Entscheidungsvorlage - FB 61/0750/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Verwaltung mit der Aufnahme der Arbeiten zu einem LKW-Führungskonzept als wichtiger Baustein der Luftreinhalteplanung und der Lärmminderungsplanung zu beauftragen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Aufnahme der Arbeiten zu einem LKW-Führungskonzept.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie und der EU-Richtlinie Umgebungslärm sind aktuell neue Rahmenbedingungen im deutschen Umweltrecht geschaffen worden. Das städtische Verkehrsgeschehen hat in hohem Maße Auswirkungen auf die Einhaltung der formulierten Grenzwerte. Gerade LKW-Verkehre tragen zu den Belastungssituationen wesentlich bei.

 

In den vergangenen Jahren sind sowohl die Transportleistung als auch das Verkehrsaufkommen des Güterverkehrs stark angewachsen. Zeitgleich hat eine Verlagerung des Güterverkehrs von den Verkehrsträgern Schiene und Wasserweg auf die Straße stattgefunden. Aus regionaler Sicht sind diese Entwicklungen noch gravierender, da im Güternahverkehr bis 50 km, in dem circa 80 % der gesamten Warenströme transportiert werden, fast ausschließlich LKW eingesetzt werden.

 

Für das Aachener Stadtgebiet kann als Fazit aus den aktuellen Immissionsuntersuchungen festgehalten werden, dass sich zwar die flächenbezogene Luftqualität in Aachen in den letzten 20 Jahren deutlich verbessert hat, aber die rein verkehrsbezogenen (linienhaften) Immissionsverhältnisse eine ungünstige Entwicklung vollzogen haben. Aufgrund der hohen Emissionen und der im Aachener Talkessel verhältnismäßig ungünstigen Durchlüftungssituation sind vor allem folgende Hauptverkehrsstraßen als lufthygienische Problembereiche einzuschätzen:

 

·         innerstädtisch vor allem der Alleenring, teilweise der Grabenring, die Peterstraße und die Theaterstraße,

·         außerhalb die innenstadtnahen Haupteinfallstraßen Adalbertsteinweg bis Rothe Erde, Jülicher Straße, Krefelder Straße, Zollernstraße und Kasinostraße / Krugenofen.

 

 

Nach Auskunft der Umweltverwaltung sind im Bereich der Lärmimmissionen vor allem folgende Straßen hervorzuheben, aus denen auch Beschwerden von Anwohnern über die Lärmsituation vorliegen:

 

·         Brüsseler Ring

·         St. Vither Straße

·         Luxemburger Ring

·         Adenauerallee

·         Trierer Straße

·         Alt-Haarener Straße

·         Kohlscheider Straße

·         Vaalser Straße

·         Pariser Ring

·         Wilhelmstraße

·         Boxgraben

 

 

Um den innerstädtischen LKW-Verkehr möglichst umweltverträglich abzuwickeln und Lärm- bzw. Luftschadstoffbelastungen für die Bewohner und Besucher der Stadt zu minimieren, sind wirkungsvolle Maßnahmen zur ergreifen.

Diese können von restriktiven Fahrverboten für bestimmte Bereiche und bestimmte Fahrzeugarten bis hin zu weicheren, verkehrslenkenden Maßnahmen reichen.

 

 

Im aktuellen Luftreinhalteplan ist als eine Maßnahme die Erarbeitung eines LKW-Führungskonzeptes vorgesehen.

 

Folgende Ziele können mit der Umsetzung eines LKW-Führungskonzeptes erreicht werden:

·         Kanalisierung der LKW-Verkehre über ein Vorrangnetz, vor allem: Konzentration des Durchgangsverkehrs auf leistungsfähige Straßen;

·         Minimierung des LKW-Suchverkehrs;

·         Senkung der Störwirkungen des LKW-Verkehrs in Wohngebieten und im oberzentralen  

Einkaufsbereich der City;

·         Aufwertung der Stadt als Industrie- und Gewerbestandort;

·         Möglichkeit einer positiven Öffentlichkeitsarbeit;

·         Vermeidung von Klageverfahren durch Bewohner (wegen zu hoher Luft- bzw. Lärmbelastungen) und die in der Folge anzuordnenden Verkehrsbeschränkungen.

 

 

Eine Befragung mehrerer Städte zu den Erfahrungen mit der Planung und der Umsetzung von LKW-Führungskonzepten hat ergeben, dass viele verschiedene Einzelmaßnahmen existieren, die auch in Aachen umgesetzt werden könnten:

 

·         Wegführung zu einzelnen Gewerbestandorten auf Basis eines Flyers. Dieser Flyer stellt für jedes Gewerbegebiet den gewünschten Anfahrtsweg der LKW dar. Der Flyer wird an die Betriebe in den Gebieten verteilt. Diese können den Flyer personalisieren und an ihre Zulieferer weiterleiten (vgl. Anlage 1).

      Mit der Zunahme von GPS-Systemen in den Fahrzeugen wird sich der Bedarf an derartigen Flyern deutlich reduzieren. Dennoch wird aktuell die Erarbeitung für sinnvoll gehalten, weil die Marktdurchsetzung von speziellen GPS-Systemen für den Schwerlastverkehr derzeit noch sehr gering ist. Des Weiteren kann ein Flyer verhältnismäßig schnell und günstig produziert werden. Auch als Marketinginstrument wird ein Flyer sinnvoll eingesetzt werden können.

