Kenntnisnahme - FB 51/0241/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß dem beiliegenden Antrag hat der Vorstand der Jüdischen Gemeinde Aachen mit Schreiben vom 27.12.2007 einen Antrag auf Einrichtung einer Tageseinrichtung für Kinder in den Räumen der Jüdischen Gemeinde, Synagogenplatz 23, gestellt.

 

Zeitgleich wird um Gewährung eines Zuschusses zu den Bau-, Einrichtungs- und Unterhaltungskosten für die Tageseinrichtung gebeten.

Die neu einzurichtende Tageseinrichtung soll 15 drei- bis sechsjährige (bis zur Einschulung) Kinder betreuen. Lt. Jüdischer Gemeine soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das jüdische Leben in Aachen zurückkehrt. Die Einrichtung eines jüdischen Kindergartens für die Jüdische Gemeinde in Aachen würde hierzu eine traditionelle und integrierende Verpflichtung beinhalten.

 

Nach den Erfahrungen anderer jüdischer Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland wird für diese Kinder und auch deren Eltern, die zum größten Teil auf einen Migrationshintergrund zurückblicken, die gesellschaftliche Integration am ehesten über die Jüdische Gemeinde und den jüdischen Tageseinrichtungen für Kinder möglich sein.

 

Das beiliegende Schreiben der Körperschaft des öffentlichen Rechts umfasst im Folgenden die Beantragung  folgender Zuwendungen:

 

·         Baukosten und Einrichtungskosten gesamt: 48.000,00 €

 

sowie

 

·         Folgekosten in Höhe von jährlich 128.746,00 €

 

Nach Bereinigung der Folgekosten durch nicht berücksichtigungsfähige Kosten für Renovierungsarbeiten sowie Kaltmiete werden     120.318,00 €

zu Grunde gelegt.

 

Gemäß Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) kann anerkannt werden:

 

Die Gruppenform III  (Kinder im Alter von 3 Jahren und älter/Betreuungsumfang: 45 Stunden) findet Berücksichtigung.


Lt. § 19 KiBiz bedeutet das:

 

Kindpauschale in Höhe von

 

6.771,85  x  15 Kinder           =  101.577,75 €

 

plus Pauschalbetrag von 15.000,00 €

wegen ein-gruppiger Einrichtung     = 116.577,75 €

 

Stellt man den von der Jüdischen Gemeinde anerkennungsfähigen Jahreskosten-

betrag in Höhe von 120.318,00 €

 

dem möglichen erstattungsfähigen Betrag in Höhe von    116.577,75 €

gegenüber, verbleibt ein Restbetrag in Höhe von        3.740,25 €

 

In dem Jahreskostenbetrag ist auch ein Betrag in Höhe von  6.600,00 €

 

für Lebensmittel und Getränke enthalten, der in allen anderen Tageseinrichtungen für

Kinder von den Eltern getragen werden muss. Würde dieser Betrag aus den

Gesamtkosten zum größten Teil herausgenommen werden, würde der erstattungsfähige Betrag den

laufenden Kosten entsprechen.

 

Gemäß § 20 (1) KiBiz gewährt das Jugendamt dem Träger der Einrichtung, wenn es

sich um eine Kirche oder Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts handelt, für

die Aufgaben nach diesem Gesetz einen Zuschuss von 88 v.H. der Kindpauschalen

nach § 19 KiBiz.

= 102.588,42 € 

 

Bau- und Einrichtungskosten:

 

Unter der Voraussetzung, dass der Landschaftsverband Rheinland eine Betriebserlaubnis für

die Einrichtung erteilt, könnte ein Antrag auf Bezuschussung beim Land gestellt

werden. Da die Kosten verhältnismäßig gering sind, ist die Möglichkeit gegeben,

dass das Land einen Zuschuss in Höhe von     21.120,00 €

zahlen könnte.

 

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

anerkannte Gesamtkosten:    48.000,00 €

abzgl. Eigenanteil der Jüdischen Gemeinde in Höhe von 12 %:      5.760,00 €

     42.240,00 €

 

Hiervon 50 %  = 21.120,00 €

 

Ausgehend hiervon könnte die Stadt Aachen in gleicher Höhe einen Zuschuss zahlen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt hat sich die Jüdische Gemeinde noch nicht endgültig entschieden, ob sie den Antrag als Eigentümer der Räume beim Land stellen wird oder aber als Mieter einen laufenden Zuschuss zu der Kaltmiete erhalten möchte.

Deswegen muss abgewartet werden, wie die Beteiligung der Stadt Aachen hieran aussehen soll.

 

Bis zur Sitzung wird sich die Jüdische Gemeinde verbindlich äußern.

  

Die Verwaltung des Fachbereiches Jugend hat die in Frage kommenden Räumlichkeiten geprüft. Unter Berücksichtigung der geplanten Veränderungen, sowie der von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen wie Schaffung eines Wickelbereiches und Verlagerung des Essbereiches, erfüllen die vorgesehenen Räume die notwendigen Voraussetzungen.

 

Bedarf an Plätzen für dreijährige bis sechsjährige Kinder ist in dem Sozialraum bzw. Lebensbereich  der Jüdischen Gemeinde nicht gegeben. Die Nachfrage innerhalb der Jüdischen Gemeinde hat aber ergeben, dass die Kinder überwiegend aus anderen Sozialräumen bzw. Lebensbereichen der Stadt  kommen. Nach derzeitiger Recherche besuchen diese Kinder derzeit keine Tageseinrichtung.

 

Die Verwaltung des Fachbereiches Jugend spricht sich dafür aus, dem Antrag auf Einrichtung einer jüdischen Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der im Rahmen von KiBiz entstehenden Kosten zu folgen.

Die beantragten Kosten für Lebensmittel und Getränke sollten - wie auch bei anderen Einrichtungen - seitens der Verwaltung im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen nicht übernommen werden.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich folgenden finanzielle Auswirkungen:

2008:

PSK 060.010.010.-4141001 und 6141001 Mehreinnahmen in  Höhe von rd. 18.000 €

PSK 060.010.010.-5318001 und 7318001 Mehrausgaben in Höhe von rd. 43.000 €

ab 2009:

PSK 060.010.010.-4141001 und 6141001 Mehreinnahmen in  Höhe von rd. 43.000 €

PSK 060.010.010.-5318001 und 7318001 Mehrausgaben in Höhe von rd. 102.000 €

 

Diese Beträge sind bereits in den finanziellen Auswirkung zu TOP 6.1 eingerechnet.

 

Weiterhin wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von rd. 43.000 €  zu den Bau – und Einrichtungskosten kalkuliert. Entsprechende Mittel stehen bei  PSK 060.010.010.-5318005 und 7318005 zur Verfügung.

 

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Anlagen

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