Kenntnisnahme - FB 61/0760/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach versuchsweise die bestehende Haltverbotzone bis an die Vorderkante des Hauses Scherbstraße 4a verkürzt wird.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fahrbahn der Scherbstraße ist im vorderen Teilstück aus Richtung Horbacher Straße lediglich 5 m breit. Die bestehende Haltverbotzone zwischen Horbacher Straße und Hs. 8 dient neben der Gewährleistung des Begegnungsverkehrs im Ampelstauraum auch zur Freihaltung der Schleppkurven in die Toreinfahrten neben Hs. 3 sowie in Hs. 7. Aufgrund der gegebenen baulichen Situation sind diese Einfahrten nicht zu nutzen, wenn gegenüber geparkt wird. Insofern ist bis in Höhe der Toreinfahrt Scherbstraße 7 das Parken auch nach Feierabend nicht möglich.

 

Der Garageneinfahrt im Hs. 11 liegt eine Grundstückszufahrt des Hs. 4a gegenüber. Beide Garagennutzer können den Freiraum der jeweils gegenüberliegenden Einfahrt zum Ein- und Ausfahren nutzen, ohne eine zusätzliche Schleppkurve zu benötigen. Verwaltungsseitig wird deshalb angeboten, das derzeit am Ende des Gebäudes Scherbstraße 4a stehende VZ. 283-20 StVO (Haltverbot Ende) bis an den Anfang des Hauses 4a vor zu versetzen und so vor dem Hs. 4a zwei zusätzliche Fahrbahnrandparkplätze zu gewinnen. Eine zeitliche Befristung ist hier nicht erforderlich.

 

Weitere Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Ampelstauraum sind nicht möglich bzw. würden die Erreichbarkeit vorhandener Grundstückszufahrten ausschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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