Entscheidungsvorlage - FB 61/0732/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Bau einer Signalanlage im Knotenpunkt Neuenhofstraße, Zieglerstraße, Sonnenscheinstraße zu beschließen

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Bau einer Signalanlage im Knotenpunkt Neuenhofstraße, Zieglerstraße, Sonnenscheinstraße.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verkehrsabwicklung an der unsignalisierten Kreuzung Neuenhofstraße/ Zieglerstraße/ Sonnenscheinstraße ist bereits heute problematisch. Das Linksabbiegen und Geradeausfahren aus den untergeordneten Straßen Zieglerstraße und Sonnenscheinstraße erfordert in den Hauptverkehrszeiten lange Wartezeiten.

Die Probleme haben sich durch eine Zunahme des Verkehrs im Bereich des Gewerbegebietes Eilendorf-Süd in der Vergangenheit immer mehr verstärkt.

Am 08.09.2005 wurde dem Verkehrsausschuss eine verwaltungsinterne Verkehrsuntersuchung für das Gewerbegebiet Eilendorf-Süd vorgelegt.

In dieser Untersuchung wurde der Knotenpunkt Neuenhofstraße/ Zieglerstraße/Sonnenscheinstraße hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit mit der damaligen Verkehrsbelastung und mit Prognoseverkehrsbelastungen überprüft.

Ein Ausbau als Kreisverkehrsplatz erwies sich bereits mit der aktuellen Verkehrsbelastung als ungeeignet. Mit den für die Zukunft prognostizierten Belastungen werden die Wartezeiten in den Kreisverkehrszufahrten unzumutbar lang.

Daher folgte der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, im Knotenpunkt Neuenhofstraße/ Zieglerstraße/ Sonnenscheinstraße eine Lichtsignalanlage zu planen.

Eine Lichtsignalanlage reduziert nicht nur die Wartezeiten der untergeordneten Verkehrsströme (Zieglerstraße und Sonnenscheinstraße) sondern schafft darüber hinaus eine sichere Überquerungsmöglichkeit der Straßen für Fußgänger.

Die Kosten der neuen Lichtsignalanlage betragen ca. 40.0000 Euro. Die Mittel stehen beim Auftragssachkonto B120 102 56 7852256 zur Verfügung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Bau der Signalanlage fallen Kosten in Höhe von ca. 40.000 Euro an, die beim Auftragssachkonto B120 102 56 7852256 zur Verfügung stehen.

 

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Anlagen

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