Entscheidungsvorlage - FB 61/0742/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Ausführung zum Umbau der Trierer Straße, 2. BA zu fassen, einschließlich der Alternative erweiterter Arbeitszeiten zur Verkürzung der Bauzeit und vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschussgebers .

Grundlage des Ausbaus ist die Ausführungsplanung 2002_010L4alt.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschussgebers - den Umbau der Trierer Straße, 2. BA, einschließlich der Alternative erweiterter Arbeitszeiten zur Verkürzung der Bauzeit.

Grundlage des Ausbaus ist die Ausführungsplanung 2002_010L4alt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Allgemeines

 

Die Trierer Straße ist eine Bundesstraße mit überregionaler Bedeutung. Sie ist eine der wichtigsten Ausfallstraßen Aachens nach Süden in Richtung Eifel und über den Abzweig in die Freunder Landstraße (L220) in die Nachbarstadt Stolberg.

Insbesondere im ersten, bereits umgebauten Abschnitt zwischen Debyestraße und An der Unterbahn ist die Trierer Straße durch die Anbindung  an das Gewerbegebiet Eilendorf-Süd und  an die Autobahn stark verkehrsbelastet. Nach aktuellen Zahlen aus dem Verkehrsmodell liegt der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV)  bei ca. 38.000 Kfz. In der Ortslage Brand liegt der DTV-Wert bei 28.000. Zudem befahren neun Buslinien (ca. 290 Busse/Tag)  diese wichtige ÖV-Achse.

Verkehrlich und funktional entspricht die Trierer Straße nicht mehr den Anforderungen aus den heutigen Verkehrsverhältnissen.

Im 1. Bauabschnitt von Debyestraße bis An der Unterbahn wurde im Januar 2007 mit dem Ausbau begonnen. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich noch bis März 2008.

 

2. Beschreibung der Maßnahme

 

Auf der Grundlage der am 14. und 15. Mai 2003 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand und im Verkehrsausschuss vorgestellten Entwurfspläne wurde die jetzt vorliegende Ausbauplanung erarbeitet. Zuvor wurde am 07.05.2007 eine Bürgerinformation durchgeführt. Die Anregungen aus der Bürgerschaft wurden abgewogen und soweit möglich in die Planung eingearbeitet.

Auf dieser Grundlage und den dazu gefassten Beschlüssen vom 29.10. und 29.11.07 wird abweichend vom ursprünglichen Planungsbeschluss der Ausbau der Karl-Kuck-Straße bis zur Zufahrt Weiern als Anpassungsmaßnahme in den Ausbau einbezogen und die Haltestelle Ringstraße Richtung stadtauswärts in der bisherigen Lage belassen. Diese ist dann Gegenstand des 3. Bauabschnitts.

Die ursprünglich vorgesehen Linksabbiegerspur in die Heussstraße ist Gegenstand eines eigenen Bebauungsplanverfahrens, dessen Ausgang noch offen ist. Sie wird deshalb derzeit beim Ausbau nicht berücksichtigt.

 

Der 2. Bauabschnitt erstreckt sich mit einer Länge von etwa 440 m von An der Unterbahn bis zur Nordstraße. Die Breite der öffentlichen Verkehrsfläche variiert zwischen ca. 19,00 m  und ca. 27,00 m. Für diesen Abschnitt  ist ein Vollausbau erforderlich.

Die Charakteristik der einzelnen Teileinrichtungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

 

Element

 

Breite

 

Material

 

Fahrstreifen      

 

3,00 m - 3,25 m

 

Asphaltoberbau

 

Gehwege          

 

2,00 m - 2,50 m

 

Betonplatten

 

Einfahrten

 

variabel

 

Betonsteinpflaster

 

Zweirichtungsradweg einschl. Sicherheitsstreifen:

 

2,40 m

 

Betonsteinpflaster

 

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen sind aus topographischen Gründen möglich. In Grundstückszufahrten beträgt die Querneigung max. 6 %.

 

3. Beleuchtung

 

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und ggf. angepasst.

 

4. Bauzeit

 

Als reguläre Bauzeit sind 9 Monate ab Mai 2008 vorgesehen. Dabei wurde bereits ein höherer Tagesumsatz als im  ersten Bauabschnitt zu Grunde gelegt.

Nach der öffentlichen Kritik am Baufortschritt im ersten Bauabschnitt wurde verwaltungsintern darüber hinaus diskutiert, im zweiten Bauabschnitt die Möglichkeit längerer Wochenarbeitszeit (verlängerte Tagesarbeitszeit, Zweischichtbetrieb und/oder Samstagsarbeit) als Option zu eröffnen. Die Praktikabilität ausgedehnter Arbeitszeiten, die im Straßenbau außerorts häufiger praktiziert werden, wie auch potentielle Mehrkosten sind nur schwer einzuschätzen. Auch ist die Reaktion der betroffenen Anlieger völlig offen.

Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, in der Ausschreibung Nebenangebote zuzulassen mit dem Ziel, den am Wettbewerb teilnehmenden Firmen die Möglichkeit zu eröffnen, durch geeignete Vorschläge zu einer kürzeren Bauzeit zu kommen.

Derzeit ist nicht abzusehen, ob derartige Alternativen der Bauausführung zu Mehrkosten führen.  Dies wird im Zuge der Angebotsprüfung im Einzelnen zu bewerten sein. Beitragsrechtlich und zuschussrechtlich ist dieser Mehraufwand weder dem beitragspflichtigen Bürgern noch dem Zuschussgeber anzulasten. Ein evtl. Mehraufwand müsste dementsprechend aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Die Bewertung des evtl. höheren finanziellen Aufwands in Relation zum volkswirtschaftlichen Nutzen durch den verkürzten Eingriff in die Verkehrabwicklung und die Reduzierung der dadurch verursachten Staus sowie die Belastung der Anlieger durch lärm und Abgase wird derzeit noch diskutiert. Das Ergebnis wird in der Sitzung erläutert.

 

5. Finanzierung

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Trierer Straße, Umbau, 2. BA von An der Unterbahn bis Nordstraße betragen voraussichtlich 1,5 Mio i.

 

Die Mittel stehen unter dem Auftragssachkonto B 12010025 - 7852025 „B 258 - Trierer Straße, Ortslage Brand, Umbau“ zur Verfügung.

Eine Förderung gem. Entflechtungsgesetz (vormals GVFG) ist in Aussicht gestellt, aber noch nicht abschließend bewilligt. Der Finanzierungsantrag wurde bereits im September 2007 gestellt.

 

Gemäß ' 8 KAG NW werden Anliegerbeiträge erhoben, da durch den vorgenannten Ausbau  infolge der funktionalen Neuaufteilung der Gesamtfläche und der Art der Befestigung das Tatbestandsmerkmal der Erweiterung / Verbesserung erfüllt ist.

Die Einstufung der Trierer Straße im vg. Abschnitt erfolgt nach der  neuen Satzung vom 21.12.2007:

§ 4 (3) 3. und (5) c) als Hauptverkehrsstraße.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden Baukosten in Höhe von etwa 1.500.000 i anfallen. Die Mittel sind im Haushaltsplan  2008 enthalten.

Eine Förderung gem. Entflechtungsgesetz ( früher GVFG) in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Kosten ist beantragt, der Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor.

Weiterhin werden Anliegerbeiträge nach ' 8 KAG NW erhoben.

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