Entscheidungsvorlage - FB 64/0022/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
a. Berichtswesen betreffend Wohnungssuchende- und Wohnungsvermittlungb. Änderung des Dringlichkeitskataloges des Fachbereichs Wohnen für die Ausübung des Besetzungsrechtes bei geförderten Wohnungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Wohnen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Entscheidung
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11.03.2008
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06.05.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Erkenntnisse betreffend Zielgruppen und Bedarfslagen in das Handlungskonzept Wohnen einfließen zu lassen.
b. Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt den Dringlichkeitskatalog in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
a. Berichtswesen
betreffend Wohnungssuchende- und Wohnungsvermittlung
Entsprechend der Beratungsergebnisse im Wohnungs- und
Liegenschaftsausschuss am 15.04. und 26.08.1997 berichtet die Verwaltung,
Fachbereich Wohnen, jährlich über die Entwicklung der Wohnungssuchenden und der
Wohnungsvermittlung im geförderten Wohnungsmarkt.
Beigefügt sind:
Anlage 1: Wohnungssuchenden
Statistik
Übersicht seit Dezember 2000 bis Dezember 2007
Die Daten
geben den Stand der am Jahresende registrierten Wohnungssuchenden wieder. Die
Zahl der Wohnungssuchenden ist gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Die
Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine ist ebenfalls leicht
angestiegen.
Dies in
Verbindung mit dem jährlich geringer werdenden Gesamtwohnungsbestand und
rückläufiger Fluktuation sind Anzeichen einer Anspannung im geförderten
Wohnungsmarkt.
Weiterhin
sind aktuell bei der Wohnungsversorgung Problemstellungen zu nennen:
-
90% der
Wohnungssuchenden sind Minderverdienende.
( Unterschreitung
der maßgeblichen Einkommensgrenze um 20% )
- Die Zahl der wohnungssuchenden
Alleinerziehenden ist gestiegen. Sie können aufgrund ihrer Einkommenssituation
nur schwer mit passendem Wohnraum versorgt werden.
Anlage 2: Wohnungssuchenden-Statistik-Gesamt
Vergleich 12.2006 zu 12.2007
Anlage 3: Wohnungssuchenden-Statistik,
aufgeteilt nach Bezirken
Vergleich 12.2006 zu 12.2007
Anlage 4: Freigemeldete Wohnungen mit Besetzungsrecht ( Zweit- und Mehrfachbelegung )
nach Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße
Anlage 5: 1. Erstbelegung für die im Jahre 2007 bezugsfertig gewordenen Neubauten nach
Dringlichkeitsrang und Haushaltsgröße
2. Zusammenfassung der Erstbelegung nach Modernisierung
Anlage 6: Untergebrachte Haushalte nach Dringlichkeit im Zeitraum 01.01. – 31.12.2007
Anlage 7: Untergebrachte Haushalte nach Dringlichkeit für den Zeitraum 2003 – 2007 und
nachrichtlich zusätzliche Unterbringung im städtischen Wohnhausbesitz
Anlage 8: Übersicht
der Freistellungen für geförderte Mietwohnungen nach
§ 30 Wohnraumförderungsgesetz i.V.m. § 7 Wohnungsbindungsgesetz.
b. Änderung
des bisherigen Dringlichkeitskataloges des Fachbereichs Wohnen der
Stadt Aachen für die Ausübung des Besetzungsrechtes bei Sozialwohnungen
Die Zahl der Wohnungssuchenden ist erheblich größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen. Das Besetzungsrecht der Stadt Aachen bei der Erst- und Wiederbelegung von geförderten Wohnungen wird deshalb vom Fachbereich Wohnen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften nach einem vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossenen Dringlichkeitskatalog ausgeübt.
Aufgrund
gesetzlicher Änderungen (Hartz IV-Leistungen, SGB XII-Leistungen) und einer
veränderten Berichtserstattung gegenüber der Wohnungsbauförderungsanstalt
bedarf es einiger Anpassungen des
Kriterienkataloges, der in der Neufassung als Anlage beigefügt ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,4 kB
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(wie Dokument)
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8,4 kB
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(wie Dokument)
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11,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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7,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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7,9 kB
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6
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(wie Dokument)
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7,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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8 kB
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8
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(wie Dokument)
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8,2 kB
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9
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(wie Dokument)
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18,7 kB
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