Kenntnisnahme - FB 61/0772/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Indeweg, Streckengebot Tempo 30Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 07.03.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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23.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die öffentliche Verkehrsfläche Indeweg (zwischen Trierer Straße und Dreiecksfläche) auf 30 km/h beschränkt wird und der Eigentümer des weiterführenden Privatweges angehalten wird, seinerseits die Zufahrt zum Bürozentrum Indetal entsprechend auf 30 km/h in beiden Richtungen zu beschränken.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Indeweg ist im Teilstück zwischen Trierer Straße und Abzweig zum "Bürozentrum Indetal" mit einer 3,80 m breiten Fahrbahn und einem in Splitt abgesetzten Hochbordgehweg gestaltet. Die Kuppenlage sowie die für den Begegnungsverkehr sehr schmale Fahrbahn lassen bereits jetzt ohne förmliche Geschwindigkeitsbeschränkung keine hohen Geschwindigkeiten zu. Außerdem ist das Verkehrsaufkommen äußerst gering und ergibt sich nur aus dem Zielverkehr zum Bürozentrum. Der Schwerlastanteil hieran ist äußerst gering. Die Fahrzeugbewegungen beschränken sich weitgehend auf die Arbeitsbeginn- und Feierabendzeiten. Am Wochenende, wenn verstärkt Fußgänger und Fahrradfahrer auftreten, ist das Kraftfahrzeugaufkommen in dieser Sackgasse sehr gering. Insofern hat es nach Erkenntnissen der Verwaltung in den vergangenen Jahren keinen aktuellen Handlungsbedarf zur Anordnung reduzierten Höchstgeschwindigkeiten gegeben, da auch bei Fehlen entsprechender Geschwindigkeitsbeschränkungen die Verkehrsteilnehmer nach § 3 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung ihre Fahrgeschwindigkeiten den örtlichen Gegebenheiten, der Sicht sowie der bestehenden Fahrbahnbreite anpassen müssen und dies offensichtlich in der Vergangenheit auch angemessen getan haben.
Da jedoch vielen Besuchern des Bürozentrums die Existenz des Pilgerweges und der daraus resultierenden Spaziergänger nicht bekannt ist, ist die Verwaltung bereit, dieses besondere Schutzbedürfnis durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in beiden Fahrtrichtungen zu unterstützen. Für das im Privateigentum der Robert Grünzig GmbH & Co KG befindliche Teilstück zwischen Dreieckfläche und Steinebrück müsste die Firma Grünzig gebeten werden, diese Geschwindigkeitsbeschränkungen auf ihrem Privatgrundstück aufzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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443,1 kB
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