Kenntnisnahme - FB 11/0179/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Eckpunkte des Tarifabschlusses:

 

  • Die Tabellenentgelte steigen für alle Beschäftigten um 50 Euro sowie zusätzlich um 3,1 Prozent. Die Erhöhung tritt im Tarifgebiet West ab dem 01. Januar 2008 und im Tarifgebiet Ost zum 01. April 2008 in Kraft.

  • Zum 01. Januar 2009 kommt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent.

  • Im Januar 2009 erhalten alle Beschäftigten eine Einmalzahlung von 225 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Sonderzahlung.

  • Die Arbeitszeit steigt im gesamten Tarifgebiet West auf 39 Wochenstunden. Ausgenommen hiervon ist der Bereich der Krankenhäuser. Hier bleibt es mit Ausnahme von Baden-Württemberg bei 38,5 Stunden. In Baden-Württemberg verbleibt es für die Krankenhäuser bei der dort bereits geltenden 39-Stunden-Woche.

  • Die Vergütungen der Auszubildenden werden ab 01. Januar 2008 um 70 Euro erhöht.

  • Für die Versorgungsbetriebe sind ergänzende Regelungen vorgesehen, unter anderem steigt in diesem Bereich die Wechselschichtzulage auf 200 Euro und die Schichtzulage auf 130 Euro.

  • Für die Krankenhäuser steigen in 2008 die Tabellenentgelte um 50 Euro sowie zusätzlich um 1,6 Prozent. Zum 01. Januar 2009 steigen die Tabellenentgelte um 4,3 Prozent. Im Tarifgebiet West wird das Leistungsentgelt von 1 Prozent ausgesetzt und eine bislang gewährte Zulage um 10 Euro monatlich reduziert.

 

Die Umsetzung des Tarifergebnisses 2008 bei der Stadtverwaltung Aachen:

 

  • Die Redaktionsverhandlungen zur Umsetzung sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Ein Abschluss ist frühestens Anfang Juni 2008 zu erwarten. Die Verwaltung wird deshalb die Tarifergebnisse schrittweise umsetzen.

 

  • Mit der Entgeltabrechnung für den Monat Mai 2008 werden die Entgelte nach den neuen Tabellenwerten berechnet und entsprechende Nachzahlungen für die Monate Januar bis April 2008 erfolgen. Damit werden ebenfalls die Nachverrechnungen für unständige Entgeltbestandteile, die unmittelbar auf Tabellenwerte zurückgreifen (z.B. Zeitzuschläge, Überstunden, Rufbereitschaftsvergütung) vorgenommen.

 

  • Für eine Vielzahl von weiteren Lohnarten wie Wechselschicht- oder Schichtzulagen, Weitergewährung von Vergütungsgruppenzulagen, Meisterzulagen, Erschwerniszuschlägen u.a. müssen die Änderungen in den noch ausstehenden Redaktionsverhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien noch festgelegt werden. Diese Lohnarten sowie ggfls. darauf basierende Pauschalen oder Besitzstände werden in einem weiteren Schritt in die folgenden Abrechnungen einfließen und nochmals zu Rückrechnungen ab Januar 2008 führen. Dies kann voraussichtlich mit der Abrechnung für Juni oder Juli erfolgen.

 

  • Für die Weitergeltung von Besitzständen für nach altem (BAT) Recht begonnene Bewährungs- oder Zeitaufstiege ist im § 8 Abs. 3 TVÜ-VKA die Frist zunächst bis zum 31.12.2009 verlängert worden für die Beschäftigten, die einen Bewährungs- oder Tätigkeitsaufstieg vor dem 01.10.2005 begonnen haben. Entsprechendes gilt für die Weiterzahlung von Vergütungsgruppenzulagen nach § 9 TVÜ-VKA. Fälle, in denen aufgrund dieser Fristverlängerung Änderungen eintreten, werden in den kommenden Wochen durch die Sachbearbeiter / innen des FB 11 / 3 aufgegriffen. Die betroffenen Beschäftigten erhalten über das Ergebnis einer möglichen Änderung einen gesonderten Bescheid.

 

  • Als weitere Auswirkung des Tarifabschlusses wird die regelmäßige Arbeitszeit für Beschäftigte und Auszubildende mit Wirkung vom 01. Juli 2008 auf durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich angehoben. Davon ausgenommen sind nur Altersteilzeitbeschäftigte.

 

  • Zunächst aber können Teilzeitbeschäftigte, mit denen eine feste Stundenzahl vereinbart ist, bis zum 30. Juni 2008 beantragen, ihre Arbeitsstundenzahl ab 01.07.2008 so aufzustocken, dass die Höhe des bisherigen Brutto-Einkommens weiterhin erreicht wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen der Tariferhöhungen sind bereits in den Etatansätzen der Haushaltsberatungen für 2008 berücksichtigt worden.

 

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