Entscheidungsvorlage - FB 61/0813/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, An den Frauenbrüdern 1.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.05.2007 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung , die Sicherung des Fußgängerverkehres, die Aufstellung des Bebauungsplanes  -An den Frauenbrüdern - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kasernenstraße, An den Frauenbrüdern und Im Mariental beschlossen.

 

Durch dieses Bebauungsplanverfahren sollen im Verfahrensbereich die öffentlichen Verkehrsflächen, speziell die Fußgängerbereiche, die derzeit noch größtenteils auf der privaten Grundstücksfläche liegen, rechtlich gesichert werden.

 

Der Verfahrensbereich umfasst auch das Grundstück An den Frauenbrüdern 1. Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung ein Bauantrag zum Umbau des derzeitigen Bürogebäudes in Wohnungen mit der Errichtung einer zugehöriger Tiefgarage vor.

Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurden Verhandlungen mit dem Bauherren / Eigentümer zur Sicherung der erforderlichen öffentlichen Verkehrsflächen geführt und die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB bis zur vertraglichen Regelung über die Sicherung der öffentlichen Verkehrsflächen in diesem Bereich zurückgestellt.

 

Die Zurückstellung des Vorhabens läuft zum 20.06.2008 aus.

 

Da die vertragliche Sicherung der erforderlichen öffentlichen Verkehrsflächen im Verfahrensbereich noch nicht erfolgt ist, ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für das Grundstück An den Frauenbrüdern 1eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.

 

Der Rat der Stadt hat aufgrund dieser Empfehlung bereits in seiner Sitzung am 09.04.2008 eine entsprechende Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich An den Frauenbrüdern 1 beschlossen. Bestandteil der Satzung über die Veränderungssperre ist ein Plan mit der Darstellung des Geltungsbereiches. Da der dem o.g. Beschluss beigefügte Plan nicht nur, wie im Satzungstext beschrieben, das Grundstück - An den Frauenbrüdern 1- umschreibt, sondern auch Teile der angrenzenden öffentlichen Straßenflächen beinhaltet, entspricht die Darstellung im Plan nicht exakt dem im Satzungstext beschriebenen Bereich.

Aus Rechtssicherheitsgründen muss daher der Beschluss der Veränderungssperre mit einer an den Satzungstext angepassten Darstellung des Geltungsbereiches im Rat wiederholt werden.

 

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

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Anlagen

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