Empfehlungsvorlage (inaktiv) - B 03/0115/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 872 festgesetzten Erschließungsanlagen einschließlich Kanalisation im Trennsystem mit Regenrückhaltung, Beleuchtung und öffentliche Grünfläche (Spielplatz) sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Hanbrucher Straße im Bereich des Plangebietes zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Planung der Ingenieurgesellschaft  Kempen / Krause Köln vom 25.03.2008 und 02.04.2008, Plan-Nr. AP1a, AP2a, AP5a und AP6d, zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO auszuweisen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 872 festgesetzten Erschließungsanlagen einschließlich Kanalisation im Trennsystem mit Regenrückhaltung, Beleuchtung und öffentliche Grünfläche (Spielplatz) sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Hanbrucher Straße im Bereich des Plangebietes zur Kenntnis  und beschließt, die Planung der Ingenieurgesellschaft Kempen / Krause Köln vom 25.03.2008 und 02.04.2008, Plan-Nr. AP1a, AP2a, AP5a und AP6d zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Erschließungsträgerin beabsichtigt, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 872 auf dem Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 19 Flurstück 259 bis zu 48 Wohnhäuser mit einigen Einzelgaragen sowie einer Tiefgarage mit ca. 30 Stellplätzen zu errichten. Für die Sicherung der Erschließung ihrer Bauvorhaben sind die erforderliche Verkehrsfläche einschließlich Kanalisation im Trennsystem mit Regenrückhaltung, Beleuchtung und öffentliche Grünfläche (Spielplatz) auszubauen sowie die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Hanbrucher Straße im Bereich des Plangebietes durchzuführen. Grundlage des Ausbaus soll die Planung der Ingenieurgesellschaft  Kempen / Krause Köln vom 25.03.2008 und 02.04.2008, Plan-Nr. AP1a, AP2a, AP5a und AP6d sein. Diese Planung wurde mit der Stadt - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen – sowie der STAWAG abgestimmt.

 

Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über eine Erschließungsanlage, die das Plangebiet u-förmig durchzieht und somit zwei Anschlüsse an die Hanbrucher Straße ermöglicht. Diese liegen ca. 32 m von der nordöstlichen und ca. 20 m von der nordwestlichen Grenze des Plangebietes entfernt. Darüber hinaus werden im westlichen Eckbereich einige Häuser über eine private Fläche erschlossen, die mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger und der Versorgungsträger zu belasten ist. Die Gärten im Zentrum des Baugebietes sowie eine zum Spielen geeignete private Gemeinschaftsfläche sollen zusätzlich über einen privaten Mistweg erreichbar sein, der ebenso wie die Gemeinschaftsfläche mit einem Gehrecht zugunsten der Anlieger belastet werden soll. Die Eintragung der entsprechenden Baulasten wurde bereits im Planverwirklichungsvertrag vereinbart. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt unmittelbar von der Hanbrucher Straße aus etwa in der Mitte des Plangebietes.

 

Die Erschließungsanlage wird als niveaugleiche Mischfläche in einer Regelbreite von 4,85 m im Bereich ohne Grundstückszufahrten und von 5,50 m im Bereich mit Grundstückszufahrten ausgebaut und durch die Beschilderung 325 / 326 gemäß § 42 StVO als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Befestigung der Mischfläche erfolgt mit Ausnahme der Fläche für die sechszehn Parkplätze in Asphaltbeton, der gegen die Privatgrundstücke beidseitig mit einer zwischen 89 cm und 1,79 m breiten Fläche aus grauem Betonsteinpflaster 16/24/14 abgegrenzt wird. Durch die Wahl dieser Materialien ist gewährleistet, dass die Mischfläche einerseits gut zum Rad fahren, Inlineskaten und ähnlichen Aktivitäten genutzt werden kann und andererseits dennoch ein ansprechendes städtebauliches Ambiente bietet. Die Asphaltbetondeckschicht wird auf einer 14 cm starken Asphalttragschicht 0/32 und einer 42 cm starken Frostschutzschicht 0/60 aufgetragen, das Pflaster erhält eine Bettung aus Sand 0/5 in 3 cm Stärke, eine 15 cm starke hydraulisch gebundene Tragschicht 0/45 und eine Frostschutzschicht von 34 cm Stärke, so dass der Gesamtaufbau jeweils 60 cm ( RSTO III) beträgt. Die neben der Mischfläche angelegten Parkplätze erhalten einen Unterbau aus einer 3 cm starken Sandbettung 0/5 auf 15 cm HGT 0/45 sowie einer Frostschutzschicht von 30 cm Stärke und werden in Rasenfugenpflaster anthrazit 24/16/8 befestigt.

