Kenntnisnahme - FB 32/0025/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

Dr. Linden

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im beigefügten Antrag der SPD Fraktion und der Grünen Fraktion im Rat der Stadt Aachen wurde beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, zur Videoüberwachung des Elisenbrunnens ein ordnungsrechtliches Alternativmodell zu entwickeln, in dem die personelle Präsenz kommunaler Ordnungskräfte in diesem Bereich gestärkt und mit einem erweiterten ordnungsbehördlichen Auftrag ausgestattet wird. Der ordnungsbehördliche Auftrag ist gegenüber dem polizeilichen Auftrag genau abzugrenzen. Das Zusammenwirken von Ordnungsamt und Polizei im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und die Vermeidung von Kriminalität ist aufeinander abzustimmen. Das personalgestützte Alternativmodell wird zunächst zeitlich begrenzt und in seiner Wirksamkeit nach Ablauf der Pilotphase evaluiert.

Es ist zu prüfen, inwieweit für die Einsatzkräfte ein zusätzlicher Weiterbildungs- und Fortbildungsbedarf besteht.“

 

Die Zuständigkeiten von Stadt und Polizeibehörde sind rechtlich unterscheidbar.

 

Die Installation und Durchführung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Straßen ist ausschließlich Angelegenheit der Polizei. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, die zunächst bis Mai 2008 befristet waren, sind durch den Landesgesetzgeber in diesem Jahr verlängert worden.

 

Es ist festzustellen, dass der Entscheidung zur Videoüberwachung des Polizeipräsidenten der Ansatz der Kriminalitätsbekämpfung zugrunde liegt. Im Rahmen dieser Aufgabe steht der Stadt Aachen allenfalls eine Unterstützung zu. Sie kann diese Zielsetzung nicht durch den Einsatz Ihrer ordnungsbehördlichen Kräfte ersetzen.

 

Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen (OSD) beim FB 32 wird im Laufe diesen Jahres minimal um 3 Personen erweitert.

 

Dies geschieht einerseits vor dem Hintergrund der erweiterten Tatbestände in der Aachener Straßenverordnung als auch in der zunehmenden Bedarfslage, die sich außerhalb des früheren Kernbereichs der Innenstadt, für den diese Gruppe seinerzeit gebildet wurde, sowohl in den einzelnen Stadtteilen als auch in den Stadtbezirken deutlich feststellen lässt.

 

feststellbar ist.

 

Mit zunehmender Qualität des OSD, die insbesondere zum Beginn des Jahres 2008 auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung ein deutliches Schwergewicht erhalten hat, werden die Einsatzwünsche für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesamten Stadtgebiet immer größer. Wichtig wäre, stärkerer Personaleinsatz.

 

 

 

 

 

 

Darüber hinaus werden Stadt und Polizei selbstverständlich auch eine weitergehende Vernetzung begleitend abstimmen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...