebietes.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung
nach EU-Verordnung werden zurzeit die technisch-wirtschaftlichen Möglichkeiten
zum Einbau lärmarmer Fahrbahndecken geprüft.
2. Beschreibung der Maßnahme
Auf der Grundlage der am
09.01.2008 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am
17.01.2008 im Verkehrsausschuss
vorgestellten Entwurfspläne wurde am 06.02.2008 eine Bürgerinformation durchgeführt.
Die hiermit vorgelegte Planung enthält Modifizierungen auf der Basis der
mündlichen und schriftlichen Eingaben der Bürger. Die Anregungen aus der
Bürgerschaft wurden von der Verwaltung mit den beteiligten Dienststellen
diskutiert und werden nach einer eingehenden Abwägung als sinnvoll erachtet.
Die Abweichungen von der
ursprünglichen Planung sind im Wesentlichen folgende:
·
Der Radfahrstreifen bergab wird um 25cm zu Lasten des Gehwegs
verbreitert, um den potentiellen Konflikt zwischen Radfahrern und
aufschlagenden Autotüren zu reduzieren.
·
Die Umweltspur in Höhe Lavenstein
wird nicht um 25cm zu Lasten des Gehweges verbreitert, sondern den bergauf
fahrenden langsamen oder schutzbedürftigen Radfahrern die Benutzung des
Gehweges erlaubt.
Andere vorgetragene Details wie
z.B. die Ausbildung von Einfahrten werden im Zuge der Ausbauplanung nach
Möglichkeit berücksichtigt
Der hier vorgelegte 1.
Bauabschnitt erstreckt sich über eine Länge von etwa 750 m. Die Breite der
öffentlichen Verkehrsfläche variiert zwischen ca. 19,00 m und ca. 25,00 m. Für diesen
Abschnitt ist ein Vollausbau
erforderlich.
Die Charakteristik der einzelnen
Teileinrichtungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Element |
Breite |
Material |
KFZ-Fahrstreifen |
3,25 m |
Asphaltoberbau
|
Umweltspur |
4,00 m 4,25m |
Asphaltoberbau |
Radstreifen
|
1,50/1,75m |
Asphaltoberbau
|
Gehwege |
2,00 m - 2,50 m |
Betonplatten* |
Einfahrten |
variabel |
Betonsteinpflaster |
*gem. dem Entwurf des
Gestaltungshandbuchs kommen hier Betonplatten im Format 40/40cm im
Diagonalverband mit Friesplatte zum Einsatz.
Als Regelquerneigung wurde für
alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen sind aus
topographischen Gründen möglich.
3. Beleuchtung
Die Beleuchtung wird im Zuge der
Baumaßnahme überprüft und an das Baumraster angepasst.
4. Bäume
Es werden 33 Bäume neu gepflanzt
und 3 geschützte Mehlbeerbäume werden gefällt.
5. Behindertenbelange
Die Planung wurde der Abteilung
Behindertenhilfe vorgelegt. Von dort bestehen keine Bedenken. Im Zuge der
Detailplanung findet nochmals eine Beteiligung statt.
6. Bauzeit
Als reguläre Bauzeit sind derzeit
30 Monate ab Juli 2008 vorgesehen. Dabei wurde ein relativ hoher Tagesumsatz zu
Grunde gelegt.
Nach der öffentlichen Kritik am
Baufortschritt in der Trierer Straße möchte die Verwaltung auch an dieser
Stelle die Möglichkeit längerer Wochenarbeitszeit (verlängerte
Tagesarbeitszeit, und/oder Samstagsarbeit) als Option im Ausschreibungsverfahren
zulassen. Die Reaktion der betroffenen Anlieger auf diese Frage in der
Bürgerinformation war allerdings nicht eindeutig. So befürworten gewerbliche
Anlieger die Verkürzung der Gesamtbauzeit. Die Anwohner dagegen sehen längere
Arbeitszeiten eher kritisch.
Die Verwaltung beabsichtigt
deshalb, in der Ausschreibung Nebenangebote zuzulassen mit dem Ziel, den am
Wettbewerb teilnehmenden Firmen die Möglichkeit zu eröffnen, durch geeignete
Vorschläge zu einer kürzeren Bauzeit zu kommen.
Derzeit ist nicht abzusehen, ob
derartige Alternativen der Bauausführung zu Mehrkosten führen. Dies wird im Zuge der Angebotsprüfung
im Einzelnen zu bewerten sein. Beitragsrechtlich und zuschussrechtlich ist
dieser Mehraufwand weder dem beitragspflichtigen Bürgern noch dem Zuschussgeber
anzulasten. Ein evtl. Mehraufwand müsste dementsprechend aus dem städtischen
Haushalt getragen werden. Die Bewertung des evtl. höheren finanziellen Aufwands
in Relation zum volkswirtschaftlichen Nutzen durch den verkürzten Eingriff in
die Verkehrsabwicklung und die Reduzierung der dadurch verursachten Staus sowie
die Belastung der Anlieger durch Lärm und Abgase wird derzeit noch
diskutiert.
7. Finanzierung
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme
Boxgraben, Umbau, 1. BA von Karmeliterstraße bis An der Schanz betragen nach
derzeitigem Kenntnisstand 2,05 Mio i.
Haushaltsmittel
stehen bei dem Produktsachkonto B 12010027 7852027 (alt: 9.66000.95510/0) in
Höhe von 2,05 Mio EUR. zur Verfügung.
Eine Förderung gem.
Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) ist in Aussicht gestellt, aber noch nicht
abschließend bewilligt. Der Finanzierungsantrag wird auf der Basis diese
Beratung und Beschlussfassung gestellt.
Gemäß ' 8 KAG NW
werden Anliegerbeiträge erhoben, da durch den vorgenannten Ausbau infolge der funktionalen Neuaufteilung
der Gesamtfläche und der Art der Befestigung das Tatbestandsmerkmal der
Erweiterung / Verbesserung erfüllt ist.
Die
Einstufung des Boxgrabens erfolgt nach der Satzung vom 21.12.2007 gem. § 4 (3)
3. und (5) e) als Hauptverkehrsstraße.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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106,1 kB
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