Entscheidungsvorlage - FB 61/0681/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsstraßennetz - Umstufungskonzept -;hier: Kreisstraßen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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05.12.2007
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09.01.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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19.12.2007
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13.02.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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13.02.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
|
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27.02.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Anhörung/Empfehlung
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27.02.2008
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
|
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27.02.2008
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●
Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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11.03.2008
| |||
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
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17.01.2008
| |||
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13.03.2008
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem
Verkehrsausschuss, die in ihrer Zuständigkeit befindlichen Straßenzüge
der K 4: Grauenhofer
Weg/Münsterstraße; der K 5:Karl-Marx-Allee/Kornelimünsterweg und der K 6:
Seffenter Weg/Claßenstraße zu Gemeindestraßen abzustufen.
Die Bezirksvertretung
Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem
Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 4: Grauenhofer Weg/Münsterstraße und
der K 11: Niederforstbacher Straße/ Hochstraße zu Gemeindestraßen abzustufen.
Die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem
Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 9: Josefstraße/Kalkbergstraße in ihrer
Zuständigkeit zu einer Gemeindestraße abzustufen.
Die Bezirksvertretung
Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem
Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 9: Josefstraße/Kalkbergstraße in ihrer
Zuständigkeit zu einer Gemeindestraße abzustufen.
Die Bezirksvertretung
Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sie empfiehlt dem
Verkehrsausschuss, die K 10: Schleckheimer Straße in eine Gemeindestraße
abzustufen. Die Straßen Rotterdell und die Raerener Straße sollten zu
Kreisstraßen aufgestuft werden.
Die Bezirksvertretung
Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem
Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 7: Purweider Weg/ Strüverweg/
Ferberberg in Gemeindestraßen abzustufen.
Sie empfiehlt weiterhin, die
Berensberger Straße in ihrer Zuständigkeit zu einer Kreisstraße aufzustufen.
Die Bezirksvertretung
Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem
Verkehrsausschuss, die Berensberger Straße in ihrer Zuständigkeit in eine
Kreisstraße aufzustufen.
Der Verkehrsausschuss
nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt:
den
Straßenzug der K 4: Grauenhofer Weg/ Münsterstraße
den
Straßenzug der K 5: Karl-Marx-Allee/Kornelimünsterweg
den
Straßenzug der K 6: Seffenter Weg/Claßenstraße
den
Straßenzug der K 7: Purweider Weg/Strüverweg/Ferberberg
den
Straßenzug der K 9: Josefstraße/Kalkbergstraße
die K 10: Schleckheimer
Straße und
die K 11: Niederforstbacher
Straße/Hochstraße
zu Gemeindestraßen abstufen
zu lassen.
Er beschließt weiter, die
Gemeindestraßen Berensberger Straße, Raerener Straße und Rotterdell zu
Kreisstraßen aufzustufen.
Die abgestuften Kreisstraßen
sollen im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen als “netzergänzende Straßen”
dargestellt und in der Zuständigkeitsordnung in die Zuständigkeit des
Verkehrsausschusses eingestuft bleiben.
Nachdem die Umstufungen
durchgeführt sind, sollen die Ortsdurchfahrten neu festgelegt werden und die
Straßenbaulast der freien Strecken der neuklassifizierten Kreisstraßen an die
Städteregion Aachen übertragen werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Verkehrsstraßennetz -
Umstufungskonzept -
hier: Kreisstraßen
Der Verkehrsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.11.2005 u.a. mit dem Tagesordnungspunkt “Umstufung von Bundesfernstraßen; hier: Umstufungskonzept des Landes NRW”. Die Verwaltung teilte dem Ministerium den Beschluss des Ausschusses vom 17.11.2005 mit. Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte noch keine weitere Reaktion.
In diesem Zusammenhang wurde das aktualisierte Verkehrsstraßennetz (Anlage 1) innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Das Kreisstraßennetz wurde wie folgt beurteilt.
K 1: Lintertstraße/ Hitfelder Straße/ Aachener Straße
Die K 1 verbindet verschiedene Aachener Ortsteile (Walheim, Schleckheim, Oberforstbach und Driescher Hof) zwischen der B 258 Schleidener Straße und der L 260 Adenauerallee. Die Klassifizierung als Kreisstraße ist in Anbetracht der Verkehrsbedeutung auch ohne Überschreitung der Stadtgrenze vertretbar. Allerdings müssen die Ortsdurchfahrten (OD) im Bereich von Walheim und im Bereich zwischen Grauenhofer Weg und der Ortslage Driescher Hof neu definiert werden.