 

·         LKW-Stadtplan: In Bremen und Dortmund werden spezielle LKW-Stadtpläne an LKW-Fahrer und Disponenten verteilt (vgl. Anlage 2 und Anlage 3). Für das gesamte Stadtgebiet werden die Straßen für den LKW-Verkehr in mehreren Kategorien klassifiziert und in verschiedenen Farben in der Karte dargestellt:

§         Autobahnen und LKW-Hauptrouten, kreuzungsfrei;

§         für den LKW-Verkehr empfohlene Hauptverkehrsstraßen;

§         wichtige Straßen für LKW Ziel- und Quellverkehre mit Anbindung an das übergeordnete Netz oder an Gewerbegebiete.

 

Außerdem werden in den LKW-Stadtplänen dargestellt:

§         Wohngebiete; Zone 30-Gebiete ohne LKW-Durchgangsverkehre;

§         Nachtfahrverbote;

§         Tonnagebeschränkungen;

§         Beschränkungen für Durchfahrtshöhen;

§         Gewerbegebiete;

§         LKW-Tankstellen, LKW-Mautterminals, LKW-Werkstätten, LKW-Waschanlagen, Rastplätze, etc.

 

·         Anpassung der StVO-Beschilderung an das dem LKW-Stadtplan zu Grunde liegende Vorrangnetz: Nach der Erarbeitung des LKW Vorrangnetzes muss die bestehende Beschilderung angepasst werden.

 

·         Nutzung des Internet: LKW-Stadtpläne oder Anfahrts-Flyer können im Internet veröffentlicht werden. Außerdem können z.B. dynamische Informationen über aktuelle Sperrungen und Baustellen im Stadtgebiet veröffentlicht werden.

 

 

·         Integrierte Konzepte z.B. Industriebewegwijzering Parkstad Limburg, NL (vgl. Anlage 4): Ein umfassendes regionales LKW-Führungskonzept auf Basis einer Anpassung der Beschilderung, stellt das Projekt “Industriebewegwijzering Parkstad Limburg” in Südlimburg, NL, dar. Jedem Gewerbe- bzw. Industriebetrieb innerhalb der 34 Gewerbegebiete in der Parkstad Limburg wird innerhalb dieses Systems eine vierstellige Nummer zugeordnet. Die überregionale Beschilderung auf Autobahnen führt die LKW-Fahrer in die einzelnen Gewerbegebiete (z. B. Avantis: 7000-7800, Locht: 5100-5500). Innerhalb der Gebiete leitet die Beschilderung die Fahrer direkt zu den einzelnen Betrieben (z. B. 7342).

 

Mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) wurden bereits erste Gespräche über ein solches Konzept für Aachen geführt. Ein zentraler Mangel ist nach Ansicht der Behörden allerdings, dass eine umfassende Bestandskenntnis über die LKW-Belastung auf den Aachener Straßen fehlt.

Unbekannt sind damit auch die Anteile des Quell- und Ziel- sowie des Durchgangsverkehrs. Ohne diese Zahlen ist auch nicht erkennbar auf welchen Routen im Stadtgebiet LKW-Durchgangsverkehr in nennenswertem Umfang unterwegs ist. Erst nach Erhebung der Bewegungszahlen und die Umlegung in einer Güterverkehrsmatrix des Verkehrsmodells kann daher abgeschätzt werden, in welchem Umfang Verbesserungen durch großräumige Rückverlagerungen des LKW-Verkehrs auf weniger empfindliche Routen möglich ist.

 

Danach existiert folgender Finanzbedarf für die kommenden Jahre:

 

Für die Erarbeitung von Flyern für die Gewerbegebiete:                                                 5.000,00 €

Erarbeitung der LKW Matrix für das Verkehrsmodell:                                     15.000,00 €

Identifikation des LKW-Netz:                                                              30.000,00 €

 

Für die Erstellung und Umsetzung von Maßnahmeplänen sowie zur Durchführung von Entwicklungsaufgaben stehen dem MUNLV grundsätzlich Haushaltsmittel für die Zuwendung an die Gemeinden zur Verfügung. Das MUNLV verweist in diesem Zusammenhang auf den erforderlichen Eigenanteil (i.d.R. 20 %) der Stadt nach § 44 Landeshaushaltsordnung.

Die Maßnahme wäre danach förderfähig. Weitere Finanzmittel könnten durch Beteiligung Dritter, etwa der IHK oder den Verkauf der LKW-Stadtpläne entstehen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme trägt zur Verbesserung der lufthygienischen Situation bei. Sie ist Bestandteil des Luftreinhalteplans der Stadt Aachen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erarbeitung eines LKW-Führungskonzeptes und dazugehöriger Maßnahmen werden  Kosten in Höhe von 50.000 € erwartet. Im aktuellen Haushaltsentwurf stehen unter der Haushaltsstelle 120.020.010 Konto 7291007 Mittel in Höhe von 50.000 € in den Jahren 2008 und 2009 zur Verfügung.

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Anlagen

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