Kenntnisnahme - FB 61/0757/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Absicht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, in der Außenkurve in der Straße Landgraben zwischen der Ausfahrt des Bauernhofes (Laterne 15) und Eintritt in die Linkskurve eine Haltverbotzone auszuschildern, damit die Kraftfahrer den Kurvenbereich entlang des rechten Fahrbahnrandes ansteuern können. Im Auslauf der Linkskurve bleiben ca. 5 Fahrbahnrandparkplätze erhalten.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Tempo 30-Zonen ist grundsätzlich das Fahrbahnrandparken zuzulassen, auch wenn in Teilabschnitten hierdurch für den Begegnungsverkehr nur ein Fahrstreifen zur Verfügung steht. Besonders in Sackgassen ist das Verkehrsaufkommen so gering, dass die wenigen dort verkehrenden Kraftfahrzeuge mit einem Fahrstreifen für beide Richtungen auskommen.

 

Die Polizei hat im Bereich zwischen Landgraben 107 und Einmündung Berensberger Straße in den letzten 3 Jahren lediglich zwei Verkehrsunfälle aufgenommen. Einmal ist ein Auffahrunfall vor der Einmündung in die Berensberger Straße geschehen, im anderen Fall ist eine Unfallflucht vor Haus 113 nach einer Sachbeschädigung aktenkundig. Unfälle durch Sichtbehinderungen im Kurvenbereich wurden nicht registriert.

 

Dennoch ist die Verwaltung bereit, entsprechend beigefügtem Planauszug am äußeren Fahrbahnrand der Straße Landgraben zwischen Laterne 15 (Ausfahrt Bauernhof) und gegenüber dem Ende der in der Innenkurve stehenden Palisadenwand eine Haltverbotzone nach Verkehrszeichen 283-10 und 283-20 StVO auszuschildern. Hierdurch erhalten die Kraftfahrer die Möglichkeit, am rechten Fahrbahnband entlang bis in die Kurve zu fahren, von wo aus sie einen eventuell entgegenkommenden PKW sehen und vorbeifahren lassen können. Anschließend wird für ca. 5 PKW eine offensichtlich aus der Bevölkerung benötigte Parkmöglichkeit am Fahrbahnrand erhalten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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