Kenntnisnahme - FB 61/0753/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund des weggefallenen Bedarfs die Freigabe der Einbahnstraße Fassinstraße in Gegenrichtung ab Haus 4 a aufgehoben wird. Hierdurch entfällt der Bedarf für Verbesserungen bei der Ausfahrt nach rechts in die Martinusstraße. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der Prüfung des vorliegenden Antrages haben Befragungen der Anwohnerschaft der Fassinstraße und Martinusstraße ergeben, dass augenscheinlich außer der Müllabfuhr kein Anwohner mehr das kurze Stück Fassinstraße entgegen der allgemeinen Einbahnrichtung befährt. Aus Sicht der befragten Anwohner ist die unechte Einbahnregelung nicht mehr erforderlich.

 

Auch der in der Fassinstraße ansässige Heizungsbetrieb Zimmermann wird nach telefonischer Befragung von Lieferfahrzeugen in der vorgegebenen Einbahnrichtung angefahren, die Ware auf dem Betriebsgelände entladen und anschließend in Fahrtrichtung der Einbahnstraße Fassinstraße wieder verlassen. Da der Betrieb selbst keine Kraftfahrzeuge über 4,5 t besitzt und mit seinen kleinen Lieferfahrzeugen das Betriebsgelände auch nach rechts in die Fassinstraße verlassen kann,  hat der Betrieb aus der vorhandenen Freigabe von LKW über 4,5 t ebenfalls keinen Vorteil und stimmt somit der Aufhebung der Sonderregelung zugunsten einer einheitlichen Einbahnregelung in der Fassinstraße zu.

Bei dem Gespräch legte Herr Rolf Zimmermann jedoch die Probleme dar, die die Großlieferanten mit ihren LKW beim Abbiegen aus der Martinusstraße nach rechts in die Fassinstraße haben. Frühmorgens oder zum Feierabend hin ständen PKW – möglicherweise aus der benachbarten Gaststätte – in der Martinusstraße vor der Einmündung Fassinstraße bzw. am Anfang der Fassinstraße am rechten Fahrbahnrand und würden die Liefer-LKW und damit auch eventuelle Rettungsfahrzeuge oder Müllfahrzeuge beim Einbiegen erheblich behindern bzw. das Einbiegen unmöglich machen. Hier wäre über eine Markierung nach Z. 299 StVO (Zickzack-Linie) der Kurvenbereich LKW-gerecht aufzuweiten.

 

Da der gewerbliche Bedarf an der unechten Einbahnstraße Fassinstraße zwischen Martinusstraße und Haus 6 a offenkundig nicht mehr besteht, empfiehlt die Verwaltung deshalb, die Schilderkombination gegenüber Haus Fassinstraße 4 a wegzunehmen und stattdessen die ordnungsgemäße Erreichbarkeit des Gewerbebetriebes durch eine Markierung nach Z. 299 StVO „Zickzack-Linie“ auf den letzten 5 m gegenüber Martinusstraße 7 bis an die Garageneinfahrt des Hauses Fassinstraße 2 heran aufzubringen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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