Ratsantrag - FB 30/0020/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt,

 

 

auf eine korporative Mitgliedschaft der Stadt Aachen bei Transparency International Deutschland e.V. zu verzichten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Ratsantrag vom 18.03.2008 beantragt die Fraktion DIE LINKE die Aufnahme des nachfolgenden Beschlussvorschlags auf die Tagesordnung des Rates vom 09.04.2008:

 

“Die Stadt beantragt die korporative Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e.V. (Im Folgenden Transparency benannt) und nimmt dazu umgehend Kontakt mit Transparency aul. Die Kosten diesr Mitgliedschaft betragen 1.000,- € pro Jahr.”

 

Der Antrag wird wie aus der Anlage ersichtlich begründet.

 

Transparency International Deutschland e.V. bezeichnet sich selbst als Koalitionspartner gegen Korruption. In diesem Sinne wirbt Transparency um Bündnispartner auch im kommunalen Bereich (Transparency- AG Kommunen). Für eine Korporative Mitgliedschaft von Kommunen in Transparency International Deutschland e.V. ist gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 der Satzung die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung, die die Erfüllung gewisser Mindeststandards zur Korruptionsprävention vorgibt, verpflichtend.

Hierzu gehören u.a.

 

- Vorhandensein oder Bereitschaft, mittelfristig einen Verhaltenskodex für politische Entscheidungsträger einzuführen, der eine Verpflichtung gegen Korruption enthält,

 

- Engagement für Korruptionsprävention in den kommunalen Interessenverbänden.

 

Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Vorstand von Transparency International Deutschland e.V.. Entscheidungsgrundlage ist ein ausführliches Gespräch zwischen Vertretern der Kommunen und von Transparency International Deutschland e.V., in dem Transparency International Deutschland e.V. die Gelegenheit erhält, das Präventionskonzept der Kommune kennen zu lernen, die Verpflichtungserklärung für kommunale Mitglieder zu erläutern und beides miteinander abzugleichen.

 

Werden Korruptionsvorwürfe gegen Repräsentanten, Mitarbeiter oder Beauftragte der Mitgliedskommune bekannt, ist diese verpflichtet, Transparency International Deutschland e.V.  über den Vorgang zu informieren.

 

Ziel der Information ist es, dem Vorstand von Transparency International Deutschland e.V. eine Entscheidung über Fortsetzung, Ruhen oder Beendigung der Mitgliedschaft zu ermöglichen. Wenn Anhaltspunkte bestehen, dass das Mitglied durch sein Verhalten die Interessen des Vereins verletzt haben könnte, kann Transparency International Deutschland e.V. die Mitgliedschaft ruhen lassen. Auch der Ausschluss von Mitgliedern ist möglich, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig die Interessen von Transparency International Deutschland e.V. verletzen.

 

Transparency International Deutschland e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und nach eigenen Angaben politisch unabhängig. Die Vereinsziele, insbesondere das Bemühen um eine effektive Korruptionsprävention und die Schärfung des öffentlichen Bewusstseins über die schädlichen Folgen der Korruption sind zweifellos anerkennenswert.

 

Die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft ist jedoch im Hinblick auf die geltenden Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes, den Vergabegrundsätzeerlass des Ministeriums, den städtischen Richtlinien zur Korruptionsverhütung und den Dienstanweisungen im Umgang mit Geschenken und Belohnung kritisch zu hinterfragen.

Insbesondere das Ergebnis der Überprüfung der Stadt durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW)  im Rahmen der Evaluierung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes bescheinigt der Verwaltung im Bereich der Korruptionsprävention und der Organisation des Vergabewesens betreffend die Bauleistungen sehr gute Kennzahlen in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

 

Die Verpflichtung korporativer Mitglieder von Transparency International Deutschland e.V., bereits in Fällen von Korruptionsvorwürfen gegen Repräsentanten, Mitarbeiter oder Beauftragte einer Mitgliedskommune die Transparency International Deutschland e.V. über den Vorgang zu informieren -wie dies auf der vereinseigenen Seite zum Thema “5 Fragen und Antworten zur Korporativen Mitgliedschaft von Kommunen bei Transparency International Deutschland e.V.” unter Ziffer 5 gefordert wird- ist datenschutzrechtlich ohne Einwilligung des Betroffenen durchaus problematisch. Auch die sich hieran anschließenden Überprüfungsrechte des Vereins zur Klärung der Frage eines Ruhens oder des Ausschlusses der Mitgliedschaft kann im Einzelfall die strafprozessualen Rechte des/der Betroffenen tangieren.

 

Auch unabhängig von einer Mitgliedschaft bei Transparency Deutschland kann -sofern dies gewünscht wird- ein für Mandatsträger verbindlicher Verhaltenskodex verfasst werden.

 

Aus den vorgenannten Gründen spricht sich die Verwaltung gegen eine korporative Mitgliedschaft bei Transparency International Deutschland e.V. aus.

 

Der guten Ordnung halber wird noch darauf hingewiesen, dass es nicht zutrifft, dass auch die Stadt Bonn korporatives Mitglied von Transparency International Deutschland e.V. sei. Korporatives Mitglied ist nicht die Stadt Bonn, sondern vielmehr die Stadtwerke-Bonn GmbH.

 

 

Anlage/n

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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