Entscheidungsvorlage - FB 64/0022/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Erkenntnisse betreffend Zielgruppen und Bedarfslagen in das Handlungskonzept Wohnen einfließen zu lassen.

b. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt den Dringlichkeitskatalog in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

a.             Berichtswesen betreffend Wohnungssuchende- und Wohnungsvermittlung

 

Entsprechend der Beratungsergebnisse im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 15.04. und 26.08.1997 berichtet die Verwaltung, Fachbereich Wohnen, jährlich über die Entwicklung der Wohnungssuchenden und der Wohnungsvermittlung im geförderten Wohnungsmarkt.

Beigefügt sind:

 

Anlage 1:                  Wohnungssuchenden Statistik

                  Übersicht seit Dezember 2000 bis Dezember 2007

 

Die Daten geben den Stand der am Jahresende registrierten Wohnungssuchenden wieder. Die Zahl der Wohnungssuchenden ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

                  Die Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine ist ebenfalls leicht angestiegen.

Dies in Verbindung mit dem jährlich geringer werdenden Gesamtwohnungsbestand und rückläufiger Fluktuation sind Anzeichen einer Anspannung im geförderten Wohnungsmarkt.

 

                  Weiterhin sind aktuell bei der Wohnungsversorgung Problemstellungen zu nennen:

-          90%  der Wohnungssuchenden sind Minderverdienende.

      ( Unterschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze um 20% )

      - Die Zahl der wohnungssuchenden Alleinerziehenden ist gestiegen. Sie können aufgrund ihrer Einkommenssituation nur schwer mit passendem Wohnraum versorgt werden.

 

Anlage 2:                  Wohnungssuchenden-Statistik-Gesamt

                  Vergleich 12.2006 zu 12.2007

 

Anlage 3:                  Wohnungssuchenden-Statistik, aufgeteilt nach Bezirken

                  Vergleich 12.2006 zu 12.2007

 

Anlage 4:                  Freigemeldete Wohnungen mit Besetzungsrecht ( Zweit- und Mehrfachbelegung )

                  nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße

 

Anlage 5:    1.                   Erstbelegung für die im Jahre 2007 bezugsfertig gewordenen Neubauten nach

                                    Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße

                  2.                  Zusammenfassung der Erstbelegung nach Modernisierung

 

Anlage 6:                  Untergebrachte Haushalte nach Dringlichkeit im Zeitraum 01.01. – 31.12.2007

 

Anlage 7:                  Untergebrachte Haushalte nach Dringlichkeit für den Zeitraum 2003 – 2007 und

                  nachrichtlich zusätzliche Unterbringung im städtischen Wohnhausbesitz

 

Anlage  8:      Übersicht der Freistellungen für geförderte Mietwohnungen nach
§ 30 Wohnraumförderungsgesetz i.V.m. § 7 Wohnungsbindungsgesetz.

 

 

b.             Änderung des bisherigen Dringlichkeitskataloges des Fachbereichs Wohnen der
Stadt Aachen für die Ausübung des Besetzungsrechtes bei Sozialwohnungen

 

Die Zahl der Wohnungssuchenden ist erheblich größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen. Das Besetzungsrecht der Stadt Aachen bei der Erst- und Wiederbelegung von geförderten Wohnungen wird deshalb vom Fachbereich Wohnen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften nach  einem vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossenen  Dringlichkeitskatalog ausgeübt.

 

Aufgrund gesetzlicher Änderungen (Hartz IV-Leistungen, SGB XII-Leistungen) und einer veränderten Berichtserstattung gegenüber der Wohnungsbauförderungsanstalt bedarf es einiger Anpassungen des  Kriterienkataloges, der in der Neufassung als Anlage beigefügt ist.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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