Kenntnisnahme - FB 51/0238/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartensituation in Aachen - Sonderverträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 51/02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
27.02.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
05.03.2008
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Förderung über Sonderverträge im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder im vorgeschlagenen Umfang. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende standardisierte Verträge bzw. Vetragsergänzungen zum 01.08.2008 zu schließen.
Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt weiterhin dem Zuschuss für die offene Jugendarbeit des Trägers Euro-Jugend um 60.800 € auf nunmehr 147.994 € zu erhöhen. Im Gegenzug wird eine Förderung des Hortes nur noch in Höhe der von KiBiz vorgesehen Förderung. Die Verwaltung wird beauftragt hinsichtlich der Förderung der offenen Jugendarbeit eine modifizierte Leistungsvereinbarung zu schließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Unter
Bezugnahme auf die bereits
übersandten Grundvorlage zu diesen TOP
werden nachfolgend wie angekündigt die finanziellen Ergebnisse der
Verhandlungen und damit verbundenen Auswirkungen in Anlage 1 diese Nachtrages übersandt.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass wie bereits seitens der Verwaltung eingeschätzt, die zur Verfügung
stehenden Mittel ausreichend sind.
Euro
Jugend :
Hinsichtlich
Trägers Euro-Jugend sind
nachfolgende Besonderheiten mitzuteilen:
Mit
Schreiben von 21.02.2008 ( Anlage 2 ) beantragt der Träger Euro
Jugend, die bedingt durch die neue Förderstruktur des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiZ) entstehende Deckungslücke inklusive des bisher über einen Sondervertrag
seitens der Stadt finanzierten zusätzlichen Trägeranteils in Höhe von insgesamt
60.800 € weiter zu fördern.
Seitens
der Verwaltung des Jugendamtes kann diesem Antrag inhaltlich im vollen Umfange
gefolgt werden. Tatsächlich ist es so, dass die Euro Jugend bewusst, von
Politik und Verwaltung gewollt, ein integrales Angebot aus der Kombination
offenen Jugendarbeit, Hortbetreuung und Jugendverbandsarbeit in den letzten
Jahren erfolgreich vorgehalten hat.
Auch
wenn selbstverständlich alle Bereiche, insbesondere die Bereiche der
Hortfinanzierung und der Finanzierung der offenen Jugendarbeit ,formal getrennt
voneinander finanziert und abgerechnet wurden, war für alle Beteiligten
gedanklich hiermit immer eine gewisse Gesamtfinanzierung des gesamten Angebotes
verbunden. Die seiner Zeit gewählten Finanzierungsformen ermöglichten es, unter
Ausnutzung der entsprechenden Spielräume der Betriebskostenverordnung ,
zusätzliche Förderungen durch das Land zu generieren.
Bedingt
durch die nunmehr neuen ab 01.08.2008 geltenden Förderstrukturen fallen diese
Vorteile weg.
Der
Träger Euro Jugend beantragt daher zur Aufrechterhaltung des Betriebes der
offenen Jugendarbeit die Aufstockung des entsprechenden Zuschusses um 60.800 €
auf nunmehr 147.994 €. Gleichzeitig wird für den Bereich der Hortfinanzierung
auf den Abschluss eines Sondervertrages verzichtet.
Dem
Förderantrag liegt folgende Berechnung zu Grunde:
Kosten
des Hortes (inklusive Trägeranteil) 146.500
€
Zuschuss
Sondervertrag 13.800 €
Gesamtzuschuss
für die Hortarbeit 160.300
€
Abzüglich
der zukünftigen Förderung KiBiZ (100 %) 99.507 €
Differenzbetrag 60.800 €
Um
zukünftig eine klare Finanzierungsstruktur zu haben schlägt die Verwaltung vor,
den Zuschuss zur offenen Jugendarbeit für die Euro Jugend um 60.800 € zu
erhöhen und zeitgleich den Hort entsprechend den normalen KiBiZ
Fördermodalitäten zu fördern, d..h. dass
der für die Hortbetreuung einen Eigenanteil in Höhe von 9 % als armer
Träger selbst tragen wird.
Unter
Bezugnahme auf o.a. Ausführungen sowie in analoger Anwendung des
KJA-Beschlusses vom 16.05.2006 kann die Verwaltung dem Antrag des Trägers in
vollem Umfang folgen.
Wie aus Anlage 1 ersichtlich werden durch die KiBiZ bedingten Anpassungen Mittel in Höhe von 67.449 € im Bereich der bisherigen Sonderverträge erspart. Da diese Mittel in voller Höhe in den Haushaltspositionen des Haushaltsjahres 2007 als auch in den Haushaltsplan Entwurf für Haushaltsjahr 2008 enthalten sind (vergleiche auch Ausführungen zu Top 6.1) wird der städtische Haushalt hierdurch nicht zusätzlich belastet.
Die Verwaltung empfiehlt, bei PSK 060.010.010 – 5318001 und 73180001 (Zuschüsse zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen) einen Betrag in Höhe von 60.800 € zu verlagern auf das PSK 060.020.010 – 5318011 und 7318011.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt eine entsprechende modifizierte Leistungsvereinbarung mit der Euro Jugend abzuschließen.
Unter Bezugnahme auf o.a. Ausführungen ist darauf hinzuweisen, dass nur die Finanzierungsstrukturen – nicht aber das bisherige inhaltliche Angebot – verändert werden. Nur marginale Anpassungen im sind erforderlich und werden vorgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
19,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
61,7 kB
|