Entscheidungsvorlage - FB 61/0777/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Verwaltung zu beauftragen, für die Münsterstraße eine Planung zu erstellen und den Ausbau vorzubereiten. In der Zwischenzeit soll ein provisorischer Fußweg entlang der Fahrbahn angelegt werden.

Der Antrag ist damit behandelt.

 

Der Verkehrsausschuss  beauftragt die Verwaltung, für die Münsterstraße zwischen BAB und Wilhelm-Ziemons-Straße eine Planung zu erstellen und den Ausbau vorzubereiten. In der Zwischenzeit soll ein provisorischer Fußweg entlang der Fahrbahn angelegt werden.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Münsterstraße ist in dem hier zu betrachtenden Teilstück Bestandteil des B-Plan 678 Brander Feld, der an dieser Stelle eine Verkehrsfläche von 14-17m Breite ausweist. Diese Fläche ist nicht weiter detailliert, was bei B-Plänen üblich ist. Die Gestaltung bzw. Aufteilung der Verkehrsfläche ist üblicherweise Inhalt eines separaten Gestaltungsplans, der aber nur für die Straßen im Wohngebiet, nicht für die Münsterstraße ausgearbeitet wurde.

 

Die Notwendigkeit einer fußläufigen Verbindung an dieser Stelle wird von den beteiligten Dienststellen in der Verwaltung gesehen, wenn auch eine Ausweichmöglichkeit für Fußgänger über den Membachweg in unmittelbarere Nähe zur Not besteht. Dennoch sollte hier zeitnah ein Gehweg angelegt werden, um die Straße zu komplettieren.

In der BV ist beantragt diesen Fußweg hinter der vorhandenen Hecke zu führen.

Die Verwaltung schlägt indessen vor einen Gehweg entlang der Fahrbahn anzulegen.

 

Begründung:

Nach einer kürzlich vorgenommenen Vermessung des besagten Abschnitts reicht der Abstand zwischen dem heutigen Rand der Asphaltbefestigung und der Hecke aus, um dort ebenso wie auf der gegenüber liegenden Seite einen Gehweg von 1,75m Breite anzulegen. Dies entspricht zwar nicht dem von der BV gewünschten Mindestmaß für die Gehwege im Bezirk, bietet aber einige Vorteile:

 

1   Die Kontinuität des Querschnitts von Süden kommend bleibt gewahrt.

2   Die Hecke, die in einem guten Zustand ist und von der Umweltbehörde als wertvolles Landschaftselement eingestuft wird, kann erhalten bleiben.

3   Die Gebäude an der Membachstraße  behalten ihren optischen Schutzstreifen gegenüber der Münsterstraße.

4   Die Hecke kann weiterhin ihre Schutzfunktion für die benachbarte Wohnbebauung erfüllen.

5   Das Anlegen eines Gehweges nördlich der Hecke ist nur mit einem gravierenden Rückschnitt der Hecke möglich, der nach Einschätzung der Umweltbehörde u. U. zu einem „Totalverlust der gesamten Vegetationsstruktur“ führt.

6   Ein separater Fußweg schafft zwischen der Hecke und den Einfriedigungen der Wohnhäuser einen Raum ohne soziale Kontrolle, der zumindest die Konsequenz einer separaten Beleuchtung beinhaltet.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung beabsichtigt aufgrund baulicher und funktionaler Mängel (fehlender Gehweg) für die Münsterstraße von Autobahn bis Wilhelm- Ziemons-Straße einen Vollausbau im Anschluss an den Ausbau des Grauenhofer Weges. Da es sich hierbei um eine Vorbehaltsstraße handelt, sollen Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz beantragt werden. Aus diesem und haushaltstechnischen Gründen ist der Ausbau etwa ab 2012 möglich.

Technisch machbar ist die Anlage des Gehweges nach Erstellung der Ausbauplanung im Vorgriff auf den späteren Vollausbau. Allerdings birgt dies das Risiko einer Zerstörung beim späteren Ausbau in sich und bedeutet eine komplett städtische Finanzierung des Gehweges.

Denkbar ist die Anlegung eines provisorischen Gehweges als Schotterfläche entlang der derzeitigen Fahrbahn.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Vollausbau derzeit noch nicht bezifferbar.

Provisorischer Gehweg ca. 15.000 €, Mittel sind nicht im HH

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Anlagen

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