Entscheidungsvorlage - FB 01/0178/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Ausschusses beim Amtsgericht, der die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2009 - 2013 aus der Vorschlagsliste wählt und der über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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28.05.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.05.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß §§ 40, 41 u. 42 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit Ziff. 4.1, 4.3 u. 10 Gem.Rd.Erl. vom 27.08.1998 (MBL. NRW S. 1169), zuletzt geändert durch Gem.Rd.Erl. vom 20.09.2007 (MBL. NRW S. 739), ist beim Amtsgericht ein Ausschuss zu bilden, der aus der Vorschlagsliste der Gemeinde die Schöffinnen und Schöffen für die nächsten 5 Jahre wählt und auch über etwaige Einsprüche gegen die Vorschlagsliste zu entscheiden hat.
Der Ausschuss besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen/Beisitzer.
Von den 7 Vertrauenspersonen sind 4 vom Rat der Stadt aus den Einwohnern der Stadt zu wählen, und zwar mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl (§ 40 GVG, Ziff. 4.3 u. 10.2 Gem.Rd.Erl.). Die Vertrauenspersonen sind bis spätestens 31.05.2008 zu wählen und bis 30.06.2008 dem Amtsgericht mitzuteilen.
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der Sitzverteilung im Rat folgende Zuteilung ergeben:
vom Rat zu wählende Vertrauenspersonen |
davon |
||||
CDU |
SPD |
GRÜNE |
FDP |
Linke |
|
4 |
2 |
1 |
1 |
- |
- |
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Hauhaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich nicht.
Jährliche Folgekosten ergeben sich nicht.
Maßnahmenbezogene Folgekosten
Maßnahmenbezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.