Entscheidungsvorlage - FB 61/0794/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Erstellung einer Gestaltungssatzung auf der dargestellten Grundlage zu beauftragen. Weiterhin empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die weitere Ausarbeitung der Planung für die Gestaltung des Vorplatzes auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung einer Gestaltungssatzung auf der dargestellten Grundlage. Weiterhin beschließt er die weitere Ausarbeitung der Planung für die Gestaltung des Vorplatzes auf der Grundlage des vorgestellten Entwurfes.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gestaltungssatzung

In den Sitzungen des Planungsausschusses am 15.11.2007 sowie der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 05.12.2007 wurde der Entwurf für den geplanten Neubau des Alemannia-Stadions vorgestellt.

 

Der Planungsausschuss hatte die Fassadengestaltung insbesondere an der Krefelder Straße kritisiert und um die Vorstellung eines überarbeiteten Entwurfes im Januar 2008 gebeten. Entsprechend hatte das Architekturbüro agn Veränderungen an der Fassade vorgenommen. Die beiden Varianten wurden von Alemannia in den Sitzungen der Bezirksvertretung Laurensberg am 13.01.2008 sowie des Planungsausschuss am 24.01.2008 präsentiert.

 

In beiden Gremien wurden die vorgenommenen gestalterischen Verbesserungen begrüßt. Mehrheitlich wurde die Variante ohne ein der Fassade vorgehängtes Stahlgeflecht favorisiert. Gegenüber der alten Fassung des Entwurfes wurde das Bauteil im 1. Obergeschoss, das die Fankneipe beherbergen soll, auf eine Breite von 100 m verlängert. Dadurch kann auch der Fanshop hier untergebracht werden. Weiterhin soll an der Fassade ein aus Einzelbuchstaben bestehender Schriftzug mit dem zukünftigen Namen des Stadions abgehängt werden.

 

Die Umsetzung dieses Entwurfes soll durch den Erlass einer Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Nr. 888 - Krefelder Straße / Soerser Weg (Sportpark Soers) - abgesichert werden. Die Beratung über die Gestaltungssatzung soll zeitgleich mit der Beratung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan erfolgen (voraussichtlich im Juni 2008).

 

Neben der Fassadengestaltung soll die Gestaltungssatzung auch Vorgaben zum Aufstellen bzw. Anbringen von Werbeanlagen enthalten. Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich der “Satzung über Werbeanlagen im Bereich der erweiterten Hauptausfallstraßen und in Gewerbegebieten”, der jedoch nur den Straßenraum, die Gebäudefassaden und die Freiflächen der Grundstücke in einem Streifen von 100 m Tiefe ab der Straßenbegrenzungslinie umfasst.

 

Abweichend davon soll die Gestaltungssatzung zum Bebauungsplan Regelungen für alle von der Krefelder Straße aus einsehbaren Flächen und Fassaden treffen, also auch in einer größeren Tiefe als 100 m. Im Wesentlichen sollen die Inhalte der Werbeanlagensatzung übernommen werden. Für zwei Bereiche soll es jedoch davon abweichende Sonderregelungen geben: für die Stadionfassaden sowie für den Vorplatz.

 

Auf den Stadionfassaden sollen die Werbemöglichkeiten sehr stark eingeschränkt werden. Zugelassen werden soll der zuvor bereits beschriebene Namensschriftzug, der exakt definiert wird (Lage, Größe, Farbe, Beleuchtung) sowie in begrenztem Umfang Werbung an den geplanten Kiosken auf der Eingangsebene. Weiterhin sollen an den Stadionecken jeweils Alemannia-Logos angebracht werden können.

 

Der Vorplatz soll zukünftig gemeinsam von Alemannia Aachen und dem ALRV genutzt werden. Entsprechend sollen Werbemöglichkeiten für beide Vereine zugelassen werden (Vereinsschriftzüge, Logos sowie Schriftzug “Sportpark” Soers). Darüber hinaus soll auch die Möglichkeit bestehen, auf die anstehenden Veranstaltungen hinzuweisen.

 

In der Entwurfsplanung für die Gestaltung des Vorplatzes werden auch Überlegungen zur dauerhaften Werbung enthalten sein. Diese werden in Abstimmung mit den beiden Vereinen konzipiert.

 

Während die dauerhafte Werbung auf dem Platz auf das gestalterisch verträgliche Maß begrenzt werden soll, wird die Satzung die Möglichkeit für temporäre, umfassendere Werbung während der jeweiligen Veranstaltungen einräumen.

 

Gestaltung des Vorplatzes

Aufgrund der Höhe des Honorares für eine externe Beauftragung, die insbesondere aus der Größe der Platzfläche resultiert, musste eine europaweite VOF-Ausschreibung für die Vergabe der Leistung durchgeführt werden. Die Fraktionen wurden bereits schriftlich über das Verfahren sowie das Ergebnis informiert.

 

Demnach wurde der Auftrag an das Hamburger Büro WES & Partner vergeben, das sowohl bezüglich der Ausführung vergleichbarer Projekte sowie auch deren Qualität als bester Bewerber aus dem Verfahren hervorging. Als Referenzprojekte wurden unter anderem die Außenanlagen des Berliner Olympiastadions und die Expo-Plaza in Hannover eingereicht.

 

Da der Platz später im Erbbaurecht an Alemannia und ALRV übertragen werden soll, handelt es sich nicht um eine öffentliche Fläche. Daher wird der Baubeschluss zuständigkeitshalber im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss gefasst. Zuvor wird der Entwurf jedoch den anderen politischen Gremien zur Beratung vorgestellt. In den Sitzungen wird mündlich berichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umgestaltung des Vorplatzes stehen 172.000 € in 2008 und 2.527.000 € in 2009 im städtischen Haushalt zur Verfügung (Auftragssachkonto B 12010500 7852500).

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