Kenntnisnahme - FB 64/0021/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung der Verwaltung:Änderungen im Wohnraumförderrecht 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Wohnen
- Verfasst von:
- FB 64
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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11.03.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mitteilung der Verwaltung:
Darstellung der Änderungen
im Wohnraumförderrecht 2008 |
Das neue Wohnraumförderungsprogramm (WoFP 2008) und die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB 2008) wurden bereits am 17.01.2008 verkündet, was den Fachbereich Wohnen in die Lage versetzt, bereits früh Förderbescheide für das Jahr 2008 erteilen zu können.
Die vorgenommenen Änderungen bringen in Teilbereichen erhebliche Verbesserungen der Förderdarlehen, so dass ein verstärkter Anreiz zur Inanspruchnahme erwartet wird.
Die jeweiligen Änderungen der
einzelnen Förderbereiche im Kurzüberblick :
Mietwohnungsbau
Für Maßnahmen im Neubau wie auch für Maßnahmen im Bestand, in denen eine spezielle Baumaßnahme wegen der Art der Behinderung erforderlich wird, kann zusätzlich zu den bisherigen Förderbausteinen nun ein spezielles Darlehen von bis zu 20.000,- € für Schwerbehinderte zusätzlich bewilligt werden. Die Höhe des Darlehens orientiert sich zusätzlich an der Höhe des Einkommens des betroffenen Mieters. Es ist auch möglich, diese Darlehen als separaten Förderbaustein in Anspruch zu nehmen.
Pflegewohnplätze
Die Förderpauschale pro Pflegewohnplatz wurde um 10.000,- € auf nun 60.000,- € je gefördertem Platz angehoben.
Eigentumsförderung
Beim Neubau und dem Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum kann nun ein zusätzlicher „Klimabonus“ von bis zu 15.000,- € für besonders energiesparende Bauweisen gewährt werden. Zudem wird der Stadtbonus u.a. für kreisfreie Städte um 10.000,- € auf jetzt 30.000,- € erhöht. Das Eigenheimzulagedarlehen ist hingegen entfallen.