Kenntnisnahme - BA 6/0038/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ausgangslage

 

Bereits 1997 wurde für das grenzüberschreitende Gewerbegebiet AVANTIS ein Bebauungs­plan aufgestellt, der für seinen Geltungsbereich ein rund 100 ha großes Gewerbegebiet vor­sieht.

Das Gebiet ist zur Zeit nur mit dem privaten Kfz erreichbar. Die Bedeutung einer Erschlie­ßung des Gebietes mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird jedoch bereits im Bebauungsplan betont. Dieser trifft innerhalb seines Planbereiches eine Festsetzung als öffentliche Ver­kehrsfläche, die zum gegebenen Zeitpunkt durch ein Planfeststellungsverfahren in eine Schienenverbindung umgewandelt werden kann.

Auch der Gebietsentwicklungsplan fordert für den deutschen Bereich des Gewerbegebietes einen quantitativ und qualitativ leistungsfähigen Anschluß an den öffentlichen Verkehr.

 

 

Sachstand

 

Anlaß für eine derzeitige Belebung der Diskussion um die ÖPNV-Erschließung des Gewer­begebietes waren Schwierigkeiten der Avantis GOB NV bei der Vermarktung der Grund­stücke ohne ÖPNV-Anschluß. Nach Auskunft des Unternehmens ist es für die Vermarktung von grundsätzlicher Bedeutung, verbindlich eine ÖPNV-Bedienung – ggf. auf zunächst nied­rigem Niveau – zusagen zu können.

Im Rahmen einer Arbeitsgruppe, der neben Vertretern der Avantis GOB NV Mitarbeiter der ASEAG, des AVV, der Städte Aachen und Heerlen, der Provinz Limburg sowie der Firma Hermes angehören, besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Anzahl von derzeit nur ca. 30 Arbeitsplätzen im Gewerbegebiet die Einrichtung einer differenzierten ÖPNV-Bedienung nicht rechtfertigt.

Die Avantis GOB NV ist jedoch zuversichtlich, dass in naher Zukunft die Zahl der Beschäf­tigten im Gewerbegebiet weiter anwachsen wird. Zurzeit wird im Gewerbegebiet eine Produktionsanlage für Solarzellen errichtet, und es wird damit gerechnet, dass mit der Inbetriebnahme ab Mitte 2005 ca. 100 weitere Arbeitsplätze geschaffen werden können. Mittelfristig könnten – bei Ansiedlung weiterer Firmen, mit denen zur Zeit Verhandlungen geführt werden – ca. 300 weitere Arbeitsplätze entstehen.

In Anlehnung an ein bereits früher diskutiertes Modell hat die ASEAG zusammen mit Hermes daher im November 2004 einen Stufenplan zur sukzessiven Verbesserung der Erschließung des Gebietes mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Abhängigkeit von der Arbeitsplatzentwicklung entworfen. Eine optimierte Andienung aus dem Angebot der Linie 44 heraus kann hierbei nicht berücksichtigt werden, da dies sowohl unter betrieblichen (zurzeit bereits hohe Auslastung der Linie) als auch finanziellen (geringes Fahrgastpotential im Gewerbegebiet) Gesichtspunkten nicht tragbar wäre.

Vor diesem Hintergrund sieht der Stufenplan die folgenden Schritte vor:

1.       Zur Zeit wird bereits von der Parkstad Limburg ein Rufbus angeboten, der auch grenz­nahe Bereiche in Deutschland anfährt und als Zubringer zu vorhandenen Buslinien die­nen kann.

2.       Ab einer Gesamtzahl von 180 Arbeitnehmern kann ein Pendelverkehr mit einem Kleinbus nach Kerkrade Stadion mit Anschluß an die Linie 44 mit ca. 4-5 Fahrtenpaaren/Tag ein­gerichtet werden.

3.       Ab einer Gesamtzahl von 1.000 Arbeitnehmern kann eine neue Verbindung mit Einzelfahrten nach Aachen angeboten werden. In Richtung Norden könnte diese Linie ggf. bis „Stadion Kerkrade“ geführt werden.

4.       Als mittel- bis langfristige Perspektive ist der Betrieb einer Schienenverbindung auf der Strecke Heerlen – Kerkrade – Avantis – Aachen denkbar. Aufgrund der hiermit neu entstehen­den Schienenverbindung zwischen den Städten Heerlen, Kerkrade und Aachen sind für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dieser Maßnahme nicht alleine das Fahrgastpotential des Gewerbegebietes, sondern auch die Verkehrsbeziehungen zwischen den angeschlosse­nen Städten von Bedeutung. Neben dem Fahrgastpotential des Gewerbegebietes rekru­tiert sich somit ein wesentlicher Teil des gesamten Fahrgastpotentials auch aus der Ver­bindung der drei Städte.

Für die Trassenführung einer Bus- sowie auch einer schienengebundenen Erschließung für das Gewerbegebiet AVANTIS muß ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Die vorlaufenden Arbeiten hierzu sind eine Analyse der räumlichen und natürlichen Gegeben­heiten und deren Bewertung sowie die Ermittlung konfliktarmer Korridore, innerhalb derer sich mögliche Trassen bewegen können.

Diese Vorarbeiten zur Planfeststellung werden vom FB 36 - Umwelt durchgeführt; ebenso die dazu gehörenden Behördentermine, in denen alle von der Planung betroffenen Institutio­nen und Verbände zum Verfahren gehört werden.

Erfahrungsgemäß kann für das Planfeststellungsverfahren von einer Dauer von mehreren Jahren ausgegangen werden. Vor dem Abschluß des Verfahrens und ggf. der Fertigstellung einer neuen Bus- bzw. Schienenverkehrstrasse ist der öffentliche Nahverkehr daher über das vorhandene Straßennetz zu führen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...