Entscheidungsvorlage - FB 61/0761/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Planungsbeschluss für den gemeinsamen Rad-/Fußweg zu fassen gemäß Plan Nr. 2008/ 01-03. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zu führen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er fasst den Planungsbeschluss für den gemeinsamen Rad-/Fußweg gemäß Plan Nr. 2008/ 01-03. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW zu führen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Entlang der Horbacher Straße (L 231) befindet sich ein kombinierter Fuß- und Radweg, der kurz vor der Grenze zu den Niederlanden endet, so dass die Fußgänger und Radfahrer auf die stark befahrene Landesstraße ausweichen müssen.

 

Die SPD-Fraktion beantragte am 14.03.2006 deshalb die Fortführung des Fuß- und Radweges bis zur Landesgrenze. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mit der Bitte um Umsetzung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW weitergeleitet.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW bewertet die Vervollständigung des Radwegeangebotes in diesem Bereich grundsätzlich als positiv.  Er wird die Maßnahmen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, finanzieren.

 

Es wurde vereinbart, dass die Stadt Aachen einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation erarbeitet. Dieser Vorschlag ist dem Plan Nr. 2008/ 01-03 zu entnehmen.

Der bestehende Geh-/Radweg wird  bis zur Landesgrenze mit einer Breite von 2,50 m weitergeführt. Dort besteht die Möglichkeit, aus Holland kommend, über eine Mittelinsel die Straßenseite zu queren. Die vorhandene Aufstellfläche an der Bushaltestelle stadtauswärts muss angepasst werden.

 

 

Weiteres Vorgehen:

Nach Beschlussfassung in den zuständigen Gremien wird dem Landesbetrieb Straßenbau NRW der Vorschlag mit der Bitte um zügige Umsetzung mitgeteilt. Über den Realisierungszeitraum wird berichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Die entstehenden Kosten werden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW übernommen.

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Anlagen

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