Kenntnisnahme - FB 61/0782/WP15
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/50 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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23.04.2008
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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24.04.2008
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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15.05.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Stadtbezirk Aachen Brand wird derzeit im Bereich Trierer Straße / Heussstraße / Rombachstraße eine Neuordnung und Ausweitung des vorhandenen Einkaufsbereichs angestrebt.
Die Ratsfraktionen der SPD und der Grünen haben in einem Antrag vom 29.1.2008 die Verwaltung beauftragt, bei dieser Entwicklung zum einen eine attraktive Anbindung an das Brander Feld für den Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten und zum anderen mit den zukünftigen Investoren und Betreibern Konzepte zur ansprechenden Gestaltung der Gebäude und Freiflächen zu erarbeiten.
Die Verwaltung wurde bereits am 06.09.2007 durch Beschluss des Planungsausschusses beauftragt, für den Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse einen Bebauungsplan aufzustellen. Neben dieser Bebauungsplanung wird derzeit eine Rahmenplanung für die städtebauliche Entwicklung des gesamten Stadtbezirks eingeleitet.
In beiden Planungsverfahren werden die im Ratsantrag genannten Aspekte Wegeverbindungen und Gestaltung für diesen Bereich einfließen.
Die Rahmenplanung wird inklusive einer Bürgerwerkstatt bis zum September 2008 erarbeitet. Gemeinsam mit den Akteuren und BürgerInnen vor Ort soll so eine Perspektive für die räumliche Entwicklung des Stadtbezirks erarbeitet werden, aus der in der Folge umzusetzende Maßnahmen abgeleitet werden. Inhalt der Rahmenplanung werden auch verkehrliche Beziehungen sein, insbesondere auch solche des Fuß- und Radverkehrs. Aus der Einzelhandelsentwicklung an diesem Standort werden sich darüber hinaus weitere Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung Brands ergeben, die ebenfalls in der Rahmenplanung berücksichtigt werden.
Die Rahmenplanung wird Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln des Landes sein.
Die konkrete Entwicklung des Einzelhandelsstandortes soll im Rahmen der Bauleitplanung geregelt werden. Es ist vorgesehen, einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, bei dem durch Abschluss eines Durchführungsvertrages gesichert werden kann, dass sowohl gestalterische als erschließungstechnische Vorgaben berücksichtigt werden und die anfallenden Kosten durch einen Investor übernommen werden.
Ziel ist die Schaffung eines attraktiven Einzelhandelsstandorts im Zentrum von Brand, bei dem die vorhandenen Einzelhandelsbetriebe neu geordnet und über eine gemeinsame Parkplatzfläche erschlossen werden sollen. Die Ergebnisse der Rahmenplanung sollen in den Bebauungsplan einfließen und deren Umsetzung planungsrechtlich gesichert werden.
Eine sinnvolle Anordnung der Baukörper sowie der Stellplätze und Erschließung ist langfristig nur dann möglich, wenn die bestehenden Wohngebäude an der Vennbahntrasse aufgegeben werden. Entsprechende Verhandlungen wurden bereits eingeleitet. Zur Unterstützung dieser Maßnahme wurde für den nordöstlichen Bereich des Plangebietes am 12.09.2007 eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB erlassen.
Die Zeitplanung ist abhängig von der Klärung des Grundstücksverkaufes. Da es sich größtenteils um städtische Flächen handelt, wird derzeit geprüft, ob die Durchführung eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens erforderlich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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74 kB
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