Entscheidungsvorlage - FB 36/0199/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, die Verwaltung zu beauftragen:

1. die Verträge mit der Verbraucher-Zentrale über die Fortführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldenberatung und der Energieberatung bei der Verbraucherberatungsstelle Aachen für die Jahre 2009-2013 abzuschließen,

2. die erforderlichen Haushaltsmittel dem Vertrag entsprechend in den jeweiligen Haushalt                                    einzustellen.


 

Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung:

1. die Verträge mit der Verbraucher-Zentrale über die Fortführung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldenberatung und der Energieberatung bei der Verbraucherberatungsstelle Aachen für die Jahre 2009-2013 abzuschließen,

2. die erforderlichen Haushaltsmittel dem Vertrag entsprechend in den jeweiligen Haushalt einzustellen.

 

 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Allgemeine Verbraucherberatung und Schuldenberatung:

Bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale (VZ) handelt es sich um eine seit Jahren feste Einrichtung in Aachen, die aufgrund ihres Leistungsspektrums für die Aachener Bürger und Bürgerinnen eine bedeutende Anlaufstelle darstellt.

 

Die Kosten der Allgemeinen Verbrauchberatung in Aachen werden nach Abzug der Einnahmen zu 50%, die der Schuldenberatung zu 100 % durch die Stadt Aachen finanziert.

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 07.07.04 wurde 2004 zur Fortführung der Allgemeinen Verbraucherberatung und Schuldenberatung in Aachen ein Folgevertrag zur anteiligen Finanzierung der Beratungsstelle über 3 Jahre (bis 2007) abgeschlossen.

 

Für die Sachkosten sah dieser Vertrag eine Festbetragsfinanzierung vor, mit der die bis dahin üblichen Nachzahlungen in Folge von Kostensteigerungen vermieden werden konnten. Für die Personalkosten wurde eine Festbetragsfinanzierung vereinbart, bei der jedoch Mehrkosten infolge tarifbedingter Personalkostensteigerungen bei den Planstellen anteilig übernommen bzw. Einsparungen, etwa durch eine zeitweise Stellenvakanz durch die VZ- erstattet wurden.

 

Da zum Ende der Vertragslaufzeit in 2007 keine rechtzeitige Einigung über die Bedingungen eines Folgevertrages erzielt werden konnte, wurde der Vertrag zunächst ohne Änderung der Vertragskonditionen um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2008 verlängert.

 

Sowohl seitens der Stadt Aachen als auch seitens der Verbraucher-Zentrale NRW wird entsprechend der Absichtserklärung im auslaufenden Vertrag eine Fortführung der Beratungsstelle und ihrer Arbeit in Aachen angestrebt.

 

Beabsichtigt ist daher für die Jahre 2009-2013 einen Folgevertrag abzuschließen, dem das v.g. Finanzierungssystem weiterhin unverändert zugrunde liegt.

 

Danach soll der für die Allgemeine Verbraucherberatung und Schuldenberatung durch die Stadt zu zahlende Festbetrag in Höhe von 133.500 € für die Jahre 2009-2013 fortgeschrieben werden. Dieser Festbetrag beinhaltet

 

  1. die Sachkosten auf Basis des derzeitigen Sachkostenfestbetrages in Höhe von 60.000 Euro,
  2. die Personalkosten entsprechend der o.a. modifizierten Festbetragsregelung für die Planstellen (somit kann es infolge von Tarifsteigerungen zu Nachzahlungen kommen bzw. zu Rückzahlungen im Falle von Personalkosteneinsparungen, etwa durch eine zeitweise Stellenvakanz).

 

Nach wie vor soll der Vertrag ein beiderseitiges außerordentliches Kündigungsrecht beinhalten.

 

 

Die Verwaltung befürwortet wegen der Wichtigkeit und Bedeutung der Arbeit der Verbraucherberatungsstelle in Aachen einen Folgevertrag auf der Grundlage der beschriebenen Eckdaten zur Fortführung der Arbeit der VZ in Aachen für die Jahre 2009-2013 abzuschließen.

 

2. Energieberatung:

Seit 1991 gibt es in Aachen als feste Einrichtung die Energieberatungsstelle der VZ, die den Aachener Bürger und Bürgerinnen ein großes Leistungsangebot zu den vielfältigen Beratungsfeldern im Energiebereich, rund um Themen wie Energieverbrauch, Energieeinsparung, Energiekosten, etc., präsentiert.

