Entscheidungsvorlage - FB 61/0681/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die in ihrer Zuständigkeit befindlichen Straßenzüge

der K 4: Grauenhofer Weg/Münsterstraße; der K 5:Karl-Marx-Allee/Kornelimünsterweg und der K 6: Seffenter Weg/Claßenstraße zu Gemeindestraßen abzustufen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 4: Grauenhofer Weg/Münsterstraße und der K 11: Niederforstbacher Straße/ Hochstraße zu Gemeindestraßen abzustufen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 9: Josefstraße/Kalkbergstraße in ihrer Zuständigkeit zu einer Gemeindestraße abzustufen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 9: Josefstraße/Kalkbergstraße in ihrer Zuständigkeit zu einer Gemeindestraße abzustufen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die K 10: Schleckheimer Straße in eine Gemeindestraße abzustufen. Die Straßen Rotterdell und die Raerener Straße sollten zu Kreisstraßen aufgestuft werden.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Straßenzug der K 7: Purweider Weg/ Strüverweg/ Ferberberg in Gemeindestraßen abzustufen.

Sie empfiehlt weiterhin, die Berensberger Straße in ihrer Zuständigkeit zu einer Kreisstraße aufzustufen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Berensberger Straße in ihrer Zuständigkeit in eine Kreisstraße aufzustufen.

 


Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt:

den Straßenzug der K 4:    Grauenhofer Weg/ Münsterstraße

den Straßenzug der K 5:    Karl-Marx-Allee/Kornelimünsterweg

den Straßenzug der K 6:    Seffenter Weg/Claßenstraße

den Straßenzug der K 7:    Purweider Weg/Strüverweg/Ferberberg

den Straßenzug der K 9:    Josefstraße/Kalkbergstraße

   die K 10:    Schleckheimer Straße und

                           die K 11:      Niederforstbacher Straße/Hochstraße  

zu Gemeindestraßen abstufen zu lassen.

 

Er beschließt weiter, die Gemeindestraßen Berensberger Straße, Raerener Straße und Rotterdell zu Kreisstraßen aufzustufen.

 

Die abgestuften Kreisstraßen sollen im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen als “netzergänzende Straßen” dargestellt und in der Zuständigkeitsordnung in die Zuständigkeit des Verkehrsausschusses eingestuft bleiben.

 

Nachdem die Umstufungen durchgeführt sind, sollen die Ortsdurchfahrten neu festgelegt werden und die Straßenbaulast der freien Strecken der neuklassifizierten Kreisstraßen an die Städteregion Aachen übertragen werden.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Verkehrsstraßennetz - Umstufungskonzept -

hier: Kreisstraßen

 

Der Verkehrsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 17.11.2005 u.a. mit dem Tagesordnungspunkt “Umstufung von Bundesfernstraßen; hier: Umstufungskonzept des Landes NRW”. Die Verwaltung teilte dem Ministerium den Beschluss des Ausschusses vom 17.11.2005 mit. Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte noch keine weitere Reaktion.

In diesem Zusammenhang wurde das aktualisierte Verkehrsstraßennetz (Anlage 1) innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Das Kreisstraßennetz wurde wie folgt beurteilt.

 

K 1: Lintertstraße/ Hitfelder Straße/ Aachener Straße

 

Die K 1 verbindet verschiedene Aachener Ortsteile (Walheim, Schleckheim, Oberforstbach und Driescher Hof) zwischen der B 258 Schleidener Straße und der L 260 Adenauerallee. Die Klassifizierung als Kreisstraße ist in Anbetracht der Verkehrsbedeutung auch ohne Überschreitung der Stadtgrenze vertretbar. Allerdings müssen die Ortsdurchfahrten (OD) im Bereich von Walheim und im Bereich zwischen Grauenhofer Weg und der Ortslage Driescher Hof neu definiert werden.

 

K 2: Düserhofstraße/ Orsbacher Straße/ Rathausstraße

 

Die Orsbacher Straße verbindet den Ortsteil Orsbach mit dem Ortsteil Laurensberg. Sie ist weder stadtgrenzenüberschreitend noch verbindet sie übergeordnete Straßen innerhalb des Netzes. Allerdings besteht im Ortsteil Ortsbach über die Straße Finkenhag eine Anbindung an das niederländische Bocholtz.

