Kenntnisnahme - FB 61/0752/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der vorhandenen Ringbeschilderung weitere Einzelschilder innerhalb der Zone nicht aufgestellt werden. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Parkstraße gehört mit der Schloss-Schönau-Straße und weiteren Seitenstraßen zu einem Wohngebiet, das als geschlossene Zone 30 an den Zufahrtsstraßen von der Berensberger Straße sowie der Roermonder Straße mit entsprechenden Verkehrszeichen 274.1-50 StVO „30 Zone“ ausgeschildert ist. Im Gegensatz zu normalen Verkehrszeichen 274, die als Streckengebote Geschwindigkeitsbegrenzungen anordnen und jeweils nur für den nachfolgenden bestimmten Straßenzug gelten, bestimmen die Verkehrszeichen „30 Zone“ den Beginn der Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Hiervon werden die nachfolgende Straßen sowie alle abgehenden Seitenstraßen erfasst, bis der Verkehrsteilnehmer auf das graue Verkehrszeichen 274.2-50 „Ende der Zonengeschwindigkeit“ trifft.

 

Die Straße Rathausplatz ist eine der Zufahrtsstraßen in die Zone und hat somit ein Verkehrszeichen 274.1-50 „30 Zone“ erhalten. Aus der Gegenrichtung stehen entsprechende Schilder bereits Ecke Parkstraße/Berensberger Straße, Schloss-Schönau-Straße/Berensberger Straße, Schloss-Schönau-Straße/Roermonder Straße sowie Am Kreuz/Roermonder Straße. Eine Wiederholung innerhalb des Gebietes erfolgt nicht.

 

Aufgrund der flächendeckenden Ausweisung aller Wohngebiete mit entsprechenden Zonenbeschränkungen in Aachen und auch weitgehend in der gesamten Bundesrepublik müssen Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass in Wohngebieten grundsätzlich Tempo 30 gilt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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