Entscheidungsvorlage - FB 11/0171/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Einrichtung von

-           1 Vollzeitstelle (Innen-u.Außendienst )    -  EntGr. 5 TVöD

-           1,5 Vollzeitstellen Sachbearbeitung    -  EntGr. 8 TVöD

im Fachbereich Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Anschaffung eines 2. Messfahrzeugs sowie von zwei Überwachungsanlagen für die Verkehrsüberwachung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verkehrssicherheit auf den Straßen im Stadtgebiet Aachen soll durch gezielte Geschwindigkeits-überwachungskontrollen erhöht werden mit dem Ziel, die Anzahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren und schwächere Verkehrsteilnehmer z.B. im Umfeld von Schulen und Kindergärten zu schützen.

Geschwindigkeitskontrollen sollen flexibel eingesetzt und betrieben werden, um den motorisierten Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten zu bewegen.

 

Aus den vorgenannten Gründen wurden ein zusätzliches Messfahrzeug sowie zwei zusätzliche Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (ein Verkehrsradargerät für die stationäre und ein Gerät für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung) bestellt.

Die Messgeräte und das Fahrzeug stehen ab Anfang April 2008 einsatzbereit zur Verfügung.

 

Für die Besetzung des zusätzlichen Messfahrzeugs ist die Einrichtung einer nach Entgeltgruppe 5 TVöD bewerteten Vollzeitstelle erforderlich. Darüber müssen lt. Dienststelle zusätzliche 1,5 nach Entgeltgruppe 8 TVöD bewertete Vollzeitstellen Stellen im Innendienst zur Bearbeitung der zusätzlichen Verwarnungs- und Bußgelder eingerichtet werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Einrichtung und Besetzung von 2,5 Vollzeitstellen ergeben sich jährliche Personalkosten gem. Durchschnittswert der KGST ( Bericht 3/2007 ) in Höhe von insgesamt ca.  170.200,00 Euro.

Die Anschaffungskosten für das 2. Messfahrzeug belaufen sich auf ca. 22.000,-- Euro.

Für die Anschaffung eines Verkehrsradargerätes für die stationäre und eines Gerätes für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung fallen insgesamt ca. 94.000,00 Euro an. Die Anschaffungskosten werden jeweils auf 4 Jahre abgeschrieben.

Die jährlichen Kosten betragen somit ca. 29.000,-- Euro.

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 12.12.2007 die Zustimmung für die Anschaffung der Radaranlagen erteilt.

Den Gesamtkosten i.H.v. jährlich ca. 199.200,00 Euro stehen zu erwartende maßnahmebezogene Einnahmen in Form von Verwarnungs- und Bußgeldern in Höhe von jährlich ca. 250.000 Euro gegenüber.

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