Kenntnisnahme - BA 4/0020/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Schleidener Straße in der Ortslage Aachen-Friesenrath, Verkehrsberuhigung;Bürgerantrag einiger Anwohner, vertreten durch Frau Inge Schroeder, Schleidener Straße 328, 52076 Aachen vom 16.11.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Beteiligt:
- Dezernat III; Fachbereich Verkehr und Tiefbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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16.03.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der geringen Bebauungsdichte, des fehlenden Querungsbedarfs für Fußgänger sowie der äußerst erfreulichen Unfallsituation Maßnahmen zur Veränderung der Verkehrssituation an der Schleidener Straße nicht erforderlich sind. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Polizei hat die Unfallsituation für
die Schleidener Straße im Bereich der Ortslage Friesenrath für die vergangenen
Jahre überprüft. Hierbei wurde erfreulicherweise in den vergangenen 3 Jahren
kein einziger Unfall von der Polizei an der B 258 registriert. Auswertungen der
Verkehrsmengen zeigen, dass dieses Teilstück der B 258 recht gering befahren
ist, weil aus der Eifel viele Verkehrsteilnehmer auf die Monschauer Straße
abbiegen und aus der Innenstadt viele Kraftfahrer vor Friesenrath ihre
Wohngebiete erreichen. Insofern bietet die Verkehrslage den Anwohnern
ausreichende Lücken zum Verlassen bzw. Erreichen ihrer Privatgrundstücke.
Ortstafeln (Z. 310/311 StVO) sind nach
§ 42 Abs. 3 StVO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften „ohne
Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzubringen,
wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf
einer der beiden Seiten der Straße beginnt oder endet“. Diesen Grundsätzen
folgend wurde die Ortstafel an der jetzigen Stelle in Höhe des ehemaligen
Friesenrather Hofes aufgestellt. Die von den Beschwerdeführern angeführten einzelnen
Gebäude Schleidener Straße 328, 330, 332 und 334 liegen als einzelne Wohnhäuser
außerhalb dieser geschlossenen Ortslage. Der gemeinsame Rad-/Gehweg verläuft
auf der Seite der Wohnhäuser, sodass die Fußgänger und Fahrradfahrer zu den
bzw. von den Wohnungen unmittelbar auf den Gehweg gelangen können und im Schutz
der Mittelinsel in der geschlossenen Ortslage spurweise die Straße in
Verkehrslücken überqueren können.
Günstig ist auch, dass der Gehweg im
angesprochenen Straßenabschnitt in der Innenkurve liegt und insofern Fußgänger
von einzelnen vielleicht zu schnell die Straße befahrenden Kraftfahrzeugen
nicht gefährdet werden, da diese eher nach außen drängen.
Schließlich würde eine solche
Schutzplanke die Sicht beim Verlassen der Grundstücke Nr. 316 und 328 spürbar
behindern.
Wegen des sehr geringen
Fußgängeraufkommens in diesem Randbereich Friesenraths, der relativ geringen
Verkehrsdichte auf der B 258 in diesem Teilabschnitt sowie der sehr
erfreulichen Unfallsituation (kein Unfall in den letzten 3 Jahren) sehen
deshalb die Polizei, der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie das Bezirksamt und
die Straßenverkehrsbehörde inhaltlich übereinstimmend keine Notwendigkeit für
zusätzliche verkehrsregelnde oder verkehrssichernde Maßnahmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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803,1 kB
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