K 2: Düserhofstraße/ Orsbacher Straße/ Rathausstraße
Die Orsbacher Straße verbindet den Ortsteil Orsbach mit dem Ortsteil Laurensberg. Sie ist weder stadtgrenzenüberschreitend noch verbindet sie übergeordnete Straßen innerhalb des Netzes. Allerdings besteht im Ortsteil Ortsbach über die Straße Finkenhag eine Anbindung an das niederländische Bocholtz.
Der Straßenabschnitt Orsbacher Straße/ Nonnenhofstraße ist als Kreisstraßenabschnitt in der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis als Kreisstraße mit ihrer Länge außerhalb der OD zur Übertragung in die StädteRegion festgelegt worden.
K 4: Grauenhofer Weg/ Münsterstraße
Der Straßenzug verbindet die K 1 (Lintertstraße) mit der K 11 (Niederforstbacher Straße) und ist nicht stadtgrenzenüberschreitend. Die innerörtlichen Straßenabschnitte müssen durch Neudefinition der OD-Grenzen deutlich erweitert werden.
Da der Straßenzug keine überregionale Verkehrsfunktion erfüllt, wird die Abstufung vorgeschlagen.
K 5: Karl-Marx-Allee/ Kornelimünsterweg
Die Straßen verbinden die K 1 mit der L 233 (Friedrich-Ebert-Allee) und verlaufen innerorts. Die Verkehrsbelastung ist insbesondere im Abschnitt der Karl-Marx-Allee relativ hoch. Dennoch wird vorgeschlagen, auch die Karl-Marx-Allee zur Gemeindestraße abzustufen.
K 6: Seffenter Weg/ Claßenstraße
Der Straßenzug zwischen der B 1 a (Turmstraße) und der L 260 (Pariser Ring) ist Bestandteil des Verkehrsstraßennetzes. Sie verläuft allerdings nur innerorts und verbindet keine separaten Ortsteile. Damit ist eine Eigenschaft als Kreisstraße nicht gegeben. Eine Abstufung zur Gemeindestraße wird vorgeschlagen.
K 7: Purweider Weg/ Strüverweg/ Ferberberg und Berensberger Straße
Da dieser Straßenzug weder Ortsteile noch klassifizierte Straßen des Verkehrsstraßennetzes verbindet, wird eine Abstufung des Purweider Weges mit dem Strüverweg und dem Ferberberg vorgeschlagen. Für die Berensberger Straße wird als Verbindung zwischen der L 244 (Soerser Weg) und der L 231 (Roermonder Straße), sowie aufgrund ihrer stadtgrenzenüberschreitenden Bedeutung eine Aufstufung zur Kreisstraße empfohlen.
K 9: Josefstraße/ Kalkbergstraße
Dieser Straßenzug verbindet die L 221 (Von-Coels-Straße) und die L 23 (Verlautenheidener Straße). Er hat jedoch überwiegend Erschließungscharakter. Es wird eine Abstufung vorgeschlagen.
K 10: Schleckheimer Straße
Die Schleckheimer Straße verläuft nur noch innerhalb der geschlossenen Ortschaft und sollte abgestuft werden, obwohl sie die B 258 (Napoleonsberg) mit der K 1 (Aachener Straße) verbindet.
K 11: Niederforstbacher Straße
Die Straße verbindet die B 258 (Trierer Straße) mit der K 1 (Aachener Straße). Es besteht eine Abhängigkeit zur Klassifizierung der K 1. Da der Straßenzug keine übergeordnete Verkehrsfunktion erfüllt, wird die Abstufung vorgeschlagen.
K 13: Bilstermühler Straße/ Krauthausener Straße
Die K 13 verbindet die B 258 (Trierer Straße) mit Dorff (Stolberg) und überschreitet die Stadtgrenze. Die Klassifizierung als Kreisstraße ist damit gerechtfertigt. Eine Veränderung der OD, insbesondere Erweiterung der Ortslage Krauthausen, muss geprüft werden.
K 14: Hahner Straße/ Prämienstraße und Schmithofer Straße, Magelspfad und Wilbankstraße
Die Hahner Straße verbindet die L 12 (Venwegener Straße) mit der B 258 (Schleidener Straße), verläuft weiter über die Prämien- und Schmithofer Straße bis zur L 233 (Monschauer Straße) und darüber hinaus über Magelspfad und Wilbankstraße über die Stadtgrenze in Richtung Raeren. Aufgrund ihrer stadtgrenzenübergreifenden Bedeutung soll die Klassifizierung als Kreisstraße erhalten bleiben.
