Entscheidungsvorlage - FB 61/0742/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
B 258 - Trierer Straße, Umbau von Debyestraße bis Ortsausgang; 2. BA - An der Unterbahn bis Nordstraße;hier: Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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13.02.2008
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.03.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Ausführung zum Umbau der Trierer Straße, 2. BA zu fassen, einschließlich der Alternative erweiterter Arbeitszeiten zur Verkürzung der Bauzeit und vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschussgebers .
Grundlage des Ausbaus ist die Ausführungsplanung 2002_010L4alt.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschussgebers - den Umbau der Trierer Straße, 2. BA, einschließlich der Alternative erweiterter Arbeitszeiten zur Verkürzung der Bauzeit.
Grundlage des Ausbaus ist die Ausführungsplanung 2002_010L4alt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Allgemeines
Die Trierer Straße ist eine Bundesstraße mit überregionaler Bedeutung. Sie ist eine der wichtigsten Ausfallstraßen Aachens nach Süden in Richtung Eifel und über den Abzweig in die Freunder Landstraße (L220) in die Nachbarstadt Stolberg.
Insbesondere im ersten, bereits umgebauten Abschnitt zwischen Debyestraße und An der Unterbahn ist die Trierer Straße durch die Anbindung an das Gewerbegebiet Eilendorf-Süd und an die Autobahn stark verkehrsbelastet. Nach aktuellen Zahlen aus dem Verkehrsmodell liegt der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) bei ca. 38.000 Kfz. In der Ortslage Brand liegt der DTV-Wert bei 28.000. Zudem befahren neun Buslinien (ca. 290 Busse/Tag) diese wichtige ÖV-Achse.
Verkehrlich und funktional entspricht die Trierer Straße nicht mehr den Anforderungen aus den heutigen Verkehrsverhältnissen.
Im 1. Bauabschnitt von Debyestraße bis An der Unterbahn wurde im Januar 2007 mit dem Ausbau begonnen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich noch bis März 2008.
2. Beschreibung der Maßnahme
Auf der Grundlage der am 14. und 15. Mai 2003 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand und im Verkehrsausschuss vorgestellten Entwurfspläne wurde die jetzt vorliegende Ausbauplanung erarbeitet. Zuvor wurde am 07.05.2007 eine Bürgerinformation durchgeführt. Die Anregungen aus der Bürgerschaft wurden abgewogen und soweit möglich in die Planung eingearbeitet.
Auf dieser Grundlage und den dazu gefassten Beschlüssen vom 29.10. und 29.11.07 wird abweichend vom ursprünglichen Planungsbeschluss der Ausbau der Karl-Kuck-Straße bis zur Zufahrt Weiern als Anpassungsmaßnahme in den Ausbau einbezogen und die Haltestelle Ringstraße Richtung stadtauswärts in der bisherigen Lage belassen. Diese ist dann Gegenstand des 3. Bauabschnitts.
Die ursprünglich vorgesehen Linksabbiegerspur in die Heussstraße ist Gegenstand eines eigenen Bebauungsplanverfahrens, dessen Ausgang noch offen ist. Sie wird deshalb derzeit beim Ausbau nicht berücksichtigt.
Der 2. Bauabschnitt erstreckt sich mit einer Länge von etwa 440 m von An der Unterbahn bis zur Nordstraße. Die Breite der öffentlichen Verkehrsfläche variiert zwischen ca. 19,00 m und ca. 27,00 m. Für diesen Abschnitt ist ein Vollausbau erforderlich.
Die Charakteristik der einzelnen Teileinrichtungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Element |
Breite |
Material |
Fahrstreifen |
3,00 m - 3,25 m |
Asphaltoberbau |
Gehwege |
2,00 m - 2,50 m |
Betonplatten |
Einfahrten |
variabel |
Betonsteinpflaster |
Zweirichtungsradweg einschl. Sicherheitsstreifen: |
2,40 m |
Betonsteinpflaster |
Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen sind aus topographischen Gründen möglich. In Grundstückszufahrten beträgt die Querneigung max. 6 %.
3. Beleuchtung
Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und ggf. angepasst.
4. Bauzeit
Als reguläre Bauzeit sind 9 Monate ab Mai 2008 vorgesehen. Dabei wurde bereits ein höherer Tagesumsatz als im ersten Bauabschnitt zu Grunde gelegt.
Nach der öffentlichen Kritik am Baufortschritt im ersten Bauabschnitt wurde verwaltungsintern darüber hinaus diskutiert, im zweiten Bauabschnitt die Möglichkeit längerer Wochenarbeitszeit (verlängerte Tagesarbeitszeit, Zweischichtbetrieb und/oder Samstagsarbeit) als Option zu eröffnen. Die Praktikabilität ausgedehnter Arbeitszeiten, die im Straßenbau außerorts häufiger praktiziert werden, wie auch potentielle Mehrkosten sind nur schwer einzuschätzen. Auch ist die Reaktion der betroffenen Anlieger völlig offen.
Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, in der Ausschreibung Nebenangebote zuzulassen mit dem Ziel, den am Wettbewerb teilnehmenden Firmen die Möglichkeit zu eröffnen, durch geeignete Vorschläge zu einer kürzeren Bauzeit zu kommen.
Derzeit ist nicht abzusehen, ob derartige Alternativen der Bauausführung zu Mehrkosten führen. Dies wird im Zuge der Angebotsprüfung im Einzelnen zu bewerten sein. Beitragsrechtlich und zuschussrechtlich ist dieser Mehraufwand weder dem beitragspflichtigen Bürgern noch dem Zuschussgeber anzulasten. Ein evtl. Mehraufwand müsste dementsprechend aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Die Bewertung des evtl. höheren finanziellen Aufwands in Relation zum volkswirtschaftlichen Nutzen durch den verkürzten Eingriff in die Verkehrabwicklung und die Reduzierung der dadurch verursachten Staus sowie die Belastung der Anlieger durch lärm und Abgase wird derzeit noch diskutiert. Das Ergebnis wird in der Sitzung erläutert.
5. Finanzierung
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Trierer Straße, Umbau, 2. BA von An der Unterbahn bis Nordstraße betragen voraussichtlich 1,5 Mio i.
Die Mittel stehen unter dem Auftragssachkonto B 12010025 - 7852025 „B 258 - Trierer Straße, Ortslage Brand, Umbau“ zur Verfügung.
Eine Förderung gem. Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) ist in Aussicht gestellt, aber noch nicht abschließend bewilligt. Der Finanzierungsantrag wurde bereits im September 2007 gestellt.
Gemäß ' 8 KAG NW werden Anliegerbeiträge erhoben, da durch den vorgenannten Ausbau infolge der funktionalen Neuaufteilung der Gesamtfläche und der Art der Befestigung das Tatbestandsmerkmal der Erweiterung / Verbesserung erfüllt ist.
Die Einstufung der Trierer Straße im vg. Abschnitt erfolgt nach der neuen Satzung vom 21.12.2007:
§ 4 (3) 3. und (5) c) als Hauptverkehrsstraße.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Es werden Baukosten in Höhe von etwa 1.500.000 i anfallen. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2008 enthalten.
Eine Förderung gem. Entflechtungsgesetz ( früher GVFG) in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Kosten ist beantragt, der Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor.
Weiterhin werden Anliegerbeiträge nach ' 8 KAG NW erhoben.