Entscheidungsvorlage - FB 61/0771/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
L 231 -Fahrradschutzstreifen an der Roermonder Straße in Richterichhier: Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 13.07.2007; Antrag gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO für Rat und Bezirksvertretungen der CDU- Bezirksfraktion vom 25.02.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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16.04.2008
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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24.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, dass
dieser die Verwaltung beauftragen möge, damit diese Kontakt mit dem
Landesbetrieb Straßenbau aufnimmt um die Modalitäten abzuklären, damit der
Schutzstreifen in der Roermonder Straße umgesetzt wird.
Der Verkehrsausschuss nimmt
den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung,
Kontakt mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW aufzunehmen und abzuklären, unter
welchen Modalitäten der Schutzstreifen in der Roermonder Straße umgesetzt
werden kann.
Erläuterungen
Erläuterungen:
L 231 - Fahrradschutzstreifen an der Roermonder
Straße in Richterich
hier: Antrag der
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 13.07.2007 -
Antrag
gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 GeschO für Rat und Bezirksvertretungen der CDU-
Bezirksfraktion vom 25.02.2008
In beigefügten Anträgen wird
beantragt, die Weiterführung des Schutzstreifens für Radfahrer auf der
Roermonder Straße von Tittardsfeld bis Berensberger Straße zu beschließen:
In der Begründung heißt es:
“Auf der Roermonder Straße in
Laurensberg wurde ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer stadtauswärts bis zur
Einmündung Tittardsfeld angelegt. Leider endet der Schutzstreifen dort und der
Radfahrer muss auf den engen Bürgersteig bis zur Einmündung Berensberger Straße
ausweichen. Der Bürgersteig ist in schlechtem baulichem Zustand. Der Beginn der
Bebauung, eine Tankstellenausfahrt und die Bushaltestelle Berensberger Straße
(Aufstellung bzw. Ausstieg der Fahrgäste ausschließlich auf dem schmalen
Bürgersteig möglich) stellen Gefährdungspunkte für die Radfahrer und Fußgänger
dar. Deshalb sollte möglichst kurzfristig auch hier ein Schutzstreifen angelegt
werden”
Von der Verwaltung wird wie
folgt Stellung bezogen:
In Verbindung mit der Planung
des Radfahr-Schutzstreifens Roermonder Straße zwischen Schlossparkstraße und
Berensberger Straße war die Planung eines Schutzstreifens zwischen den
Einmündungen Tittardsfeld und Berensberger Straße mit Schutzstreifen durch den
Landesbetrieb Straßenbau NRW abgewiesen mit dem Hinweis, dass der baulich
angelegte Gehweg durch Radfahrer mit benutzt werden könnte.
Mit Hilfe des Antrages und
erneuter Anfrage beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung
Ville-Eifel - Außenstelle Aachen, wurde der Stadt Aachen ein Schreiben mit
folgendem Wortlaut zugestellt:
“Bezugnehmend
auf die im Frühjahr 2004 erfolgte Ablehnung mit Hinweis auf den vorhandenen
baulichen Radweg ist die Situation nochmals geprüft worden.
Unter
Berücksichtigung einer doch außergewöhnlich hohen Verkehrsbelastung mit
Fahrrädern (Verkehrszählung 2005: 731 Fahrräder/24 h, Verkehrszählung 2000: 340
Fahrräder/24 h) bestehen von hier keine Bedenken, wenn der mit VZ 295
markierte, benutzungspflichtige Radweg durch die Stadt Aachen von der
Einmündung Tittardsfeld bis zur Kreuzung Berensberger Straße fortgeführt wird.
Einzelheiten
zur Ummarkierung des Straßenquerschnitts bitte ich zu gegebener Zeit mit dem
hiesigen Sachgebiet Betrieb und Verkehr abzustimmen”.
Es wird vorgeschlagen,
bezüglich der weiteren Vorgehensweise die Modalitäten zur Umsetzung mit dem
Landesbetrieb Straßenbau zu besprechen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,1 kB
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38,3 kB
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