Kenntnisnahme - FB 61/0797/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Verkehrssituation Ürsfeld;Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Richterich vom 20.02.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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04.06.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Seit dem 15.09.2002 ist die Ortsdurchfahrt Ürsfeld in Fahrtrichtung Banker-Feld-Straße ab der Eisenbahnbrücke für Kraftfahrer gesperrt. Von der zunächst durch Verkehrszeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) und Freigabe für Radfahrer vorgenommenen Sperrung wurde Ende Oktober 2002 auch der landwirtschaftliche Verkehr vom Verkehrsverbot ausgenommen, weil die Nutzung der Ausweichstrecke Horbacher Straße in Alt Richterich mit landwirtschaftlichen überbreiten Arbeitsgeräten nicht möglich bzw. zumutbar war. Da nach geltendem Verkehrsrecht von Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt oder Fahrtrichtung) nur Radfahrer befreit werden dürfen, musste die Beschilderung in die jetzt vor Ort noch bestehende Form geändert werden.
Seitdem kontrolliert die Polizei im Rahmen personeller Möglichkeiten immer wieder dieses Verkehrsverbot. Die der Polizei auferlegten Entscheidungskriterien bei der Personaleinplanung im Verkehrsbereich (Bevorzugung schützenswerter Einrichtungen oder Unfallhäufungsstellen) bedingen jedoch, dass für das Verkehrsverbot in Ürsfeld nur äußerst selten ein Spielraum für Verkehrskontrollen verbleibt. Der für Richterich zuständige Polizei-Bezirksbeamte ist ebenfalls immer wieder zu Kontrollen vor Ort, kann jedoch als einzelner Polizist mit vielfältigsten polizeilichen Aufgaben nur vereinzelte gebührenpflichtige Kontrollaktionen im Bereich Ürsfeld/Banker-Feld-Straße vornehmen.
Alle Polizeidienststellen bestätigen, dass die Verkehrsverstöße gegen Verkehrszeichen 260 StVO an der Eisenbahnbrücke Ürsfeld überdurchschnittlich hoch sind. Die fehlenden Unfälle hieraus sowie die Vorrangigkeit anderer polizeilicher Einsatzbereiche geben jedoch kaum Spielraum zu intensiveren gebührenpflichtigen Kontrollen. Die befragten Verkehrsteilnehmer bestätigen, dass sie in Kenntnis dieser seltenen Kontrollen und der relativ geringen Verwarnungsgelder von 15,00 € das Risiko einer Kontrolle eingehen. Die Polizei sieht lediglich eine Verbesserungsmöglichkeit darin, die Sperrbeschilderung von Verkehrszeichen 260 wieder in Verkehrszeichen 267 StVO zurückzufahren, was allerdings eine Aufhebung der Ausnahmeregelung für den landwirtschaftlichen Verkehr bedingen würde und diesen wieder auf die Horbacher Straße bzw. die Ortslage Kohlscheid verlagern würde. Ansonsten haben selbstverständlich auch alle Bürger das Recht, festgestellte Verkehrsverstöße mit Tag und Uhrzeit sowie Kfz-Marke und Kennzeichen schriftlich zu erfassen und bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Ausschließen lassen sich die Verkehrsüberschreitungen nur durch eine bauliche Abriegelung der Straße, z. B. unter der Eisenbahn, wovon allerdings alle Kraftfahrer erfasst wären.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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557,2 kB
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