Kenntnisnahme - BA 4/0019/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.            Erweiterung und Umbau des Inda-Gymnasiums

       hier: Zwischenbericht

Derzeit ist der Eigenbetrieb Gebäudemanagement bei den Planungen bzgl. der Räumlichkeiten, Nutzerabstimmung und Brandschutz etc.

 

Zu den Stellplätzen auf dem Grundstück bzw. eine mögliche Erschließung über den Romerich kann der Eigenbetrieb zum jetzigen Zeitpunkt nichts Neues sagen, da die Verkehrssituation/Erschließung des Grundstückes derzeit in der Verwaltung abgestimmt wird.

 

Sobald diese Planung erstellt ist, wird sie in der Sitzung der Bezirksvertretung vorgestellt.

 

2.    Aachener Straße, Radwegesituation in Nütheim

 

Aufgrund der Anregung von Herrn Willi de Hesselle, Heidchen 27 in Aachen in der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung am 14.10.2004 hat der Fachbereich Verkehr und Tiefbau den Baubetriebshof der Stadt Aachen gebeten, die Freigabe des Gehweges Aachener Straße zwischen Nütheimer Straße und Bahnesweg für Radfahrer auszuschildern. Die Breite des vorhandenen Gehweges sowie die geringe Zahl an Grundstückseinfahrten lassen das Radfahren ohne große Sicherheitsrisiken zu.

 

3.            Hausnummerierung Seniorenzentrum Walheim

 

Der Fachbereich Vermessung und Kataster teilt mit, dass bei einem Ortstermin mit Herrn Dr. Kösters die Bedenken bzgl. der Umnummerierung des Gebäudes Im Husebruch ausgeräumt werden konnten. Alle Gebäude des Seniorenzentrums werden nun unter einer Straßenbezeichnung geführt. Zur Aufrechterhaltung einer Reihenfolge der richtigen Nummerierung ist eine Umnummerierung der Häuser Auf der Kier 9 (neu 9 a) und 9 a (neu 9 b) erforderlich. Damit hat sich auch Herr Dr. Kösters einverstanden erklärt. Die Eigentümer sind bereits bei einer Eigentümerversammlung durch den Hausverwalter über die geplante Umnummerierung informiert worden.

 

4.            Kanalsanierungsmaßnahme Zedernweg/Speerwinkel

Anfrage der SPD-BF in der zweiten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim am 10.11.2004

 

Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau beantwortet die Fragen der SPD wie folgt:

 

Wie bereits in der Vorlage zur Sitzung am 10.11.2004 unter Punkt 1. mitgeteilt, sind als Ursachen für den vorzeitigen Verschleiß der Abwasserleitungen im Zedernweg Undichtigkeiten in den Muffen und Undichtigkeit in Folge von Betonkorrosion festgestellt worden. Dieser vorzeitige Verschleiß ist leider kein Einzelfall und hat in der Vergangenheit nicht immer vermieden werden können, weil das Thema „Qualitätsmanagement“ erst seit Beginn der 90er Jahre, als sich erstmals massive Schäden an Baumaßnahmen, welches die Lebensdauer von Bauwerken stark herabsetzte, zeigten, eine Rolle spielt. Heute können derartige Schäden („Pfusch am Bau“) durch die von der Stadt in Ausschreibungen von Baumaßnahmen verlangte Mitgliedschaft im „Güteschutz Kanal e.V.“ bzw. durch die sorgfältigere Überwachung der Einhaltung von Mindeststandards in Bezug auf Qualitätsstandards von Material, Baustoffen und Baudurchführung weitestgehend ausgeschlossen werden.

 

Eine hydraulische Nachberechnung zum Kanalnetz Walheim/Kornelimünster hat ergeben, dass die Kanäle im Zedernweg nicht nur baulich reparaturbedürftig sind, sondern auch hydraulisch nicht ausreichend sind, wobei wegen der hydraulischen Belastung eine Erneuerung der Kanäle erforderlich ist. Im Speerwinkel, in dem keine hydraulische Überlastung vorliegt, ist eine unterirdische Sanierung mittels Inliner möglich. Über die Lebensdauer von Inliner-Sanierungen liegen noch keine Langzeitergebnisse vor. Nach Ansicht der Fachverbände sind jedoch Nutzungszeiten von 40 Jahren realistisch.

