Entscheidungsvorlage - FB 61/0765/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, An den Frauenbrüdern 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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02.04.2008
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.04.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht
den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte, An den Frauenbrüdern 1
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, An den Frauenbrüdern 1
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und
§ 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine
Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, An den
Frauenbrüdern 1.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.05.2007 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung , die Sicherung des Füßgängerverkehrs, die Aufstellung des Bebauungsplanes - An den Frauenbrüdern - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kasernenstraße, An den Frauenbrüdern und Im Mariental beschlossen.
Durch dieses Bebauungsplanverfahren sollen im Verfahrensbereich die öffentlichen Verkehrsflächen, speziell die Fußgängerbereiche, die derzeit noch größtenteils auf der privaten Grundstücksfläche liegen, rechtlich gesichert werden.
Der Verfahrensbereich umfasst nur das Grundstück An den Frauenbrüdern 1. Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung ein Bauantrag zum Umbau des derzeitigen Bürogebäudes in Wohnungen mit der Errichtung einer zugehöriger Tiefgarage vor.
Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurden Verhandlungen mit dem Bauherren / Eigentümer zur Sicherung der erforderlichen öffentlichen Verkehrsflächen geführt und die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB bis zur vertraglichen Regelung über die Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen in diesem Bereich zurückgestellt.
Die Zurückstellung des Vorhabens läuft zum 20.06.2008 aus.
Da die vertragliche Sicherung der erforderlichen öffentlichen Verkehrsflächen im Verfahrensbereich noch nicht erfolgt ist, ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.
Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich des Bebauungsplan-Verfahrensgebietes
- An den Frauenbrüdern - eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.
Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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110 kB
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