Kenntnisnahme - FB 51/0238/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss  nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt  die Förderung über Sonderverträge im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder im vorgeschlagenen Umfang. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende standardisierte Verträge bzw. Vetragsergänzungen zum 01.08.2008 zu schließen.

Der Kinder- und Jugendausschuss  beschließt weiterhin dem Zuschuss für die offene Jugendarbeit des Trägers Euro-Jugend um 60.800 € auf nunmehr 147.994 € zu erhöhen. Im Gegenzug wird eine Förderung des Hortes nur noch in Höhe der von KiBiz vorgesehen Förderung. Die Verwaltung wird beauftragt hinsichtlich der Förderung der offenen Jugendarbeit eine modifizierte Leistungsvereinbarung zu schließen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Unter Bezugnahme auf die  bereits übersandten Grundvorlage zu diesen TOP  werden nachfolgend wie angekündigt die finanziellen Ergebnisse der Verhandlungen und damit verbundenen Auswirkungen  in Anlage 1 diese Nachtrages übersandt.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass wie bereits seitens der Verwaltung  eingeschätzt, die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind.

 

Euro Jugend :

 

Hinsichtlich Trägers Euro-Jugend  sind nachfolgende Besonderheiten mitzuteilen:

 

 

Mit Schreiben von  21.02.2008  ( Anlage 2 ) beantragt der Träger Euro Jugend, die bedingt durch die neue Förderstruktur des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) entstehende Deckungslücke inklusive des bisher über einen Sondervertrag seitens der Stadt finanzierten zusätzlichen Trägeranteils in Höhe von insgesamt 60.800 € weiter zu fördern.

 

 

Seitens der Verwaltung des Jugendamtes kann diesem Antrag inhaltlich im vollen Umfange gefolgt werden. Tatsächlich ist es so, dass die Euro Jugend bewusst, von Politik und Verwaltung gewollt, ein integrales Angebot aus der Kombination offenen Jugendarbeit, Hortbetreuung und Jugendverbandsarbeit in den letzten Jahren erfolgreich vorgehalten hat.

Auch wenn selbstverständlich alle Bereiche, insbesondere die Bereiche der Hortfinanzierung und der Finanzierung der offenen Jugendarbeit ,formal getrennt voneinander finanziert und abgerechnet wurden, war für alle Beteiligten gedanklich hiermit immer eine gewisse Gesamtfinanzierung des gesamten Angebotes verbunden. Die seiner Zeit gewählten Finanzierungsformen ermöglichten es, unter Ausnutzung der entsprechenden Spielräume der Betriebskostenverordnung , zusätzliche Förderungen durch das Land zu generieren.

 

Bedingt durch die nunmehr neuen ab 01.08.2008 geltenden Förderstrukturen fallen diese Vorteile weg.

 

Der Träger Euro Jugend beantragt daher zur Aufrechterhaltung des Betriebes der offenen Jugendarbeit die Aufstockung des entsprechenden Zuschusses um 60.800 € auf nunmehr 147.994 €. Gleichzeitig wird für den Bereich der Hortfinanzierung auf den Abschluss eines Sondervertrages verzichtet.

 

Dem Förderantrag liegt folgende Berechnung zu Grunde:

 

Kosten des Hortes (inklusive Trägeranteil)                                                                                        146.500 €

Zuschuss Sondervertrag                                                                                                                        13.800 €

Gesamtzuschuss für die Hortarbeit                                                                                                  160.300 €

Abzüglich der zukünftigen Förderung KiBiZ (100 %)                                                                    99.507 €

Differenzbetrag                                                                                                                                      60.800 €

 

Um zukünftig eine klare Finanzierungsstruktur zu haben schlägt die Verwaltung vor, den Zuschuss zur offenen Jugendarbeit für die Euro Jugend um 60.800 € zu erhöhen und zeitgleich den Hort entsprechend den normalen KiBiZ Fördermodalitäten zu fördern, d..h. dass  der für die Hortbetreuung einen Eigenanteil in Höhe von 9 % als armer Träger selbst tragen wird.

 

Unter Bezugnahme auf o.a. Ausführungen sowie in analoger Anwendung des KJA-Beschlusses vom 16.05.2006 kann die Verwaltung dem Antrag des Trägers in vollem Umfang folgen.

 

Wie aus Anlage 1 ersichtlich werden durch die KiBiZ bedingten Anpassungen Mittel in Höhe von 67.449 € im Bereich der bisherigen Sonderverträge erspart. Da diese Mittel in voller Höhe in den Haushaltspositionen des Haushaltsjahres 2007 als auch in den Haushaltsplan Entwurf für Haushaltsjahr 2008 enthalten sind (vergleiche auch Ausführungen zu Top 6.1) wird der städtische Haushalt hierdurch nicht zusätzlich belastet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, bei  PSK 060.010.010 – 5318001 und 73180001 (Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen) einen Betrag in Höhe von 60.800 € zu verlagern auf das PSK 060.020.010 – 5318011 und 7318011.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt eine entsprechende modifizierte Leistungsvereinbarung mit der Euro Jugend abzuschließen.

Unter Bezugnahme auf o.a. Ausführungen ist darauf hinzuweisen, dass nur die Finanzierungsstrukturen – nicht aber das bisherige inhaltliche Angebot –  verändert werden. Nur marginale Anpassungen im sind erforderlich und werden vorgenommen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Ergeben sich durch Verlagerung  eines Betrages in Höhe von 60.800 €  von  PSK 060.010.010 – 5318001 und 73180001 (Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen) auf das PSK 060.020.010 – 5318011 und 7318011.

 

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Anlagen

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