Entscheidungsvorlage - FB 01/0178/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Vertrauenspersonen für den Ausschuss zu wählen:

 

Vertrauenspersonen                                                stellvertr. Vertrauenspersonen

 

1.                                                                                 1.

2.                                                                                 2.

3.                                                                                 3.

4.                                                                                 4.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß §§ 40, 41 u. 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit Ziff. 4.1, 4.3 u. 10 Gem.Rd.Erl. vom 27.08.1998 (MBL. NRW S. 1169), zuletzt geändert durch Gem.Rd.Erl. vom 20.09.2007 (MBL. NRW S. 739), ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlagsliste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächsten 5 Jahre wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.

Der Ausschuss besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen/Beisitzer.

Von den 7 Vertrauenspersonen sind 4 vom Rat der Stadt aus den Einwohnern der Stadt zu wählen, und zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 GVG, Ziff. 4.3 u. 10.2 Gem.Rd.Erl.). Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2008 zu wählen und bis 30.06.2008 dem Amtsgericht mitzuteilen.

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat folgende Zuteilung ergeben:

 

vom Rat zu wählende

Vertrauenspersonen

davon

CDU

SPD

GRÜNE

FDP

Linke

4

2

1

1

-

-

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Hauhaltsjahr/Wirtschaftsjahr

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich nicht.

 

Jährliche Folgekosten ergeben sich nicht.

 

Maßnahmenbezogene Folgekosten

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

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