Entscheidungsvorlage - FB 61/0730/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach eine Geschwindigkeitsüberwachung im schulwegrelevanten Bereich der Karl Marx Allee zu den entsprechenden Zeiten durchgeführt werden soll.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach eine Geschwindigkeitsüberwachung im schulwegrelevanten Bereich der Karl Marx Allee zu den entsprechenden Zeiten durchgeführt werden soll. Der Antrag vom 15.06.2007 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Bürgerantrag vom 15.06.2007 werden folgende Vorschläge zur Verkehrsberuhigung der Karl Marx Allee gemacht. Eine Liste mit 66 Unterschriften liegt dem Antrag bei (53 von Anwohnern der Karl Marx Allee, 8 von Schervierstraße, 4 von v. Pastor Straße und 2 von Segnistraße).

 

1)       50 km/h Tempo Schilder zumindest am Forster Weg stadteinwärts und an der Viehhofstraße stadtauswärts, gfls. auch an der von Pastor Straße, Schervierstraße.

2)       Im genannten Abschnitt bauliche Maßnahmen, um Geschwindigkeit zu drosseln.

3)       Reaktivierung der vorhandenen stationären Überwachungsanlage sowie mobile Radarkontrollen (besonders abends und nachts) stadteinwärts und stadtauswärts.

4)       Elektronische Geschwindigkeitsanzeigen.

 

Der Antrag wurde am 18.12.2007 in der Sitzung des Bürger- und Beschwerdeausschusses behandelt und einstimmig zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Aachen- Mitte und den Verkehrsausschuss verwiesen. Die Beratung erfolgte auf der Grundlage der nachstehenden Erläuterungen.

 

Die Karl Marx Allee ist eine wichtige Verbindungsstraße zwischen dem Außenring und dem Zentrum von Burtscheid bzw. im weiteren Verlauf über die Friedrich Ebert Allee mit dem Alleenring und damit auch Bestandteil des Verkehrsstraßennetzes. Mit Ausweisung der flächendeckenden Tempo-30 Zonen vor ca. 20 Jahren wurde der Durchgangsverkehr auf den Hauptverkehrsstraßen gebündelt.

 

Im Jahr 1985 wurde oberhalb der Einmündung Schervierstraße eine Drucktastensignalanlage installiert. Außerdem wurde 1992 eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in Betrieb genommen. Im Abschnitt zwischen Klara Fey Straße und von Pastor Straße gilt werktags von 7- 19h für beide Fahrtrichtungen eine schulwegbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Auf der westlichen Straßenseite wurde im Jahr 1998 ein Radfahrstreifen im Fahrbahnbereich für die stadtauswärtige Fahrtrichtung abmarkiert. Im Kreuzungsbereich mit dem Forster Weg wurde zum Ende des Jahres 2004 eine Mittelinsel als Querungshilfe eingebaut, die durch die damit verbundene Fahrstreifenverschwenkung auch eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung erzielt.

 

Zu 1)

Die Karl Marx Allee liegt in ganzer Länge erkennbar innerhalb der geschlossenen Ortschaft, so dass gem. § 3 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch unter günstigsten Verhältnissen für alle Kraftfahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Verkehrszeichen, die lediglich eine gesetzliche Regelung wiedergeben, werden nicht angeordnet. Insoweit sind die geforderten zusätzlichen Schilder nicht erforderlich und würden zudem den Eindruck erwecken, dass außerhalb deren Geltungsbereich eine höhere Höchstgeschwindigkeit gelten würde.

 

 Zu 2)

Der Ausbauzustand der Karl Marx Allee mit Richtungsfahrbahnen von jeweils 3,25m Breite entspricht dem einer Hauptverkehrsstraße. Zudem wird beidseitig in der Straße geparkt, was zu einer optischen Einengung des Straßenquerschnittes beiträgt. Weitere Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sind in Anbetracht der vorhandenen Querungshilfen (Drucktastenanlage Ecke Schervierstraße, Insel an Kreuzung Forster Weg und Vollsignalisierung im Einmündungsbereich Viehhofstraße) nicht erforderlich.

 

Zu 3)

Der Einsatz stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen kommt in Bereichen mit einer auf erhöhte Fahrgeschwindigkeiten verursachten Unfallhäufung in Betracht. Der genannte Bereich der Karl- Marx Allee ist seit Jahren unauffällig. Geschwindigkeitsmessungen mit mobilen Überwachungsgeräten werden dort wegen des Einzugsbereichs der Grundschule Am Höfling im Rahmen der personellen Kapazitäten durchgeführt.

 

Zu 4)

Die Stadt Aachen verfügt nicht über ein elektronisches Geschwindigkeitsanzeigegerät und hätte zudem z.Zt. auch nicht die personellen Möglichkeiten, den Betrieb des Gerätes und die Auswertung der Daten sicherzustellen. Die Verkehrswacht Aachen e.V. verfügt über eine Geschwindigkeitsanzeigetafel, die mit Erlaubnis der Stadt Aachen im Stadtgebiet in der Nähe von besonders schützenswerten Einrichtungen (z.B. Schulen) im Rahmen von Verkehrssicherheitsaktionen eingesetzt werden darf.

 

 

In der Sitzung des Bürger- und Beschwerdeausschusses am 18.12.2007 wurde von den Antragstellern auf eine gestiegene Belastung in der Straße durch Schwerlastverkehr und die Fahrgeschwindigkeiten hingewiesen. Außerdem wurde die Möglichkeit von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen diskutiert. Der Vorschlag, mit einer stationären Überwachungsanlage unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten zu verschiedenen Tageszeiten zu messen, lässt sich mit der vorhandenen Anlage technisch nicht realisieren.

 

In ihrer Funktion als Verkehrsstraße nimmt die Karl Marx Allee neben dem Buslinienverkehr naturgemäß auch LKW- Verkehr auf. Eine Sperrung für den LKW- Verkehr hätte eine Verlagerung auf andere Straßen zur Folge. Dabei stellen die nächstgelegenen Verkehrsstraßen in Richtung Innenstadt/ Burtscheid die natürliche Alternative dar. Eine Mehrbelastung des Straßenzuges Robert Schuman Straße, Kapellenstraße und Viehhofstraße wäre dann die Folge. Auch in die Erzbergerallee und in den Branderhofer Weg würde ein Teil des Verkehrs verdrängt. Würde der LKW - Verkehr auf die nächsten Bundesstraßen (B 57 u. B 258) durch zusätzliche Sperrung der o.a. Alternativrouten verdrängt, käme es zu Mehrverkehren auf dem ohnehin schon stark belasteten Außenring und dem Alleenring.

 

Die Polizei hat in der Zeit vom 30.11.2007 bis 07.12.2007 eine Dauergeschwindigkeitsmessung in der Karl Marx Allee außerhalb der mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h beschränkten Strecke vorgenommen. Dabei wurden insgesamt 66131 Fahrzeuge erfasst. In Fahrtrichtung Außenring fuhren 99,61 % aller Fahrzeuge nicht schneller als 57 km/h; in stadteinwärtiger Richtung waren dies sogar 99,9 % der gemessenen Fahrzeuge.

 

Die Verwaltung sieht daher keinen vordringlichen Bedarf für Geschwindigkeitsmessungen in den Straßenabschnitten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Allerdings ist eine regelmäßige Überwachung im schulwegrelevanten Bereich zu den entsprechenden Zeiten sinnvoll und in Anbetracht der erweiterten Kontrollkapazitäten nach Beschaffung einer zusätzlichen mobilen  Überwachungsanlage im laufenden Jahr auch möglich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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