Entscheidungsvorlage - FB 40/0174/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 40/2, Frau Jansen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.03.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.04.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den vorgelegten „Zweiten Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)“ zu beschließen.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den vorgelegten „Zweiten Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)“ zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses und des Finanzausschusses den vorgelegten „Zweiten Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach dem zum 01.08.2008 in Kraft tretenden Kinderbildungsgesetz wird die Erhebung von Elternbeiträgen ab diesem Zeitpunkt im § 23 KiBiz geregelt; der Erlass einer entsprechenden neuen städtischen Satzung wurde erforderlich. Diese „Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern NRW (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)“ wurde vom Rat am 30.01.2008 verabschiedet.
Um weiterhin eine weitgehend einheitliche Elternbeitragsregelung im Tagesstätten- und Grundschulbereich anbieten zu können, ist es erforderlich, die „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)“ an die o.a. neue Satzung im Kinder- und Jugendbereich anzugleichen.
Aktuelle gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Elternbeiträgen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen ist der Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 in der derzeit geltenden Fassung.
Demnach erbringt der Schulträger für die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich Eigenanteile in Höhe von 410 € pro Schülerin und Schüler und pro Schuljahr. Auf diese können Elternbeiträge angerechnet werden. Elternbeiträge können bis zur Höhe von 150 € pro Monat und Kind erhoben werden . Ein Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwachen Ortsteilen und Schulen ist sicherzustellen. Eine soziale Staffelung der Beiträge kann auch eine Ermäßigung für Geschwisterkinder und einen Ausgleich zwischen Stadt- und Gemeindeteilen mit unterschiedlich hohem Beitragsaufkommen vorsehen.
Mit der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen) vom 22. März 2006 ist die Stadt Aachen diesen Forderungen nachgekommen.
Für die unteren Einkommensgruppen bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 16.000 € sind danach keine Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule zu zahlen, darüber hinaus wurde eine Staffelung der Elternbeiträge in weiteren fünf Einkommensgruppen vorgesehen, der Höchstbeitrag von 150 € pro Kind und Monat wurde dabei nicht ausgeschöpft.
Mit der Koppelung an die vom Rat der Stadt am 07.06.2006 beschlossenen „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Sinne des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder des Landes NRW“ und der Übernahme der Beitragsberechnung und -erhebung durch die Elternbeitragsabteilung des Fachbereichs Jugend erfolgte gleichzeitig eine Anpassung an das bisherige Beitragssystem im Tagesstättenbereich.
Für die nunmehr vorzunehmende erneute Anpassung der OGS-Satzung gilt folgendes:
Die bisherigen Einkommensstufen bleiben im Grundsatz erhalten, werden jedoch durch entsprechende Aufrundungen geglättet, darüber hinaus wird eine zusätzliche Beitragsstufe (bis 80.000 €) eingeführt und der Elternbeitrag damit nach oben hin aufgespreizt. Für die oberste Einkommensstufe (über 80.000 €) soll zukünftig der Höchstbeitrag 150 € monatlich erhoben werden.
Der Einkommensbegriff wird um das seit dem 01.01.2007 mögliche Elterngeld nach dem Bundeselterngeldgesetz und dem Elternteilzeitgesetz (BEEG) erweitert. Hierdurch soll dem veranlagungsrelevanten Einkommen das Elterngeld hinzugerechnet werden, soweit es den Betrag von monatlich 300 € übersteigt.
Auf dieser Grundlage hat die städtische Schulverwaltung die in der Anlage beigefügte Änderungssatzung erarbeitet und die sich ergebenden finanziellen Auswirkungen berechnet (siehe Anlage Nr. 3). Die Tabellen beruhen bei der prozentualen Verteilung der Einkommensgruppen auf den bisherigen Erfahrungen und auf den Berechnungen des Fachbereiches Jugend zur Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.08.2008.
Um in der bisherigen Berechnungssystematik zu bleiben, ist es erforderlich, dass die Beiträge im OGS-Bereich unter den Beiträgen der gleichen Einkommensstufen im Kindergartenbereich bleiben. Nach den bisher in § 4 der OGS-Satzung vorgesehenen Ermäßigungstatbeständen ist für das Kind im Kindergarten immer der höhere Elternbeitrag zu zahlen. Eine Änderung dieser Systematik mit der Folge, dass nicht mehr regelmäßig das Kindergartenkind das beitragshöhere Kind wäre, würde zusätzlichen Prüf- und Verwaltungsaufwand und damit zusätzliche Kosten bei der Beitragsberechnung und -festsetzung verursachen. Die Höhe dieses Aufwandes kann zurzeit nicht beziffert werden.
Die städtische Schulverwaltung geht davon aus, dass ab Beginn des Schuljahres 2009/2010 im Bereich der Stadt Aachen insgesamt 3.279 OGS-Plätze eingerichtet sein werden und zwar 3.075 Plätze im Grundschulbereich und 204 Plätze im Förderschulbereich.
Aufgrund der prozentualen Verteilung in den Einkommensgruppen ist jedoch ersichtlich, dass der aufzubringende kommunale Eigenanteil in Höhe von 410 € pro Kind und Schuljahr weder bei der jetzigen Beitragshöhe noch bei gesenkten Elternbeiträgen aus diesen vollständig generiert werden kann. Um dies zu erreichen, müsste der Elternbeitrag je Einkommensstufe um ca. 10 % angehoben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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319,5 kB
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