Kenntnisnahme - FB 32/0025/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Präsenz kommunaler OrdnungskräfteAntrag der Fraktionen von SPD und Grünen vom 20.11.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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05.03.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im beigefügten Antrag der SPD
Fraktion und der Grünen Fraktion im Rat der Stadt Aachen wurde beantragt,
folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
zur Videoüberwachung des Elisenbrunnens ein ordnungsrechtliches
Alternativmodell zu entwickeln, in dem die personelle Präsenz kommunaler
Ordnungskräfte in diesem Bereich gestärkt und mit einem erweiterten
ordnungsbehördlichen Auftrag ausgestattet wird. Der ordnungsbehördliche Auftrag
ist gegenüber dem polizeilichen Auftrag genau abzugrenzen. Das Zusammenwirken
von Ordnungsamt und Polizei im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und die
Vermeidung von Kriminalität ist aufeinander abzustimmen. Das personalgestützte
Alternativmodell wird zunächst zeitlich begrenzt und in seiner Wirksamkeit nach
Ablauf der Pilotphase evaluiert.
Es ist zu prüfen, inwieweit für
die Einsatzkräfte ein zusätzlicher Weiterbildungs- und Fortbildungsbedarf
besteht.“
Die Zuständigkeiten von Stadt
und Polizeibehörde sind rechtlich unterscheidbar.
Die Installation und
Durchführung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen
Straßen ist ausschließlich Angelegenheit der Polizei. Die entsprechenden
gesetzlichen Grundlagen, die zunächst bis Mai 2008 befristet waren, sind durch
den Landesgesetzgeber in diesem Jahr verlängert worden.
Es ist festzustellen, dass der
Entscheidung zur Videoüberwachung des Polizeipräsidenten der Ansatz der Kriminalitätsbekämpfung
zugrunde liegt. Im Rahmen dieser Aufgabe steht der Stadt Aachen allenfalls eine
Unterstützung zu. Sie kann diese Zielsetzung nicht durch den Einsatz Ihrer
ordnungsbehördlichen Kräfte ersetzen.
Der Ordnungs- und
Sicherheitsdienst der Stadt Aachen (OSD) beim FB 32 wird im Laufe diesen Jahres
minimal um 3 Personen erweitert.
Dies geschieht einerseits vor
dem Hintergrund der erweiterten Tatbestände in der Aachener Straßenverordnung
als auch in der zunehmenden Bedarfslage, die sich außerhalb des früheren
Kernbereichs der Innenstadt, für den diese Gruppe seinerzeit gebildet wurde,
sowohl in den einzelnen Stadtteilen als auch in den Stadtbezirken deutlich
feststellen lässt.
Mit zunehmender Qualität des
OSD, die insbesondere zum Beginn des Jahres 2008 auch im Rahmen der Aus- und
Fortbildung ein deutliches Schwergewicht erhalten hat, werden die
Einsatzwünsche für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesamten
Stadtgebiet immer größer. Wichtig wäre, stärkerer Personaleinsatz.
Darüber hinaus werden Stadt und Polizei selbstverständlich auch eine weitergehende Vernetzung begleitend abstimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,3 kB
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