Der Straßenabschnitt Orsbacher Straße/ Nonnenhofstraße ist als Kreisstraßenabschnitt in der öffentlich- rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis als Kreisstraße mit ihrer Länge außerhalb der OD zur Übertragung in die StädteRegion festgelegt worden.

 

K 4: Grauenhofer Weg/ Münsterstraße

 

Der Straßenzug verbindet die K 1 (Lintertstraße) mit der K 11 (Niederforstbacher Straße) und ist nicht stadtgrenzenüberschreitend. Die innerörtlichen Straßenabschnitte müssen durch Neudefinition der OD-Grenzen deutlich erweitert werden.

Da der Straßenzug keine überregionale Verkehrsfunktion erfüllt, wird die Abstufung vorgeschlagen.

 

K 5: Karl-Marx-Allee/ Kornelimünsterweg

 

Die Straßen verbinden die K 1 mit der L 233 (Friedrich-Ebert-Allee) und verlaufen innerorts. Die Verkehrsbelastung ist insbesondere im Abschnitt der Karl-Marx-Allee relativ hoch. Dennoch wird vorgeschlagen, auch die Karl-Marx-Allee zur Gemeindestraße abzustufen.

K 6: Seffenter Weg/ Claßenstraße

 

Der Straßenzug zwischen der B 1 a (Turmstraße) und der L 260 (Pariser Ring) ist Bestandteil des Verkehrsstraßennetzes. Sie verläuft allerdings nur innerorts und verbindet keine separaten Ortsteile. Damit ist eine Eigenschaft als Kreisstraße nicht gegeben. Eine Abstufung zur Gemeindestraße wird vorgeschlagen.

 

K 7: Purweider Weg/ Strüverweg/ Ferberberg und Berensberger Straße

 

Da dieser Straßenzug weder Ortsteile noch klassifizierte Straßen des Verkehrsstraßennetzes verbindet, wird eine Abstufung des Purweider Weges mit dem Strüverweg und dem Ferberberg vorgeschlagen. Für die Berensberger Straße wird als Verbindung zwischen der L 244 (Soerser Weg) und der L 231 (Roermonder Straße), sowie aufgrund ihrer stadtgrenzenüberschreitenden Bedeutung eine Aufstufung zur Kreisstraße empfohlen.

 

K 9: Josefstraße/ Kalkbergstraße

 

Dieser Straßenzug verbindet die L 221 (Von-Coels-Straße) und die L 23 (Verlautenheidener Straße). Er hat jedoch überwiegend Erschließungscharakter. Es wird eine Abstufung vorgeschlagen.

 

K 10: Schleckheimer Straße

 

Die Schleckheimer Straße verläuft nur noch innerhalb der geschlossenen Ortschaft und sollte abgestuft werden, obwohl sie die B 258 (Napoleonsberg) mit der K 1 (Aachener Straße) verbindet.

 

K 11: Niederforstbacher Straße

 

Die Straße verbindet die B 258 (Trierer Straße) mit der K 1 (Aachener Straße). Es besteht eine Abhängigkeit zur Klassifizierung der K 1. Da der Straßenzug keine übergeordnete Verkehrsfunktion erfüllt, wird die Abstufung vorgeschlagen.

 

K 13: Bilstermühler Straße/ Krauthausener Straße

 

Die K 13 verbindet die B 258 (Trierer Straße) mit Dorff (Stolberg) und überschreitet die Stadtgrenze. Die Klassifizierung als Kreisstraße ist damit gerechtfertigt. Eine Veränderung der OD, insbesondere Erweiterung der Ortslage Krauthausen, muss geprüft werden.

 

K 14: Hahner Straße/ Prämienstraße und Schmithofer Straße, Magelspfad und Wilbankstraße

 

Die Hahner Straße verbindet die L 12 (Venwegener Straße) mit der B 258 (Schleidener Straße), verläuft weiter über die Prämien- und Schmithofer Straße bis zur L 233 (Monschauer Straße) und darüber hinaus über Magelspfad und Wilbankstraße über die Stadtgrenze in Richtung Raeren. Aufgrund ihrer stadtgrenzenübergreifenden Bedeutung soll die Klassifizierung als Kreisstraße erhalten bleiben.

 

Als neu auszuweisende Kreisstraßen werden vorgeschlagen:

 

a) Rotterdell

 

Die Straße Rotterdell verläuft vollständig außerhalb der geschlossenen Ortschaft und verbindet die B 258 Schleidener Straße, Himmelsleiter mit Rott und der L 238 Roetgener Straße.

