Entscheidungsvorlage - E 18/0115/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Endgültige Verwendung der Jahresgewinne 2005-2005 der der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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08.04.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen aus der allgemeinen Rücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb 8.554.586,09 EUR zu entnehmen und diese der Gebührenausgleichsrücklage des Gebührenhaushaltes Abfallwirtschaft zuzuführen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb aus der allgemeinen Rücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb 8.554.586,09 EUR zu entnehmen und diese der Gebührenausgleichsrücklage des Gebührenhaushaltes Abfallwirtschaft zuzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In den Jahren 2003 bis 2005 konnte der Aachener Stadtbetrieb seinen Jahresabschluss durchgehend mit einem positiven Ergebnis durch den Rat der Stadt Aachen feststellen lassen. Die Jahresgewinne wurden unter dem Vorbehalt in die Allgemeine Rücklage des Betriebes eingestellt, dass bei der Ermittlung der Wirtschaftsergebnisse der Gebührenhaushalte eine Verrechnung mit dem Haushalt der Stadt Aachen zu erfolgen hat.
Nachdem die Ermittlung der Wirtschaftsergebnisse für die Jahre 2003, 2004, und 2005 der Gebührenhaushalte Friedhofswesen, Straßenreinigung inkl. Gebührenpflichtigem Winterdienst sowie Abfallwirtschaft abgeschlossen ist, kann eine endgültige Verwendung der Jahresgewinne des Aachener Stadtbetriebes beschlossen werden.
Da die Bereiche Straßenreinigung und Friedhofswesen defizitär abgeschlossen haben, sind lediglich im Bereich der Abfallwirtschaft Überschüsse entstanden. Die Unterdeckungen in den defizitären Bereichen wurden entsprechend der Regelungen des KAG NW in die jeweils folgenden Gebührenbedarfsberechnungen einbezogen, um diese in den Folgejahren auszugleichen.
Die im Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft erzielten Überschüsse aus den Jahren 2003 bis 2005 sind in die Gebührenausgleichsrücklage einzustellen. Nach Absprache mit dem FB 20 sind die betreffenden Beträge aus der Allgemeinen Rücklage des Aachener Stadtbetriebes zu entnehmen und dem städtischen Haushalt zuzuführen.
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Jahr |
Jahresgewinn |
Stand Allgemeine Rücklage |
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Entnahme für Abfallwirtschaft |
Veränderung Allgemeine Rücklage |
Anfangsbestand
zum 01.01.2003 |
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4.014.081,05 € |
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4.014.081,05 € |
Ratsbeschluss vom
16.11.2005 |
2003 |
3.173.275,38
€ |
7.187.356,43 € |
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2.797.048,07 € |
4.390.308,36 € |
Ratsbeschluss vom
13.12.2006 |
2004 |
3.012.030,60
€ |
10.199.387,03 € |
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4.443.116,93 € |
2.959.222,03 € |
Ratsbeschluss vom
14.03.2007 |
2005 |
1.177.215,75
€ |
11.376.602,78 € |
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1.314.421,09 € |
2.822.016,69 € |
Aus der vorstehenden Tabelle wird ersichtlich, dass die Allgemeine Rücklage nach der vorläufigen Einstellung der Jahresgewinne 2003-2005 auf einen Stand von 11.376.602,78 EUR angewachsen ist. Durch die Entnahme von insgesamt 8.554.586,09 EUR zu Gunsten des Gebührenhaushaltes Abfallwirtschaft beträgt der aktuelle Stand der Allgemeinen Rücklage nunmehr 2.822.016,69 EUR.