Entscheidungsvorlage - Dez IV/0002/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen stimmt der in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Aachen, dem Zweckverband der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen zur Einrichtung des gemeinsamen Bildungsbüros zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung im Oktober 2007 begrüßte der Rat die gemeinsame Einrichtung des Bildungsbüros mit dem Kreis Aachen und dem Zweckverband StädteRegion Aachen.

Die Verwaltung wurde beauftragt gemeinsam mit dem Kreis und dem Zweckverband die erforderlichen organisatorischen und strukturellen Maßnahmen umzusetzen.

Beschlossen wurde, dass die hierzu notwendige vertragliche Verankerung zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung herbeigeführt werden soll und die  zur Installierung erforderlichen Mittel in Höhe von 25T € für 2008 hierfür bereitzustellen sind.

Gleichlautende Beschlüsse fassten ebenso die Zweckverbandsversammlung der StädteRegion Aachen im September 2007 und der Kreistag im Oktober 2007.

 

Zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Die in der Anlage beigefügte Vereinbarung basiert auf dem gemeinsam erklärten Willen von Stadt und Kreis Aachen, dass im laufenden Prozess zur Bildung der StädteRegion Aachen Regelungen zur Erledigung gemeinsamer Aufgaben im Rahmen von öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen herbeigeführt werden.

In der beigefügten Vereinbarung zur Einrichtung des Bildungsbüros sind die Handlungsfelder der Bildungsregion Aachen, die Aufgaben und Kosten des Bildungsbüros, die strukturelle Organisation der regionalen Kooperation sowie die Installierung eines regionalen Bildungsfonds geregelt.

Vor dem Hintergrund des zur zweiten Jahreshälfte auslaufenden Modellprojektes "Selbst. Schule" (siehe Beratungsvorlage Dez IV/ 0001/ WP15 zur Ratssitzung am 17.10.07) wurden zwischenzeitlich Musterverträge zwischen dem Land und den am Modellprojekt teilnehmenden Kommunen entwickelt. Diese Verträge bilden die vertragliche Grundlage zwischen den kreisfreien Städten bzw. Kreisen und dem Land mit dem Ziel eine staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft im Bildungswesen herbeizuführen.

Folglich ist die beigefügte öffentlich- rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen inhaltlich an den Musterverträgen des Landes ausgerichtet, denn in einem nächsten Schritt beabsichtigen Stadt und Kreis Aachen mit dem Land einen Kooperationsvertrag abzuschließen, um zusätzliche personelle Ressourcen vom Land zu erhalten.

Das Bildungsbüro, das zum 01.07.2008 seine Arbeit aufnehmen soll, wird zunächst dem Dezernat für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport der Stadt Aachen zugeordnet. Zum 01.07.2010 wird die Aufgabe durch die StädteRegion Aachen fortgeführt.

 

Zur Finanzierung

Der Rat beschloss bereits in seiner o.a. Sitzung, dass die für die Einrichtung des Bildungsbüros (Personal- und Sachkosten) erforderlichen Mittel seitens der Stadt Aachen in Höhe von 25 T€ bereitzustellen sind.

Der Kreistag des Kreises Aachen und die Zweckverbandsversammlung der StädteRegion Aachen beschlossen jeweils den gleichen Anteil in Höhe von 25 T€ zur Finanzierung beizutragen, so dass für das Jahr 2008 ein Volumen von 75 T € zur Verfügung steht.

Für das Jahr 2009 sind bis zur Gründung der StädteRegion Aachen seitens der Stadt Aachen 62.500 € bereitzustellen. Der Kreis Aachen trägt die gleiche Summe zur Finanzierung bei.

Nach Gründung der StädteRegion Aachen trägt diese die Kosten im vollen Umfang.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen

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Anlagen

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