Kenntnisnahme - FB 40/0175/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Installation eines Code-Schlüsselsystems am Haupteingang des städtischen Gymnasiums St. Leonhard, Jesuitenstraße 9
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- Herr Pennartz/FB 40/2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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13.03.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er spricht sich dafür aus, dieses Code-Schlüsselsystem an den städtischen Schulen einzuführen und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Ermittlungen durchzuführen, um im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 ff. hierüber entscheiden zu können.
In Vertretung
Rombey
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2006 wurde unter TOP Verschiedenes von Ratsherrn Mattes das Thema „Schließanlagen an Schulen“ nochmals aufgegriffen und die Verwaltung gebeten, an einer Schule versuchsweise ein Code-Schlüsselsystem zu installieren und über die Erfahrungen zu gegebener Zeit zu berichten.
Da dem FB 40 ein entsprechender Antrag des städtischen Gymnasiums St. Leonhard vorlag, wurde diese Schule ausgewählt und am Haupteingang ein elektronisches Schließsystem installiert. Die Maßnahme konnte aber erst im Haushaltsjahr 2007 umgesetzt werden, da im Jahre 2006 keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen.
Die Anlage wurde zwischenzeitlich mit einem Kostenaufwand von rund 5.900,00 € installiert – die Schulleitung äußert sich zufrieden über die Anlage.
Funktionsweise:
An interessierte Lehrerinnen und Lehrer wird ein Transponder (elektronischer Schlüssel) ausgehändigt, der ihnen den Zugang ins Gebäude rund um die Uhr ermöglicht. Mit dem Transponder wird die Außentüre (am Haupteingang) geöffnet. Der Nutzer betritt zunächst den Vorraum. Hierbei wird er durch ein Leuchtsignal darauf hingewiesen, dass er nun die Alarmanlage ausschalten muss. Anschließend betritt er – unter nochmaligem Einsatz des Transponders - durch eine weitere Tür das Gebäude. Während der Dauer des Aufenthaltes im Gebäude ist die Alarmanlage ausgeschaltet. Bei Verlassen des Gebäudes wird der Nutzer wieder durch ein Leuchtsignal auf das Einschalten der Alarmanlage hingewiesen. Durch ein im Bereich zwischen Außentür und erster Innentür ausgelegtes Ein- und Ausgangsbuch können die betreffenden Lehrkräfte feststellen, ob sich noch jemand im Gebäude aufhält. Dies ist für die Aktivierung der Alarmanlage von Bedeutung.
Über den Transponder werden festgehalten:
- Die Zeiten des Betretens und Verlassens des Gebäudes,
- der jeweilige Nutzer.
Die Zuordnung von Unregelmäßigkeiten (Licht angelassen, Fenster geöffnet, laufende Wasserhähne, unverschlossene Türen usw.) ist durch das Festhalten der o.g. Daten möglich. Bei Schlüsselverlust (Transponderverlust) entstehen keine nennenswerten Ersatzbeschaffungskosten mehr. Voraussetzung ist jedoch, dass Lehrkräfte nicht mehr im Besitz von Schlüsseln zu Außentüren sind, was im übrigen auch die Hausordnung für die jeweilige Schule so vorgibt.
Die städtische Schulverwaltung hält diese Lösung grundsätzlich für sinnvoll und auch übertragbar auf andere Schulen. Die für das Gymnasium St. Leonhard ermittelten Kosten können jedoch nicht auf alle Schulen übertragen, sondern jede Schule muss von E 26 untersucht werden. Haushaltsmittel zur Umsetzung dieser Maßnahme für alle Schule stehen der städtischen Schulverwaltung nicht zur Verfügung.