Aufgrund ihrer stadtgrenzenüberschreitenden Bedeutung wird die Klassifizierung als Kreisstraße empfohlen, obwohl im Bereich des Brückenbauwerkes eine Tonnagebegrenzung nach Zeichen 266 STVO  auf 7,5 t besteht.

 

b) Raerener Straße

 

Die Raerener Straße verbindet die L 233 BAB-Anschlussstelle Lichtenbusch, Monschauer Straße mit der K 14 Magelspfad und Wilbankstraße. Darüber hinaus verbindet sie mehrere Ortsteile miteinander (Lichtenbusch, Sief, Raeren). Bei Aufstufung zur Kreisstraße wäre die 30 km/h-Zone im Ortsteil  Lichtenbusch in ein 30 km/h-Streckengebot abzuändern oder aus der 30 km/h-Zone herauszunehmen.


 

Kreisstraßen; Übersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr

                                                                                                                                                   

Straßenzug

sollte bestehen bleiben

sollte abgestuft werden

sollte zur Kreisstraße aufgestuft werden

K 1

 Lintertstraße/ Hitfelder Straße/ Aachener Straße

X

 

 

K 2

 Düserhofstraße/ Orsbacher Straße/ Rathausstraße

X

 

 

K 4

 Grauenhofer Weg/ Münsterstraße

 

X

 

K 5

 Karl- Marx- Allee/ Kornelimünsterweg

 

X

 

K 6

 Seffenter Weg

 

X

 

K 7

 Purweider Weg/ Strüverweg

 

X

 

K 9

 Josefstraße/ Kalkbergstraße

 

X

 

K 10

 Schleckheimer Straße

 

X

 

K 11

 Niederforstbacher Straße

 

X

 

K 13

 Bilstermühler Straße/ Krauthausener Straße

X

 

 

K 14

 Hahner Straße

X

 

 

 

 Rotterdell

 

 

X

 

 Raerener Straße

 

 

X

K 7(neu)

 Berensberger Straße (Abschnitt Ferberberg/                Roermonder Straße)        

 

 

X

                                               

Die abgestuften Kreisstraßen sollen im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen (Anlage 2) als netzergänzende Straßen aufgenommen und dargestellt werden. In der Zuständigkeitsordnung sollen diese Straßen in der Zuständigkeit analog der klassifizierten Straßen beim Verkehrsausschuss bleiben.

 

Eine weitere Veranlassung zur Änderung der klassifizierten Straßen- speziell der Kreisstraßen- wird gesehen

im Zusammenhang mit der Vorlage 46/06 für die Verbandsversammlung, Sitzung am 21.11.2006, öffentliche Beratung, TOP 2

 


Bildung der Städteregion Aachen

hier:     a) Beschluss über die auf die Städteregion Aachen zu übertragenden Aufgaben und den hiermit verbundenen Personalübergang.....” hieß es u.a. in der Anlage “künftiger Aufgabenkatalog der Städteregion Aachen

 

 

Organisationseinheit

Kurzdarstellung

(Verkehr, Tiefbau)

Kreisstraßen

Die Straßenbaulast der Kreisstraßen im Stadtgebiet Aachen außerhalb der OD wird auf die Städteregion Aachen übertragen.

 

 

wird nach der vorgeschlagenen Umstufung der Kreisstraßen die Straßenbaulast nachfolgender Straßen im Stadtgebiet Aachen außerhalb der neu festzulegenden OD’s auf die Städteregion Aachen übertragen:

                                   

K 1:   Lintertstraße/ Hitfelder Straße/ Aachener Straße

K 2:   Orsbacher Straße/ Nonnenhofstraße

K 7:   Berensberger Straße

K 13: Bilstermühler Straße/ Krauthausener Straße

K 14: Hahner Straße/ Prämien- und Schmithofer Straße, Magelspfad und Wilbankstraße

Rotterdell

Raerener Straße

 

 

Weitere Vorgehensweise:                                                      

Die Verwaltung wird durch den Verkehrsausschuss beauftragt, die für die Umstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen (Antrag nach § 8 StrWG NRW an die Bezirksregierung Köln; Veröffentlichung in der Presse usw.) notwendigen Verfahrensschritte zu unternehmen.

Nachdem die Umstufungen der Kreisstraßen durchgeführt sind, sollen die Ortsdurchfahrten neu festgelegt werden und die freien Strecken der Kreisstraßen an die Städteregion Aachen übertragen werden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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