Entscheidungsvorlage - FB 61/0778/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Türmchenweg, Verkehrssituation;Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Haaren/Verlautenheide vom 10.01.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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24.04.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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07.05.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, als Versuch für zunächst sechs Monate den Türmchenweg an der Ecke Kalkbergstraße abzupollern. Anschließend sind die Auswirkungen auszuwerten und über die endgültige Verkehrslenkung zu entscheiden.
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt, den Türmchenweg an der Einmündung Kalkbergstraße für einen Versuchszeitraum von zunächst sechs Monaten durch Poller abzuriegeln, wobei für die rettungstechnische Erschließung sowie die Müllabfuhr zwei herausnehmbare Poller berücksichtigt werden. Anschließend sind die Auswirkungen der Abpollerung für die Anlieger des Türmchenweges selbst sowie für die umliegenden Knoten zu ermitteln und über die endgültige Verkehrsführung im Türmchenweg erneut zu beraten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Bezirksfraktion Haaren-Verlautenheide vom 10.01.2008 wurde am 22.01.2008 eine Verkehrserhebung im Einmündungsbereich Kalkbergstraße/Türmchenweg über einen Zeitraum von 12 Stunden (7.00 Uhr bis 19.00 Uhr) vorgenommen.
Hierbei wurden im Türmchenweg insgesamt 1.315 Fahrzeuge gezählt, wovon 796 von der Kalkbergstraße in den Türmchenweg einfuhren und 519 herausfuhren. Die Fahrbeziehung von Eilendorf in den Türmchenweg war mit insgesamt 807 Fahrzeugen und die Fahrbeziehung von der Waldstraße/Verlautenheidener Straße in den Türmchenweg mit 408 Fahrzeugen für beide Richtungen vertreten.
Nach § 42 Abs. 4a der Straßenverkehrsordnung und den zu Verkehrszeichen 325/326 StVO erlassenen Verwaltungsvorschriften müssen die entsprechenden Straßen den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Da Kinderspiele überall erlaubt sind und Fußgänger die Straße in ganzer Breite benutzen dürfen, ist ein erhöhter Durchgangsverkehr mit der Ausschilderung als Verkehrsberuhigter Bereich nicht verträglich.
Bereits unmittelbar nach Ausbau des Türmchenweges und Ausschilderung nach Verkehrszeichen 325/326 StVO entwickelte sich ein spürbarer Abkürzungsverkehr aus Richtung Eilendorf-Nirm sowie dem Neubaugebiet Waldstraße/Großheidstraße zur Umgehung der Knoten Kalkbergstraße/ Verlautenheidener Straße und Endstraße/Verlautenheidener Straße. Die daraufhin mit der Absicht, die Fahrverbindung unattraktiv zu machen, vorgenommenen zusätzlichen Parkstandsmarkierungen haben leider nicht den gewünschten Effekt erzielt, sodass die in vorliegendem Antrag dargestellten verkehrlichen Verhältnisse besonders in Verkehrsspitzenzeiten zutreffen.
Die Verwaltung sieht die Möglichkeit, den Türmchenweg in Höhe der Einmündung Kalkbergstraße abzupollern, da an dieser Stelle die Verkehrsfläche im Türmchenweg das Wenden der Fahrzeuge zulässt. Für rettungstechnische Einsätze sowie die Müllentsorgung können zwei Poller herausnehmbar sein und somit die Durchfahrt für diese Sonderfahrzeuge gewährleisten.
Die mit der Linie 57 einmal stündlich die Kalkbergstraße nutzende ASEAG erhebt Bedenken gegen die Abbindung des Türmchenweges auch für einen Versuchszeitraum von sechs Monaten, weil der dort nicht mehr mögliche Querverkehr dann auf die Einmündung Kalkbergstraße/ Verlautenheidener Straße ausweichen muss. Hier befürchtet die ASEAG Rückstaus, die auch auf den Linienverkehr und dessen Fahrzeiten Auswirkungen haben könnten. Die Verwaltung empfiehlt in übereinstimmender Auffassung mit der Kreispolizeibehörde dennoch die Abpollerung als befristeten Verkehrsversuch, um die Auswirkungen auf die Nachbarknoten beobachten und – auch bezüglich der Verlustzeiten für die ASEAG – bewerten zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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390,4 kB
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