Kenntnisnahme - FB 51/0245/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kindergartensituation in Aachen - Betriebskindergärten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 51/02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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27.02.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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05.03.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder – und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die weitere Förderung der zurzeit bereits bestehenden Betriebskindergärten/betrieblich genutzten Plätze. Er beauftragt die Verwaltung den Betriebskindergarten der Stadt Aachen zur Förderung ans Land anzumelden. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die noch offenen Fragen zu klären. Der KJA behält sich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik die Entscheidung über die neue Förderung von Betriebskindergärten und betrieblich genutzten Plätze vor.
Der Rat der Stadt beschließt die weitere Förderung der zurzeit bereits bestehenden Betriebskindergärten/betrieblich genutzten Plätze.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aktueller
Sachstand:
In
dem zurzeit noch geltenden § 20 GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder)
ist für den Bereich der betrieblichen Tageseinrichtungsplätze eine
Sonderregelung hinsichtlich der Finanzierung und Förderung normiert (vergleiche
Anlage 1).
Insbesondere
im Absatz 4 ist geregelt, dass der kommunale Zuschuss für derartige
Plätze/Gruppen nur bei 46 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten liegt. Im
Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Trägeranteil bei 54 % liegt. Dieser
erhöhte Trägeranteil wurde in der Regel durch die einkaufenden Firmen
übernommen.
Das
zum 01.08.2008 in Kraft tretende Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) sieht eine
spezielle Förderungssystematik für Betriebskindergärten/betrieblich genutzte
Plätze nicht mehr vor. Insgesamt tauchen diese Begrifflichkeiten im
Gesetzestext erst gar nicht auf. In diversen Veranstaltungen sowie bilateralen
Rücksprachen mit dem Landesjugendamt und dem Ministerium für Generationen,
Familie, Frauen und Integrationen des Landes Nordrhein Westfalen wurde
erörtert, ob und wie weit Betriebskindergärten/betrieblich genutzte Plätze ab
dem 01.08.2008 überhaupt förderungsfähig sind.
Das
zuständige Ministerium sah sich bis zuletzt außer Stande, die seitens der
Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Aachen detailliert gestellten Fragen zu
beantworten und verwies auf das zuständige Landesjugendamt.
Nach
der letzten vom Landesjugendamt mitgeteilten Rechtsauffassung ist ein
Betriebskindergarten/betrieblich genutzte Plätze dann förderungsfähig, wenn der
Träger dieser Kindertagesstätte Träger im Sinne des § 6 Abs. 1 KiBiZ ist. In
diesem Falle gelten die entsprechend in den §§18 ff KiBiZ geregelten
Fördermodalitäten und Fördersätze.
Der
Gesetzgeber nimmt dadurch in Kauf, dass sich die Förderungsmodalitäten für
betriebskindergärten und betrieblich genutzten Plätzen im Vergleich zum GTK –
sofern es sich um einen Träger nach § 6 Abs. 1 handelt -deutlich verbessert.
In
Anlage 2 ist eine Übersicht über die Finanzierungen dieser Plätze nach
bisherigen GTK Bedingungen und zukünftigen KiBiZ Rahmenbedingungen ausgewiesen.
Hiernach wird die Stadt Aachen mit einem Betrag in Höhe von netto 22.700 € (
eine Förderung des Betriebskindergartens der Stadt Aachen vorausgesetzt )
zusätzlich belastet. Die
entsprechenden Werte sind bereits in den Finanzierungskalkulationen zu Top 6.1
eingeflossen.
Empfehlung:
Die Verwaltung schlägt vor, die bis zu diesen Zeitpunkt bereits geförderten Betriebkindergärten/betrieblich genutzten Plätze auch weiterhin unter den Bedingungen des KiBiZ zu fördern. Die entsprechenden Plätze sind in der Kindergartenbedarfplanung berücksichtigt.
Weiterhin
wird die Verwaltung den Betriebskindergarten der Stadt Aachen zur Förderung
beim Land NRW anmelden.
Ausblick:
In
Anbetracht der geänderten Förderstrukturen, ist die Schaffung von
Betriebskindergärten bzw. der Einkauf von betrieblich genutzten
Kindergartenplätze für ortsansässige Firmen und Institutionen höchst
interessant/lukrativ geworden.
Bedingt
durch die neue Förderstruktur würde der Anteil, den die Firma an den
Förderungskosten zu tragen hätte, theoretisch auf Null, maximal jedoch in Höhe
des trägerspezifischen Trägeranteils reduziert werden.
Ungeklärt
ist die Frage, in wie weit Gelder, die möglicherweise zum Einkauf dieser Plätze
von den Firmen/Institutionen an die jeweiligen Träger fließen, bei der
Förderung zu berücksichtigen sind.
Es
wird daher spätestens mit der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre
2009/2010 seitens der Stadt Aachen zu entscheiden sein, ob über die zum
jetzigen Zeitpunkt bereits geförderten Betriebskindergärten/betrieblich
genutzten Kindertagesstättenplätze hinaus derartige Plätze im Rahmen der
Jugendhilfeplanung gebunden werden.
Diese
Entscheidung beinhaltet auch eine weitergehende Beschränkung des freien Zugangs
für alle Aachener Kinder zu allen Angeboten der Kindertageseinrichtungen.
Vielmehr wäre in diesen Fällen der Zugang von der .Betriebsangehörigkeit
abhängig. Damit verbunden ist auch die Gefahr, dass zusätzliche „ortsfremde“
Kinder in den Aachener Kindertageseinrichtungen Aufnahme finden.
Aus
diesen Gründen sollten diesbezügliche Entscheidungen zukünftig dem KJA vorbehalten
blieben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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