Kenntnisnahme - E 18/0124/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2008 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb -Ergänzung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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08.04.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat
der Stadt Aachen auf Basis der gegebenen Erläuterungen den Wirtschaftsplan 2008
für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb abschließend
festzustellen.
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb auf Basis der gegebenen Erläuterungen den Wirtschaftsplan 2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb fest.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Aachen vom 12.12.2007 wurde der Wirtschaftsplan 2008 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung vorläufig beschlossen. Die zu diesem Beschluss führende Vorlage wird daher wie folgt mit dem Ziel ergänzt, den Wirtschaftsplan 2008 endgültig zu beschließen.
Zuschuss städtischer Haushalt für die Betriebssparte Grün- und Freiflächen:
Die ursprünglich vorgesehene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes in Höhe von 306.400 EUR wird durch eine Erhöhung des Zuschusses um 110.000 EUR auf 196.400 EUR reduziert. Die Höhe des Zuschusses für die Betriebssparte Grün- und Freiflächen für das Jahr 2008 steigt somit auf 8.883.100 EUR an.
Eine dauerhafte Entnahme aus der Rücklage über das Jahr 2008 hinaus ist aus Sicht des Betriebes nicht empfehlenswert, da die Eigenkapitalquote dadurch stetig abgesenkt wird.
Sollte seitens des städtischen Haushaltes künftig eine Erhöhung dieses Zuschusses nicht möglich sein, ist offen über das Leistungsspektrum sowie die Bewahrung der derzeitigen Standards zu diskutieren.
Zuschuss städtischer Haushalt für die Betriebssparte Straßenunterhaltung:
Die ursprünglich vorgesehene Entnahme aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes in Höhe von 314.250 EUR wird durch eine Erhöhung des Zuschusses um 110.000 EUR auf 204.250 EUR reduziert.
Im Rahmen des Übergangs der Kanalunterhaltung von der Stadt Aachen (ehem. FB 68) zur Stawag wurde vereinbart, dass die Stadt Aachen die Instandsetzung von Schächten übernimmt und die Stawag im Gegenzug die Reinigung der Rinneneinläufe durchführt. Vorbehaltlich einer weitergehenden Regelung sind von der Stadt Aachen (ehem. Baubetriebshof – jetzt E 18/9 Straßenunterhaltung) 345.000 EUR für die Unterhaltung der Rinneneinläufe zu bezahlen, denen jedoch eine Forderung für die Schachtinstandsetzung von 200.000 EUR gegenübersteht. Durch den FB 20 werden daher weitere 51.000 EUR für die Betriebssparte Straßenunterhaltung zur Verfügung gestellt.
Im Ergebnis beträgt der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt nunmehr 4.907.800 EUR. Somit ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 153.250 EUR notwendig, um die erwarteten Gesamtkosten dieser Sparte zu decken. Analog zur Sparte Grün- und Freiflächen ist bei einem künftig unveränderten Zuschuss über das Leistungsspektrum zu diskutieren, da derzeit kein Raum für weitere Kostenreduzierungen gesehen wird.
Kosten für die Bauherrenvertretung des E 26 – Gebäudemanagement:
Seit kurzer Zeit werden durch die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Kosten für die so genannte Bauherrenvertretung in Rechnung gestellt. Hierbei handelt es sich um Personalleistungen der dort eingesetzten Ingenieure, welche nach einer Auftragserteilung durch den Aachener Stadtbetrieb tätig werden. Diese Leistungen werden nach den Vorschriften der HOAI bewertet und abgerechnet. Da diese aus betriebswirtschaftlicher Sicht richtige Verfahrensweise nun erstmals praktiziert wird, sind die dadurch entstehenden Kosten noch nicht im Wirtschaftsplan 2008 enthalten. Gleichfalls ist es zum jetzigen Zeitpunkt schwer vorherzusagen, welche konkreten Kosten im Laufe des Jahres in welchem Betriebszweig entstehen.
Aus diesem Grund werden zunächst keine zusätzlichen Mittel für die Kosten der Bauherrenvertretung eingeworben.
Stattdessen hat am Ende des Geschäftsjahres 2008 eine Aufstellung dieser Kosten und ggf. eine Erhöhung des städtischen Zuschusses in entsprechender Höhe zu erfolgen. Eine Beauftragung des E 18 an E 26 erfolgt somit zwangsläufig unter dem Vorbehalt, dass die Kosten für die Bauherrenvertretung nur ersetzt werden können, wenn diese dem Wirtschaftsplan des Aachener Stadtbetriebes zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden.
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Ergänzungen zur Vorlage vom 12.12.2007 ergibt sich der nachstehende Wirtschaftsplan 2008 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,9 kB
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