Entscheidungsvorlage - FB 61/0788/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die vorgelegte Planung eines Fußgängerüberwegs in der Bismarckstraße auf Höhe des Neumarkts gemäß Variante 2 zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt die vorgelegte Planung eines Fußgängerüberwegs in der Bismarckstraße auf Höhe des Neumarkts gemäß Variante 2 und empfiehlt, den Fußgängerüberweg in die Prioritätenliste für Querungshilfen aufzunehmen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bismarckstraße;

Hier: Anlage eines Fußgängerüberwegs auf Höhe des Neumarkt 

 

Anlass:

Im Rahmen des Zukunftswerkstattprozesses im Frankenberger Viertel wurde in der Bismarckstraße das Schrägparken eingeführt und eine Tempo 30-Zone mit der dazugehörigen Rechts-vor-Links-Regelung eingerichtet.

 

Für die bestehende Fußgänger-Lichtsignalanlage auf Höhe des Neumarktes wurde in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.10.2007 und des Verkehrsausschusses am 25.10.2007 einstimmig beschlossen, dass die bisherige Signalanlagenregelung aufgrund der Tempo 30-Zonen-Regelung und der bestehenden zusätzlichen Rechts-vor-Links-Regelung an der Einmündung Neumarkt/Bismarckstraße/Triebelsstraße verändert werden soll und bis zur Umsetzung einer dauerhaften baulichen Querungshilfe zunächst eine Rot-Dunkel-Schaltung der Signalanlage eingerichtet werden soll. Die Rot-Dunkel-Schaltung ist zwischenzeitlich angebracht worden.

 

Analyse:

Am 16.10.2007 wurde sowohl eine Zählung des fließenden Verkehrs als auch des querenden Fußgängerverkehrs in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr im Bereich des Neumarkt durchgeführt. Die Kraftfahrzeugverkehrsstärke weist eine typische Verteilung mit Morgen- und Abendspitze auf, während im Fußgängerverkehr eine deutliche Zunahme der Verkehrsstärken von nachmittags bis abends zu verzeichnen ist.

Als verkehrliche Vorraussetzung für einen möglichen bzw. empfohlenen Einsatzbereich von Fußgängerüberwegen gelten laut R-FGÜ Kombinationen der Spitzenstundenwerte der Fußgängerverkehrsstärken von 50-100 Fg/h mit den dazugehörigen Kraftfahrzeugverkehrsstärken von 300-450 bzw. 450-600 Kfz/h. Ein Vergleich der Spitzenstundenwerte des Fußgänger-Querverkehrs mit den dazugehörigen Kraftfahrzeugverkehrsstärken ergibt eine Kombination von 61-90 Fußgängern und 388-551 Kraftfahrzeugen pro Stunde. Damit liegen die gezählten Werte im möglichen bzw. empfohlenen Einsatzbereich und rechtfertigen die Anordnung eines Fußgängerüberwegs in der Bismarckstraße.

 

 

 

 

Planung:

Für die Anlage eines Fußgängerüberwegs in der Bismarckstraße auf Höhe des Neumarkt wurden zwei Varianten untersucht, die weiter unten vorgestellt werden. Zunächst sollen die Richtwerte erläutert werden, die in beiden Varianten zur Anwendung kommen.

Die Breite der Fußgängerüberwege beträgt 4,0 m, ein nach R-FGÜ 2001 empfohlener Wert. Die Warteflächen, bzw. der Aufstellbereich der Fußgänger an den Fußgängerüberwegen entspricht mit einer Breite von ca. 5,0 m einer empfohlenen Mindestbreite für vorgezogene Seitenräume der RASt 06. Um eine ausreichende Sicht auf den Aufstellbereich sicherzustellen, werden seitlich an den Überweg angrenzende Bereiche von Sichthindernissen freigehalten. Da in diesem Bereich Schrägparkstände angeordnet sind und diese die Sicht auf die Wartefläche stärker beeinträchtigen als Längsparkstände, wurden die freizuhaltenden Bereiche aus Verkehrssicherheitsgründen mit 10 m bzw. 5 m für abliegende bzw. anliegende Fahrzeugströme gemäß RASt 06 dimensioniert.

 

Variante 1: Fußgängerüberweg auf Höhe der bestehenden Signalanlage (Anlage 1)

 

Bei dieser Variante wird die nördliche Wartefläche auf Höhe der bestehenden Signalanlage bis zur Parkstreifenbegrenzung an den Fahrbahnrand vorgezogen und baulich durch einen Hochbord eingefasst, sodass der Aufstellbereich für Fußgänger klar und deutlich ausgewiesen wird. Die Anordnung eines Fußgängerüberwegs sichert den Vorrang der Fußgänger gegenüber den Fahrzeugen auf der Fahrbahn.

