Entscheidungsvorlage - FB 61/0771/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, dass dieser die Verwaltung beauftragen möge, damit diese Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau aufnimmt um die Modalitäten abzuklären, damit der Schutzstreifen in der Roermonder Straße umgesetzt wird.

 

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufzunehmen und abzuklären, unter welchen Modalitäten der Schutzstreifen in der Roermonder Straße umgesetzt werden kann.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

L 231 - Fahrradschutzstreifen an der Roermonder Straße in Richterich

hier: Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 13.07.2007 -

           Antrag gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO für Rat und Bezirksvertretungen der CDU- Bezirksfraktion vom 25.02.2008

 

In beigefügten Anträgen wird beantragt, die Weiterführung des Schutzstreifens für Radfahrer auf der Roermonder Straße von Tittardsfeld bis Berensberger Straße zu beschließen:

 

In der Begründung heißt es:

 

“Auf der Roermonder Straße in Laurensberg wurde ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer stadtauswärts bis zur Einmündung Tittardsfeld angelegt. Leider endet der Schutzstreifen dort und der Radfahrer muss auf den engen Bürgersteig bis zur Einmündung Berensberger Straße ausweichen. Der Bürgersteig ist in schlechtem baulichem Zustand. Der Beginn der Bebauung, eine Tankstellenausfahrt und die Bushaltestelle Berensberger Straße (Aufstellung bzw. Ausstieg der Fahrgäste ausschließlich auf dem schmalen Bürgersteig möglich) stellen Gefährdungspunkte für die Radfahrer und Fußgänger dar. Deshalb sollte möglichst kurzfristig auch hier ein Schutzstreifen angelegt werden”

 

Von der Verwaltung wird wie folgt Stellung bezogen:

In Verbindung mit der Planung des Radfahr-Schutzstreifens Roermonder Straße zwischen Schlossparkstraße und Berensberger Straße war die Planung eines Schutzstreifens zwischen den Einmündungen Tittardsfeld und Berensberger Straße mit Schutzstreifen durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW abgewiesen mit dem Hinweis, dass der baulich angelegte Gehweg durch Radfahrer mit benutzt werden könnte.

Mit Hilfe des Antrages und erneuter Anfrage beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel - Außenstelle Aachen, wurde der Stadt Aachen ein Schreiben mit folgendem Wortlaut zugestellt:

 

“Bezugnehmend auf die im Frühjahr 2004 erfolgte Ablehnung mit Hinweis auf den vorhandenen baulichen Radweg ist die Situation nochmals geprüft worden.

Unter Berücksichtigung einer doch außergewöhnlich hohen Verkehrsbelastung mit Fahrrädern (Verkehrszählung 2005: 731 Fahrräder/24 h, Verkehrszählung 2000: 340 Fahrräder/24 h) bestehen von hier keine Bedenken, wenn der mit VZ 295 markierte, benutzungspflichtige Radweg durch die Stadt Aachen von der Einmündung Tittardsfeld bis zur Kreuzung Berensberger Straße fortgeführt wird.

Einzelheiten zur Ummarkierung des Straßenquerschnitts bitte ich zu gegebener Zeit mit dem hiesigen Sachgebiet Betrieb und Verkehr abzustimmen”.

 

Es wird vorgeschlagen, bezüglich der weiteren Vorgehensweise die Modalitäten zur Umsetzung mit dem Landesbetrieb Straßenbau zu besprechen.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...