 

 

Die Straßenentwässerung erfolgt über eine 2-reihige Pflasterrinne aus Betonstein 16/16/14 auf 15 cm Unterbeton C 16/20. Die Parkflächen werden durch ein Hochbord 15/25/100 begrenzt, die Mischfläche durch einen Betonstein 16/24/14, der wegen des Quergefälles der Mischfläche z. T. ohne und z. T. mit 5 cm Auftritt verlegt wird.

 

Die Entwässerung erfolgt im Einvernehmen mit der STAWAG im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird über einen zu errichtenden Schmutzwasserkanal dem bestehenden Schmutzwasserkanal in der Hanbrucher Straße zugeleitet, der ausreichend dimensioniert ist. Das Niederschlagswasser der Dachflächen, sonstigen privaten versiegelten Flächen und der öffentlichen Verkehrsfläche wird über einen von der Erschließungsträgerin herzustellenden Regenwasserkanal abgeleitet, der an den bestehenden Regenwasserkanal der Hanbrucher Straße mit unterhalb liegendem Regenklärbecken angeschlossen wird. Hierbei ist jedoch eine Rückhaltung erforderlich, die durch den Bau eines Stauraum- und eines Doppelkanals einschließlich Drosseleinrichtung gewährleistet ist.

 

Obligatorisch ist die Errichtung der Beleuchtung in Abstimmung mit der STAWAG und der Stadt – Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen -.

 

Im östlichen Teilbereich des Plangebietes ist auf einer Fläche von ca. 470 m² eine öffentliche Grünfläche (Spielplatz) vorgesehen, der unmittelbar von der Mischfläche erschlossen wird. Nach Bezug von 2/3 der Hochbauten wird die Stadt – Jugendamt (A 51) / Fachbereich Umwelt (FB 36) / Aachener Eigenbetrieb (E18) – unter Einbeziehung der Erschließungsträgerin einen Abstimmungstermin mit den Eltern und Kindern des neuen Wohngebietes organisieren, um mit diesen die Vorgaben für die Gestaltung des Kinderspielplatzes abzustimmen. Eine entsprechende Regelung wurde bereits im Planverwirklichungsvertrag getroffen.

 

Die Kosten der nach dem noch abzuschließenden Erschließungsvertrag herzustellenden Erschließungsanlagen einschließlich Kanalisation im Trennsystem mit Regenrückhaltung, Beleuchtung und öffentliche Grünfläche (Spielplatz) sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Hanbrucher Straße im Bereich des Plangebietes werden von der Erschließungsträgerin getragen und finanziert. Die Finanzierung der Erstattung der Kanalbaukosten, die auf die Grundstücksentwässerung entfallen, erfolgt im Rahmen des Betriebsführungsvertrages “Kanäle” über den Vertragspartner STAWAG.

 

Nach mängelfreier Abnahme der hergestellten öffentlichen Verkehrsfläche und der Grünfläche (Spielplatz) übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast. Die Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NW.

 

 

 

 


Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vor, die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 872 festgesetzten Erschließungsanlagen einschließlich Kanalisation im Trennsystem mit Regenrückhaltung, Beleuchtung und öffentliche Grünfläche (Spielplatz) sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an der Hanbrucher Straße im Bereich des Plangebietes zur Kenntnis zu nehmen und dem Verkehrsausschuss zu empfehlen, die Planung der Ingenieurgesellschaft  Kempen / Krause Köln vom 25.03.2008 und 02.04.2008, Plan-Nr. AP1a, AP2a, AP5a und AP6d zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Des Weiteren schlägt die Verwaltung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vor, die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche nach ihrer Herstellung im Anschluss an die Übernahme für den öffentlichen Verkehr zu widmen und als Verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen 325 / 326 StVO auszuweisen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlagen

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