Entscheidungsvorlage - FB 61/0779/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt genehmigt die nachstehende, durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Kuck sowie die Ratsherrn Baal und Haase getroffene

„Dringlichkeitsentscheidung

Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) und §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließen die Unterzeichner im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre im Planbereich Stadtbezirk Aachen-Mitte am Eberburgweg.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Aachen, den 20.03.2008

 

gez.          gez.                                             

Dr. Linden             Haase

Oberbürgermeister                                                                                                     Ratsmitglied

 

gez.                                                                                                                                         gez.

Baal                                                                                                                                        Kuck

Ratsmitglied                                                                                                             Ratsmitglied.“

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 29. September 2005 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Höfchensweg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Luxemburger Ring, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung „Höfchensweg“ (östliche Seite), dem Aachener Wald und dem Eberburgweg beschlossen.

 

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

1.            Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.            Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.            Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.            Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegen die Grundstücke Eberburgweg 19 und Eberburgweg 23. Für diese Grundstücke lagen der Verwaltung Bauvoranfragen zur Errichtung jeweils eines Einfamilienhauses mit Garage vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit der beantragten Vorhaben gemäß § 15 BauGB bis zum 31. März 2008 zurückgestellt.

 

Es war zu befürchten ist, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung der geplanten Vorhaben wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wurde.

 

Die Verwaltung hat daher empfohlen, für den Bereich der Grundstücke Eberburgweg 19 und Eberburgweg 23 eine Veränderungssperre zu erlassen, um die Bauvoranfragen rechtssicher ablehnen zu können.

 

Da eine Beschlussfassung innerhalb der regulären Sitzungsfolge nicht mehr rechtzeitig herbeigeführt werden konnte, war eine Dringlichkeitsentscheidung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie durch den Rat der Stadt erforderlich.

 

Die entsprechende Satzung ist der Vorlage beigefügt.

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Anlagen

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