Kenntnisnahme - FB 61/0807/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg Vaalser Straße;Antrag des SPD-Ratsherrn Norbert Plum vom 19.10.2007,Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2007
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
07.05.2008
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
A) Baulicher
Zustand der Radverkehrsanlagen Vaalser Straße zwischen Halifaxstraße und Grenze
Die Radwege entlang der Vaalser Straße sind weitgehend auf den Nebenanlagen in roter Pflasterung als getrennte Rad-/Gehwege baulich angelegt und weisen Breiten von 1,20 m bis 1,60 m auf. In einigen Teilabschnitten liegen daneben noch Sicherheitsstreifen, in anderen liegen Parkstreifen oder Stützwände mit Geländer unmittelbar daneben und lassen eine breitere Nutzung nicht zu. Im unbebauten Teilabschnitt zwischen Alte Vaalser Straße/Reutershagwinkel und Keltenstraße nutzen Fußgänger und Radfahrer eine gemeinsame asphaltierte Nebenanlage von 2,50 bzw. 3,00 m Gesamtbreite.
B) Verkehrsrechtliche Einstufung
Nach § 2 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften soll bei getrennten Fuß- und Radwegen die lichte Breite des Radweges mit Sicherheitsraum mindestens 1,50 m betragen. Für Begegnungsradwege wird innerorts eine Mindestbreite von 2,50 und außerorts eine Mindestbreite von 2,00 m festgelegt. Die vorhandenen Querschnitte an der Vaalser Straße lassen somit mit Ausnahme der asphaltierten Abschnitte zwischen Reutershagwinkel und Keltenstraße nur eine Nutzung jeweils in einer Fahrtrichtung zu. Die entsprechenden Verkehrszeichen 241-30 stehen vor Ort und legen die Benutzungspflicht jeweils parallel zum Kraftfahrzeugverkehr fest.
Drei Ausnahmen von dieser Regelung wurden aus den nachfolgenden Gründen gemacht:
1. Zwischen dem Stichweg Vaalser Straße 294 (Erschließungsstraße Sportplatz) und der signalisierten Fußgängerfurt zum Kronenberg in Höhe Haus Vaalser Straße 268 dürfen Radfahrer in rücksichtsvoller Fahrweise auch ein Stück entgegen der vorgenannten allgemeinen Nutzungsrichtung fahren, um im Rahmen der dort vorhandenen Radroutenbeschilderung vom Sportplatz aus das gesicherte Querungsangebot über die Vaalser Straße an der signalisierten Furt Kronenberg erreichen zu können. Hierzu ist der Gehweg für die Benutzung mit Fahrrädern freigegeben.
2. Entlang des Pariser Ringes werden die Fahrradfahrer auf der östlichen Seite auf einem Begegnungsradweg zur Vaalser Straße geleitet. Den von dort in Richtung Innenstadt orientierten Radfahrern wäre eine Führung bis zur nächsten stadtauswärts liegenden signalisierten Querungsmöglichkeit zu weit und zu umständlich. Daher ist das Teilstück zwischen Einmündung Radweg Pariser Ring und der signalisierten Querungsmöglichkeit am Westfriedhof für Fahrradfahrer in Richtung Innenstadt freigegeben.
3. Weil die Einmündung Vaalser Straße/Alte Vaalser Straße über keine signalisierte gesicherte Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer über die Vaalser Straße verfügt, ist es Fahrradfahrern gestattet, im Schutz der Ampel Schurzelter Straße auf die stadtauswärts linke Seite zu queren und den dortigen Geh/- Radweg bis zur Alten Vaalser Straße in rücksichtsvoller Fahrweise mit zu benutzen, um dort links in das Wohngebiet abzubiegen.
Alle übrigen Radwegabschnitte sind nur Einrichtungsradwege. Fahrradfahrer mit einem in Gegenrichtung liegenden Fahrziel müssen zunächst auf ihrer Seite in erlaubter Fahrtrichtung die Vaalser Straße nutzen, um im Schutze des nächsten signalisierten Querungsangebotes zur gegenüberliegenden Seite zu wechseln und dort das Ziel anzusteuern.
C) Unfallsituation
Die von der Polizei aufgenommenen Radfahrunfälle verteilen sich auf beide Fahrtrichtungsseiten in etwa gleich und sind weitestgehend auf den vorhandenen Radweganlagen geschehen. Neben einigen Alleinunfällen (zu spätes Erkennen von Hindernissen entlang der Radwege) lagen die Ursachen bei
den anderen Unfällen (zwischen PKW und Radfahrer) meistens in der Nichtbeachtung des Radfahrers durch ein- und ausfahrende PKW bzw. beim Abbiegen in Nebenstraßen unter Querung durchgehender Radwegebeziehungen. Auffällig häufig wurden Radfahrer erfasst, die entgegen der erlaubten Fahrtrichtung den Radweg befuhren und mit denen die ein- oder ausbiegenden Kraftfahrer aus dieser Richtung nicht rechneten.
D) Maßnahmen
Die eingangs beschriebenen geringen Verkehrsflächenbreiten lassen die Freigabe der baulich angelegten Radwege für den Begegnungsverkehr nicht zu. Insofern kann die immer wieder zu beobachtende Nutzung in beiden Richtungen nicht legalisiert werden. Vor Ort sind an einigen Signalanlagen noch Streuscheiben vorhanden, die auch in der nicht erlaubten Fahrtrichtung Fahrrad-Symbole enthalten. Die Verwaltung wird diese Streuscheiben gegen reine Fußgänger-Symbole austauschen.
Weiterhin werden die schadhaften Markierungen der Radverkehrsanlagen über untergeordnete Einmündungen bei nächster Gelegenheit erneuert und jeweils mit einem Radfahr-Symbol ergänzt, um die einbiegenden Kraftfahrer auf die bevorrechtigten Radfahrer deutlicher hinzuweisen.
Schließlich wird die Verwaltung für den Einmündungsbereich Pariser Ring nach einem Alternativkonzept zur Führung der Radfahrer näher an die B 1 Vaalser Straße heran suchen, damit die Radfahrer von den abbiegenden Kraftfahrern früher erkannt werden und die Autofahrer ihr Fahrverhalten darauf einstellen können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
43,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
685,5 kB
|