Kenntnisnahme - FB 51/0245/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder – und Jugendausschuss  nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die weitere Förderung der zurzeit bereits bestehenden Betriebskindergärten/betrieblich genutzten Plätze. Er beauftragt die Verwaltung den Betriebskindergarten der Stadt Aachen zur Förderung ans Land anzumelden. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die noch offenen Fragen zu klären. Der KJA behält sich wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik die Entscheidung über die neue Förderung von Betriebskindergärten und betrieblich genutzten Plätze vor.

 

Der Rat der Stadt beschließt die weitere Förderung der zurzeit bereits bestehenden Betriebskindergärten/betrieblich genutzten Plätze.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aktueller Sachstand:

 

In dem zurzeit noch geltenden § 20 GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) ist für den Bereich der betrieblichen Tageseinrichtungsplätze eine Sonderregelung hinsichtlich der Finanzierung und Förderung normiert (vergleiche Anlage 1).

 

Insbesondere im Absatz 4 ist geregelt, dass der kommunale Zuschuss für derartige Plätze/Gruppen nur bei 46 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten liegt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Trägeranteil bei 54 % liegt. Dieser erhöhte Trägeranteil wurde in der Regel durch die einkaufenden Firmen übernommen.

 

 

Das zum 01.08.2008 in Kraft tretende Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) sieht eine spezielle Förderungssystematik für Betriebskindergärten/betrieblich genutzte Plätze nicht mehr vor. Insgesamt tauchen diese Begrifflichkeiten im Gesetzestext erst gar nicht auf. In diversen Veranstaltungen sowie bilateralen Rücksprachen mit dem Landesjugendamt und dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integrationen des Landes Nordrhein Westfalen wurde erörtert, ob und wie weit Betriebskindergärten/betrieblich genutzte Plätze ab dem 01.08.2008 überhaupt förderungsfähig sind.

 

Das zuständige Ministerium sah sich bis zuletzt außer Stande, die seitens der Verwaltung des Jugendamtes der Stadt Aachen detailliert gestellten Fragen zu beantworten und verwies auf das zuständige Landesjugendamt.

 

Nach der letzten vom Landesjugendamt mitgeteilten Rechtsauffassung ist ein Betriebskindergarten/betrieblich genutzte Plätze dann förderungsfähig, wenn der Träger dieser Kindertagesstätte Träger im Sinne des § 6 Abs. 1 KiBiZ ist. In diesem Falle gelten die entsprechend in den §§18 ff KiBiZ geregelten Fördermodalitäten und Fördersätze.

 

Der Gesetzgeber nimmt dadurch in Kauf, dass sich die Förderungsmodalitäten für betriebskindergärten und betrieblich genutzten Plätzen im Vergleich zum GTK – sofern es sich um einen Träger nach § 6 Abs. 1 handelt  -deutlich verbessert.

 

In Anlage 2 ist eine Übersicht über die Finanzierungen dieser Plätze nach bisherigen GTK Bedingungen und zukünftigen KiBiZ Rahmenbedingungen ausgewiesen. Hiernach wird die Stadt Aachen mit einem Betrag in Höhe von netto 22.700 € ( eine Förderung des Betriebskindergartens der Stadt Aachen vorausgesetzt ) zusätzlich belastet.  Die entsprechenden Werte sind bereits in den Finanzierungskalkulationen zu Top 6.1 eingeflossen.

 

Empfehlung:

Die Verwaltung schlägt vor, die bis zu diesen Zeitpunkt bereits geförderten Betriebkindergärten/betrieblich genutzten Plätze auch weiterhin unter den Bedingungen des KiBiZ zu fördern. Die entsprechenden Plätze sind in der Kindergartenbedarfplanung berücksichtigt.

 

Weiterhin wird die Verwaltung den Betriebskindergarten der Stadt Aachen zur Förderung beim Land NRW anmelden.

 

Ausblick:

 

In Anbetracht der geänderten Förderstrukturen, ist die Schaffung von Betriebskindergärten bzw. der Einkauf von betrieblich genutzten Kindergartenplätze für ortsansässige Firmen und Institutionen höchst interessant/lukrativ  geworden.

Bedingt durch die neue Förderstruktur würde der Anteil, den die Firma an den Förderungskosten zu tragen hätte, theoretisch auf Null, maximal jedoch in Höhe des trägerspezifischen Trägeranteils reduziert werden.

 

Ungeklärt ist die Frage, in wie weit Gelder, die möglicherweise zum Einkauf dieser Plätze von den Firmen/Institutionen an die jeweiligen Träger fließen, bei der Förderung zu berücksichtigen sind.

 

 

 

Es wird daher spätestens mit der Kindergartenbedarfsplanung für die Jahre 2009/2010 seitens der Stadt Aachen zu entscheiden sein, ob über die zum jetzigen Zeitpunkt bereits geförderten Betriebskindergärten/betrieblich genutzten Kindertagesstättenplätze hinaus derartige Plätze im Rahmen der Jugendhilfeplanung gebunden werden.

 

Diese Entscheidung beinhaltet auch eine weitergehende Beschränkung des freien Zugangs für alle Aachener Kinder zu allen Angeboten der Kindertageseinrichtungen. Vielmehr wäre in diesen Fällen der Zugang von der .Betriebsangehörigkeit abhängig. Damit verbunden ist auch die Gefahr, dass zusätzliche „ortsfremde“ Kinder in den Aachener Kindertageseinrichtungen Aufnahme finden. 

 

Aus diesen Gründen sollten diesbezügliche Entscheidungen zukünftig dem KJA vorbehalten blieben. 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die zusätzliche Belastung von 22.700 Euro ist bei den Angaben zu diesem Punkt in der Vorlage

Nr. 5.1 bereits berücksichtigt.

 

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Anlagen

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