Kenntnisnahme - FB 61/0773/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Horbacher Straße und Forsterheider Straße im Ortsbereich Forsterheide, VerkehrssicherungsmaßnahmenBeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 13.02.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80//Dez.III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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16.04.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 13.02.2008 die Verwaltung um Prüfung gebeten, die geschlossene Ortschaft Horbach durch Versetzen des Ortseingangsschildes bis vor Forsterheide auszudehnen und Forsterheide somit in die Ortschaft Horbach einzubeziehen. Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau diese Idee abgestimmt.
Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Regelungen der StVO, § 39 zu Verkehrszeichen 310 (Ortstafel) und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften ist eine solche Ausdehnung rechtlich nicht möglich. Danach ist die Ortstafel ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet. Die großen Lücken in der Bebauung zwischen Forsterheide und Horbach lassen einen früheren Standort nicht zu.
Den Beschluss der Bezirksvertretung, entlang der Forsterheider Straße zwischen Horbacher Straße und Reiterhof einen begleitenden Gehweg baulich herzurichten, wird die Verwaltung aufgrund fehlender aktueller Haushaltsmittel in die Prioritätenliste für Folgejahre aufnehmen und entsprechend einplanen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung die in der Vorlage für die Sitzung am 13.02.2008 geschilderten Maßnahmen (Entfernung der Parkstände an der Horbacher Straße und Freigabe des Parkens im Seitenstreifen Forsterheider Straße) bei nächster Gelegenheit vornehmen.