Als neu auszuweisende Kreisstraßen werden vorgeschlagen:
a) Rotterdell
Die Straße Rotterdell verläuft vollständig außerhalb der geschlossenen Ortschaft und verbindet die B 258 Schleidener Straße, Himmelsleiter mit Rott und der L 238 Roetgener Straße.
Aufgrund ihrer stadtgrenzenüberschreitenden Bedeutung wird die Klassifizierung als Kreisstraße empfohlen, obwohl im Bereich des Brückenbauwerkes eine Tonnagebegrenzung nach Zeichen 266 STVO auf 7,5 t besteht.
b) Raerener Straße
Die Raerener Straße verbindet die L 233 BAB-Anschlussstelle Lichtenbusch, Monschauer Straße mit der K 14 Magelspfad und Wilbankstraße. Darüber hinaus verbindet sie mehrere Ortsteile miteinander (Lichtenbusch, Sief, Raeren). Bei Aufstufung zur Kreisstraße wäre die 30 km/h-Zone im Ortsteil Lichtenbusch in ein 30 km/h-Streckengebot abzuändern oder aus der 30 km/h-Zone herauszunehmen.
Kreisstraßen; Übersicht |
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Nr
|
Straßenzug |
sollte bestehen bleiben |
sollte abgestuft werden |
sollte zur Kreisstraße aufgestuft werden |
K 1 |
Lintertstraße/ Hitfelder Straße/ Aachener Straße |
X |
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K 2 |
Düserhofstraße/ Orsbacher Straße/ Rathausstraße |
X |
|
|
K 4 |
Grauenhofer Weg/ Münsterstraße |
|
X |
|
K 5 |
Karl- Marx- Allee/ Kornelimünsterweg |
|
X |
|
K 6 |
Seffenter Weg |
|
X |
|
K 7 |
Purweider Weg/ Strüverweg |
|
X |
|
K 9 |
Josefstraße/ Kalkbergstraße |
|
X |
|
K 10 |
Schleckheimer Straße |
|
X |
|
K 11 |
Niederforstbacher Straße |
|
X |
|
K 13 |
Bilstermühler Straße/ Krauthausener Straße |
X |
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|
K 14 |
Hahner Straße |
X |
|
|
|
Rotterdell |
|
|
X |
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Raerener Straße |
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X |
K 7(neu) |
Berensberger Straße (Abschnitt Ferberberg/ Roermonder Straße) |
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|
X |
Die abgestuften Kreisstraßen sollen im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen (Anlage 2) als netzergänzende Straßen aufgenommen und dargestellt werden. In der Zuständigkeitsordnung sollen diese Straßen in der Zuständigkeit analog der klassifizierten Straßen beim Verkehrsausschuss bleiben.
Eine weitere Veranlassung zur Änderung der klassifizierten Straßen- speziell der Kreisstraßen- wird gesehen
im Zusammenhang mit der Vorlage 46/06 für die Verbandsversammlung, Sitzung am 21.11.2006, öffentliche Beratung, TOP 2
“Bildung
der Städteregion Aachen
hier: a) Beschluss über die auf die Städteregion Aachen
zu übertragenden Aufgaben und den hiermit verbundenen Personalübergang.....”
hieß es u.a. in der Anlage “künftiger Aufgabenkatalog der Städteregion Aachen
Organisationseinheit |
Kurzdarstellung |
(Verkehr, Tiefbau) Kreisstraßen |
Die Straßenbaulast der Kreisstraßen im Stadtgebiet Aachen außerhalb der OD wird auf die Städteregion Aachen übertragen. |
wird nach der vorgeschlagenen Umstufung der Kreisstraßen die Straßenbaulast nachfolgender Straßen im Stadtgebiet Aachen außerhalb der neu festzulegenden OD’s auf die Städteregion Aachen übertragen:
K 1: Lintertstraße/ Hitfelder Straße/ Aachener Straße
K
2: Orsbacher Straße/
Nonnenhofstraße
K
7: Berensberger Straße
K
13: Bilstermühler Straße/ Krauthausener Straße
K
14: Hahner Straße/ Prämien- und Schmithofer Straße, Magelspfad und
Wilbankstraße
Rotterdell
Raerener
Straße
Weitere
Vorgehensweise:
Die Verwaltung wird durch den Verkehrsausschuss beauftragt, die für die Umstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen (Antrag nach § 8 StrWG NRW an die Bezirksregierung Köln; Veröffentlichung in der Presse usw.) notwendigen Verfahrensschritte zu unternehmen.
Nachdem
die Umstufungen der Kreisstraßen durchgeführt sind, sollen die Ortsdurchfahrten
neu festgelegt werden und die freien Strecken der Kreisstraßen an die
Städteregion Aachen übertragen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|