Um eine ausreichende Sicht auf die Wartefläche ohne Sichthindernisse zu gewährleisten, müsste von den angrenzenden Parkständen jeweils ein Parkplatz entfallen, sodass von Überquerungsstellenmitte ein Sichtfeld von 5,0 m bzw. 10,0 m Beite entlang der Fahrbahn freigehalten werden kann. Die entstehende freie Fläche (in der Zeichnung schraffiert) könnte z.B. als Grünfläche mit niedrigem Bewuchs gestaltet werden.

 

Variante 2: Fußgängerüberweg in unmittelbarer Nähe der Einmündungen des Neumarktes (Ost) und der Triebelsstraße (Anlage 2)

 

In Variante 2 wird die Querungsstelle im unmittelbaren Einmündungsbereich der Triebelsstraße und des Neumarktes angelegt. Der Einmündungsbereich der Triebelsstraße wird durch einen Hochbord baulich ersetzt und die Eckfläche höhengleich an den vorhandenen Gehweg angeschlossen. An diesem Eckbereich wird ein Fußgängerüberweg angeordnet. Die ersten drei Parkplätze an dieser Ecke müssten der Wartefläche und dem freizuhaltenden Bereich weichen. Auf der südlichen Seite des Überwegs am Neumarkt müsste darauf geachtet werden, dass das große Beet entlang der Bismarckstraße keine Pflanzen enthält, die die Sicht auf wartende Fußgänger behindern. Im Bereich des heutigen Überwegs werden weitere drei Parkplätze eingerichtet.

Der westliche Einmündungsbereich der Triebelsstraße wird ebenfalls bis an die Fahrbahn heran ausgebaut, sodass sich querende Fußgänger auch auf dieser Seite an der Fahrbahn aufstellen können und nicht von parkenden Fahrzeugen verdeckt werden. Gleichzeitig wird durch die Vergrößerung dieses Eckbereichs ein weiterer Parkplatz geschaffen.

 

Abwägung:

 

Variante 1 birgt den Vorteil, dass sich die Querungsstelle an gewohnter und platzseitig vorgesehener Stelle befindet. Nachteilig wirkt sich der Verlust zweier Stellplätze auf die Parkraumbilanz aus. Es entstehen Freiflächen, die gestaltet, unterhalten und bei Bepflanzung auch gepflegt werden müssen.

Die Verschiebung der Querungsstelle in den Knotenbereich in Variante 2 wird als positiv bewertet. Sie wird dadurch besser in den Wahrnehmungs- und Sichtbereich der Fahrzeugführer gerückt. Diese Lage trägt somit zu einer höheren Verkehrssicherheit bei. Ein weiterer Vorteil liegt in der Schaffung eines zusätzlichen Parkplatzes. Alternativ könnte die entstehende zusätzliche Fläche für Zwecke der Außengastronomie genutzt werden.

Aus den dargestellten Gründen empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Variante 2.

 

Finanzierung/Prioritätenliste:

Bei einer Umsetzung der Variante fallen Kosten in Höhe von ca. 15.000 € an. Bei dem Auftragssachkonto X 120 100 37 7 85 20 00 Fußgängerquerungshilfen steht ein jährlicher Betrag in Höhe von 80.000 € zur Verfügung.  Die Verwendung dieser Mittel wird gemäß Prioritätenliste beschlossen.

 

Weiteres Vorgehen:

Für Maßnahmen, die Aufnahme in die Prioritätenliste gefunden haben, soll eine Ergänzung des bestehenden Zuschussantrags beantragt werden. Entsprechend einer Bewilligung kann die Maßnahme umgesetzt werden.

 

Für das weitere Prozedere ist allerdings zu Bedenken, dass derzeit vom Büro ASTOC in Fortentwicklung der Ergebnisse der Zukunftswerkstatt ein „integriertes Handlungskonzept“ für das Frankenberger Viertel erarbeitet wird. Dieses Konzept wird Grundlage eines Antrags für die Einwerbung von Mitteln der Städtebauförderung der zum Juni 2008 gestellt werden soll. Bei Annahme des Antrags wird auch eine Bezuschussung der Erneuerung der Bismarckstraße, die bereits seit längerem in den Haushaltsplanungen veranschlagt ist, ermöglicht. Die Aufnahme des Fußgängerüberwegs in diese Planung kann eine Bezuschussung sichern; allerdings kann derzeit noch keine Aussage zu der zeitlichen Einplanung gemacht werden.

 

Eine Entscheidung darüber, in welchem Förderprogramm die Querungshilfe berücksichtigt werden sollte, sollte unmittelbar vor Antragstellung des Querungshilfenprogramms erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Bei Anlage eines Fußgängerüberwegs nach Variante 2 fallen Kosten in Höhe von ca 15.000€ an. Sollte die Maßnahme in die Prioritätenliste zur Erhöhung der Fußgängersicherheit durch Querungshilfen, Zebrastreifen und Schulwegsicherung aufgenommen werden, kann mit einer Zuwendungen in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden. Bei dem Auftragssachkonto X 120 100 37 7852037 Fußgängerquerungshilfen stehen Mittel zur Verfügung.

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Anlagen

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