Kenntnisnahme - FB 61/0756/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/ Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs‑ und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Verwaltung der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).

 

Zur Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung sind jährlich 50.000€ im Haushalt vorgesehen. Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen, Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss dagegen aus anderen Mitteln finanziert werden.

Aus den politischen Gremien und aus der Bürgerschaft liegen Anträge vor, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen. Deshalb werden in gewissen Abständen Prioritätenlisten aufgestellt (zuletzt 2005), um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.

 

Nachdem im vergangenen Jahr die Zuständigkeit für diese Aufgabe auf den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen übertragen wurde, wurden alle vorliegenden und noch nicht umgesetzten Anträge gesichtet, geprüft und erstmals einer Bewertung unterzogen. Wo nötig, wurde eine Ortsbesichtigung vorgenommen.

Die Bewertung erfolgte anhand der Kosten und einer Wichtung, die nach den folgenden Faktoren unterschieden ist:

1 – Verkehrsgefahr, Fußgänger mangels Gehweg auf der Fahrbahn

2 – hohe Fußgängerfrequenz

3 – soziale Sicherheit/Bushaltestellenbeleuchtung

4 – nicht ausreichende Beleuchtung im Straßennetz

5 – einzelne Anwohner ohne Fußgänger-Durchgangsverkehr

Die Anträge mit Angabe der Antragsteller und des -datums sowie der Einschätzung des Kreises der Begünstigten sind nach Bezirken und Antragszeitpunkt Sortiert (s. Anl. 1) Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in Anlage 2 dargestellt.

Auf die Ausweisung der Energie- und Unterhaltungskosten wurde verzichtet, da diese etwa proportional zu den Baukosten sind und deshalb keine zusätzlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Bewertung bringen. Die zusätzlichen jährlichen Kosten für die zur Umsetzung vorgeschlagenen Beleuchtungsmaßnahmen liegen derzeit noch nicht vor.

 

Aufgrund der neuen Zuständigkeitsregelung konnten nicht alle Mittel aus dem Vorjahr ausgegeben werden. 56.600 € wurden nach 2008 übertragen, sodass in diesem HH-Jahr 106.600 € zur Verfügung stehen. Damit können aus der hier vorliegenden Prioritätenlist die ersten 19 Maßnahmen umgesetzt werden.

Für die Maßnahme Vogelstangenweg beabsichtigt die Verwaltung aufgrund der extrem hohen Kosten und der lediglich 2 betroffen Haushalte einen negativen Bescheid zu erteilen.

Die Maßnahme Schleidener Straße/Relais Königsberg wird dahingehend modifiziert, dass die Beleuchtung der Haltestelle an das Stromversorgungskabel angeschlossen wird und auf eine Fortführung der Beleuchtung im Zuge der Schleidener Straße bis zur Kreuzung Kalkhäuschen verzichtet wird. Dadurch können die ursprünglich angesetzten Kosten drastisch reduziert werden.

 

Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung ggf. eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Verkehrsausschuss.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca.335 T€

 

Mittel in Höhe von 50.000€ für die Umsetzung sind unter der Nummer 7853 001 im Haushalt vorgesehen. Zusätzlich stehen 56.600€ aus übertragenen Mittel zur Verfügung.

Die Erhöhung der laufenden Kosten aus dem erhöhten Stromverbrauch ist derzeit noch nicht zu beziffern.

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Anlagen

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