Kenntnisnahme - FB 51/0247/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung öffentlicher Wände für Graffiti-Künstler; Ratsantrag der Fraktion Die Linde vom 23.11.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 51/03
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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29.04.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke stellte folgenden Ratsantrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aachener Graffiti-Künstlern dauerhaft öffentliche Wände zur Verfügung zu stellen. Dies mag in Kooperation mit Jugendeinrichtungen in einer Patenschaft für öffentliche Wände geschehen. In die Prüfung und Wahl zu nehmen sind u.a. folgende Ortvorschläge: Brücke nahe Phillipsgelände (Neuenhofstraße/Kreuzung Eisenbahnweg), Wand an der Krefelderstraße (nahe Prager Ring) und die Wand am ehemaligen Globusgelände (nahe Franzstraße/Matthiashofstraße). Weitere öffentliche Wände sind im Gespräch mit Aachener Graffiti-Künstlern als mögliche Flächen in Augenschein zu nehmen.
Begründung: Graffiti ist eine multikulturelle Kunst und Kommunikationsform, die international verbreitet ist. Sie ist eine Ausdrucksweise einer Jugendkultur, die häufig im Untergrund im illegalen Raum stattfindet. Durch die Schaffung von zu besprühenden Flächen im öffentlichen Raum wird diese Kunstform, wie in anderen Städten bereits geschehen legalisiert. Rechtsbewusstsein kann vermittelt werden, illegales Sprühen wird meistes gehend vermieden werden.
Zur erreichende Ziele mit der Schaffung neuer Flächen:
- Prävention von Straftaten
- Schaffen künstlerischen Mehrwerts im Bereich Jugendkultur in Aachen
- Zeigen von Respekt gegenüber einer von Jugendlichen beanspruchten Ausdrucksform
Zur Bildung einer Verwaltungsmeinung zu diesem Anliegen fand 08.02.2008 ein Abstimmungsgespräch statt, an dem Vertreter der offenen Jugendarbeit, des Kommissariats Vorbeugung, des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung, des Fachbereiches Immobilienmanagements, des Fachbereiches Jugend, der Volkshochschule, des Ludwig Forums und der Bauverwaltung teilnahmen.
Dieses Gespräch führte zu folgenden Ergebnissen:
Eine kriminalpräventive Wirkung ist durch die Freigabe von öffentlichen Wänden für die Graffiti Sprayer nicht zu erwarten. Der Kriminologe Prof. Christian Pfeiffer äußerte sich hierzu in einem Interview mit der Deutschen Bahn wie folgt:
Man muss unterscheiden: Es gibt einige wenige, die das Sprayen als Ausdruck ihrer Kreativität nutzen und mit bedauern zur Kenntnis nehmen, dass dabei auch Schaden entsteht. Die Mehrheit such tatsächlich den Reiz des Verbotenen und die Chance sich vor anderen zu profilieren. Es wird Frust abgebaut, in dem man anderen Schaden zufügt. Deshalb ist es auch eine Illusion zu glauben, dass freie Flächen für legales Graffiti der Sachbeschädigung ein Ende bereiten würden. Vielen Graffiti Sprayern geht es einfach nicht darum sich künstlerisch auszutoben, legales Sprayen wäre für sie einfach nicht attraktiv.[1]
Das Jugendamt hat Anfang der 90er Jahre am Kinderspielplatz Richardstraße, mit Kindern während der Ferienspiele eine große Wand bemalt, die in der Folge von den Sprayern erobert wurde. Heute werden im Umfeld des Kinderspielplatzes viele Häuser besprüht, wobei hier von künstlerischer Gestaltung keine Rede sein kann. Ähnlich war dies Ende der 80er Jahre beim Kinderspielplatz Matthiashofstraße. Hier begann es mit der künstlerischen Gestaltung der hohen Wände durch den Künstler Boris Gorin. Diese Aktion wurde aus Städtebauförderungsmitteln bezahlt und Reste der Kunstwerke sind heute noch teilweise in 8 Metern Höhe zu sehen. Später hat das Jugendamt während der Ferienspiele die große weiße Wand zum Alexianer Krankenhaus mit Kindern bemalt und seitdem wird auch hier das ganze Viertel besprüht. Diese Erfahrungen sprechen eindeutig gegen die Freigabe von Flächen. Jugendliche, die legal sprühen wollen, haben dazu auch jetzt schon die Möglichkeit, in dem sie selber Haus- oder Wandeigentümer fragen, ob sie diese Wand besprühen dürfen oder nicht. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit, Leinwände in Rahmen zu spannen und zu besprühen.
Die Gesprächsteilnehmer waren einvernehmlich der Auffassung, dass eine Freigabe von öffentlichen Wänden für Graffiti Sprayer zu weiterem wildem Sprayen ohne künstlerischen und gestalterischen Anspruch führt.
[1] http://www.mach-nicht-alles-kaputt.de/graffiti/view/dialog/b_interview_pfeiffer.shtml
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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522,1 kB
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