 

Die Aachener Energieberatungsstelle der VZ ist Teil eines landesweiten Projekts mit 11 kommunal kofinanzierten Energieberatungsstellen. Daher erfolgt die Berechnung der kommunalen Kostenbeiträge pauschal, d.h. die Kosten für die Personal-, Sach- und Gemeinkosten aller Energieberatungsstellen der VZ in NRW werden auf die einzelnen Beratungsstellen umgelegt.

 

Zur Fortführung der Energieberatungsstelle der VZ in Aachen wurde 2004 ebenfalls gemäß Ratsbeschluss vom 07.07.04 für die Jahre 2005-2007 ein Vertrag mit einem städtischen Festbetrag in Höhe von 53.120 € abgeschlossen. Der städtische Anteil wurde für die Dauer der Vertragslaufzeit durch die STAWAG mit 43.296 € refinanziert.

 

Dieser Vertrag wurde 2007 ebenfalls ohne Änderung der Vertragskonditionen um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2008 verlängert; die STAWAG verlängerte ihre Unterstützung dementsprechend auch um ein weiteres Jahr.

 

Auch hier wird die Fortführung der Beratungsstelle und ihrer Arbeit in Aachen sowohl seitens der Stadt als auch der VZ angestrebt.

 

Dazu soll ein Fünfjahresvertrag mit einem jährlichen Festbetrag von 58.200 € auf Basis eines über die Jahre 2009-2013 gemittelten Kostenansatzes abgeschlossen werden. Das bedeutet eine Steigerung des jährlichen Festbetrages um 5.080 € ab 2009. Die Erhöhung des Festbetrages berücksichtigt eine kalkulatorische Steigerungsrate, die über die gesamte Vertragslaufzeit gemittelt wird.

 

Im übrigen wird auch hier ein beiderseitiges außerordentliches Kündigungsrecht vertraglich vereinbart werden.

 

Seitens der STAWAG wurde für die Jahre 2009-2013 Unterstützung mit dem gleichen prozentualen Anteil wie bisher zugesagt. Das bedeutet, die STAWAG wird für die nächsten 5 Jahre einen jährlichen Kostenbeitrag von 47.433 € (bislang 43.296 €/Jahr) leisten.

Somit würde der städtische Anteil von bisher 9.824 €/Jahr auf 10.767 €/Jahr ansteigen. 

 

 

Schließlich wird noch darauf hingewiesen, dass in den Kosten für die Energieberatung eine Kostenerstattung an die Allgemeine Verbraucherberatung für die Fixkosten der gemeinsam genutzten  Infrastruktur (z.B. Raummiete, Telefonanlage, etc.) enthalten ist. Diese Kostenerstattung beträgt 15.124 €. Würde die Energieberatung nicht fortgeführt, würde der Kostenbeitrag für die Allgemeine Verbraucherberatung automatisch anteilmäßig (50%) um 7.562 €/Jahr steigen.

 

Zudem ergänzt die Energieberatung der Verbraucher-Zentrale NRW sinnvoll sowohl die Energieberatung der STAWAG als auch das Projekt altbau plus. Während altbau plus den Schwerpunkt im Bereich der Sanierungsberatung setzt, bietet die Energieberatungsstelle der VZ eine Energieberatung im klassischen Sinne an. Die Verzahnung mit dem Projekt altbau plus wird auch durch den anteiligen Einsatz der Beratungskraft der Energieberatung gewährleistet.

 

Die Verwaltung spricht sich daher für die Weiterführung der Energieberatungsstelle der VZ  in Aachen und dem dazu erforderlichen Abschluss des Folgevertrags für 2009-2013 mit einem jährlichen Kostenanteil von brutto 58.200 € aus (bei einer Kostenbeteiligung der STAWAG in Höhe von 47.433 €/Jahr).

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Zu a): 133.500 €/Jahr sind bei der Aufstellung des Haushalts für die Jahre 2009-2013 zu berücksichtigen (133.500 €/Jahr in den Jahren 2005-2008)

 

Zu b): 58.200 €/Jahr sind bei der Aufstellung des Haushalts für die Jahre 2009-2013 zu berücksichtigen (53.120 €/Jahr in den Jahren 2005-2008). Der städtische Anteil beträgt dabei

10.767 €/Jahr für die Jahre 2009-2013 (9.824 €/Jahr in den Jahren 2005-2008)

 

 

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