Entscheidungsvorlage - FB 61/0776/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung über die Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 17 Abs. 1 BauGB für den Planbereich Roder Weg im Stadtbezirk Aachen-Richterich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Entscheidung
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16.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Richterich genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn
Manfred Kuckelkorn und Frau Marlis Köhne am 12.03.2008 gefasste
Dringlichkeitsentscheidung:
„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Richterich dem Rat der Stadt Aachen die Verlängerung der Frist der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich am Roder Weg.“
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der von Herrn
Bezirksvorsteher Manfred Kuckelkorn und Frau Marlis Köhne unterzeichnete
Dringlichkeitsentscheidung lag folgende Erläuterung zugrunde:
Der Planungsausschuss hat
in seiner Sitzung am 20.07.2004 auf der Grundlage des Nahversorgungskonzeptes
der Stadt Aachen gemäß § 2Abs. 1 und 4 BauGB zur Sicherung der Ziele der
Bauleitplanung die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 668 –
Roermonder Straße/Uersfelder Fußpfad – beschlossen. Dieser Änderungsbeschluss
wurde am 24.07.2004 öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des
Änderungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 668 umfasst den Bereich zwischen
Bahnlinie Aachen-Düsseldorf, dem Amstelbach und der Roermonder Straße. Aufgrund
fehlender Aussagen/Einschränkungen
des rechtskräftigen Bebauungsplans zum Einzelhandel haben sich in dem
als gegliedertes Gewerbegebiet festgesetzten Bereich etliche
Einzelhandelsbetriebe angesiedelt. Um hier steuernd einzugreifen und
städtebaulichen Fehlentwicklungen vorbeugen zu können, wurde das
Änderungsverfahren eingeleitet. Ziel des Änderungsverfahrens sowie der im
Zusammenhang mit dem Beschluss des Nahversorgungskonzeptes gefassten
übrigen Aufstellungs- und Änderungsbeschlüsse ist generell die Stärkung des
Einzelhandelsstandortes Aachen sowie der gewachsenen Nahversorgungsstandorte
der Stadtteile, aber auch die Sicherung der gewerblichen Standorte, wobei
Betriebe, die Produkte herstellen, weiterverarbeiten usw. die Möglichkeit
eröffnet werden soll, diese Produkte auch zu verkaufen.
Der Rat der Stadt hat in
seiner Sitzung am 10.05.2006 für einen Teilbereich des Geltungsbereiches des
Bebauungsplans nach § 14 und 16
Abs. 1 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre beschlossen, die
durch öffentliche Bekanntmachung am 18.05.2006 rechtskräftig wurde.
Der Verwaltung liegt
aktuell ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes
(Discounter) mit Bäckereifiliale auf dem Grundstück Roder Weg 9 – 11 vor. Das
Baugesuch wurde mit dem Verweis auf die rechtswirksame Veränderungssperre gem.
§ 14 Abs. 1 BauGB mit der Begründung abgelehnt, den städtebaulichen Zielen
(Sicherung der Gewerbegebietsnutzung und Vermeidung weiterer Nahversorgungsnutzungen)
der Änderung des Bebauungsplans Nr. 668 im Stadtteil Aachen-Richterich zu
widersprechen. Da öffentliche Interessen dem Vorhaben entgegenstehen kann eine
Ausnahme der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB nicht zugelassen werden.
Zur Sicherung der Planung
für den künftigen Planbereich soll die bestehende Veränderungssperre
gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um die Frist von einem Jahr verlängert
werden, da zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch
Genehmigung weiterer nah- und zentrenrelevanter Einzelhandelsnutzungen
unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird.
Eine Anhörung der
Bezirksvertretung in einem regulären Sitzungstermin ist aufgrund der
vorgesehenen Sitzungsfolge nicht möglich, ohne die fristgerechte Verlängerung
der Veränderungssperre zu gefährden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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