Die Baumaßnahme wird unter zeitweiliger Vollsperrung im Zedernweg durchgeführt. Die Erreichbarkeit des Speerwinkels wird durch einen halbseitigen Ausbau im Kreuzungsbereich Zedernweg/Speerwinkel sichergestellt. Entsprechende Auflagen wurden in die Ausschreibung aufgenommen.

 

5.            Erschließungsanlage Lichtenbuscher Weg

hier: Übernahme der Verkehrsfläche

 

Nachdem die Erschließungsanlage Lichtenbuscher Weg vertragsgemäß hergestellt und technisch abgenommen wurde, wurde diese Anlage zum 06.12.2004 in die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht der Stadt Aachen übernommen.

 

6.    Auf der Kier, Herausnahme der Häuser 3 bis 7 a aus der Einbahnregelung

 

Durch Beschluss der Bezirksvertretung wurde die Straße Auf der Kier zwischen Schmithofer Straße und Abzweigung EUROVIA als Einbahnstraße in Richtung Schleidener Straße ausgeschildert. Die Schilder wurden so aufgestellt, dass auch die Zufahrten der Häuser Schmithofer Straße 7 sowie Auf der Kier 3 bis 7 a in der Einbahnregelung liegen. Die dortigen Anwohner müssen nun ca. 1 Kilometer Umweg fahren, um in den Geschäftsbereich Prämienstraße/Schmithofer Straße zu gelangen.

 

Sowohl beim Bezirksamt als auch bei der Straßenverkehrsbehörde stellten die Anwohner deshalb den Antrag, die Einbahnstraße erst hinter der Zufahrt 7 a beginnen zu lassen, da dort auch erst der Engstellenbereich beginnt. Bei einer Ortsbesichtigung zeigte sich, dass der erste Teilabschnitt der Straße Auf der Kier zwischen Schmithofer Straße und Haus Nr. 7 a eine deutlich breitere Asphaltfläche hat als das nachfolgende Steigungsstück. Aus verkehrlicher Sicht besteht die Möglichkeit, den noch zu markierenden Gehweg ab dem Pflanzfeld Auf der Kier 7 a nach außen zu verschwenken und den äußerst geringen Querverkehr im Begegnungsverkehr auf einer ca. 4,50 m breiten Verkehrsfläche zur Schmithofer Straße fließen zu lassen.

 

Dem Antrag der Anwohner konnte somit entsprochen werden, dass die Zufahrten der Häuser 7 sowie Auf der Kier 3 bis 7 a nicht der Einbahnregelung unterliegen.

 

Weiterhin wurde aus dem Kreis der Anwohner „Auf der Wildnis“ der Wunsch geäußert, das Radfahren entgegen der ausgeschilderten Einbahnstraße in den Ort freizugeben. Hier wird zunächst die Abmarkierung des Gehweges abgewartet, da das Teilstück zwischen Bahnübergang und Haus 7 a vermutlich nur eine Restfahrbahnbreite von 3,20 m betragen wird und auf dieser Fläche ein Begegnungsverkehr mit Radfahrern vermutlich zu gefährlich sein dürfte. Nach der Markierung ist die Situation erneut zu beobachten. Gegebenenfalls könnte der Gehweg für Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit freigegeben werden.

 

7.            Kreuzanlage Breiniger Straße

 

Die Kreuzanlage wurde mit Mitteln der Ortsgruppen des Eifelvereins Breinig und Kornelimünster restauriert. Die notwendigen Pflegemaßnahmen der grünen Anlage erfolgt durch den Aachener Stadtbetrieb.

 

8.            Auszahlung der Pauschalzuschüsse für die Jugendarbeit in den Sportvereinen

 

Als Anlage ist eine Übersicht über die Verteilung der Sportfördermittel 2004 zur Kenntnis beigefügt.

 

 

 

9.    Sitzung der Sozialraumkonferenz am 25. November 2004

 

Als Anlage ist zur Kenntnis die Niederschrift über die o.a. Sozialraumkonferenz beigefügt.

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Anlagen

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